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Gesamtplanerischer Variantenvergleich und Vorzugsvariante 1.3

B 3: Ortsumgehung Elstorf


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: LGLN
Der Variantenstrauß der B 3 OU Elstorf.

Zur Findung der Vorzugsvariante hat das Planungsteam der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) neun Varianten (siehe Übersichtslageplan "Variantenstrauß") westlich und östlich von Elstorf in einem umfangreichen gesamtplanerischen Variantenvergleich untersucht und anhand unterschiedlicher Kriterien und Ziele wie z. B. verkehrliche Wirkung, Umweltverträglichkeit, landwirtschaftliche Betroffenheit oder Wirtschaftlichkeit bewertet. Die Varianten wurden im Zuge der Vorplanung gemeinsam mit Fachleuten vor Ort sowie Bürgervertreterinnen und -vertretern erarbeitet. Hinweise und Ideen aus der Öffentlichkeit sind in die Planung eingeflossen.

Im Variantenvergleich für die B 3 Ortsumgehung Elstorf wurde überprüft, wie sich die einzelnen Varianten auf die übergeordneten Ziele verkehrlicher Nutzen, Raumordnung, Landwirtschaft, Umweltverträglichkeit (z. B. Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Landschaft etc.), Wirtschaftlichkeit und Entwurfs- und Sicherheitstechnik auswirken. Insgesamt bewertete das Planungsteam der NLStBV die Varianten dabei im Hinblick auf fast 70 verschiedene Kriterien und über 140 Einflussgrößen.

Die über 140 Einflussgrößen wurden in einem umfangreichen Vergleich für jede der neun Varianten in einer fünfstufigen Skala von -- bis ++ bewertet. Jeder einzelne Wert floss in eine Bewertungsmatrix ein, an deren Ende das Gesamtergebnis mit der Vorzugsvariante 1.3 stand: In der Summe aller gewichteten Kriterien ist die Variante 1.3 westlich Elstorf eindeutig die günstigste Variante. Sie wurde über alle übergeordneten Ziele hinweg mit ++ oder + bewertet:

Die übergeordneten Ziele der Varianten   Bildrechte: NLStBV
Die übergeordneten Ziele der Varianten.
Legende der übergeordneten Ziele. Bildrechte: NLStBV
Legende der übergeordneten Ziele.

Vorgehen bei der Bewertung

In der Regel liefern Gutachterbüros die Datenbasis für die Beurteilung der einzelnen Trassenvarianten. Dabei gibt es für die Bewertung der Kriterien bestimmte Faustregeln:

  • Berücksichtigung von „harten Fakten“: Diese müssen messbar und quantifizierbar sein.
  • Jedes Kriterium wird nur einmal (nicht mehrfach) berücksichtigt.
  • Es können (rechtliche) Ausschlusskriterien vorliegen, sodass Varianten nur aus einem einzigen Grund/wegen eines einzigen Kriteriums verworfen werden müssen (z. B. wäre das Durchschneiden eines Naturschutzgebietes oder eines Siedlungsbereiches ein Ausschlussgrund, wenn es günstigere Alternativen gibt).
  • Erst unter Betrachtung aller Kriterien kann – nach Bewertung und Gewichtung – die Vorzugsvariante identifiziert werden.

Dabei kann es vorkommen, dass eine Variante bei einem bestimmten Kriterium sehr günstig abschneidet, sich aber gleichzeitig negativ auf ein anderes Kriterium auswirkt. Dies bedarf dann eine (exakte) Gewichtung entlang der Bewertungsmatrix. Nachdem alle Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchungen vorlagen, wurden sie relativ zueinander bewertet und in eine drei- bis fünfstufige Bewertungsskala eingeordnet. Eine Übersicht aller gewichteten Kriterien (PDF, 060 MB) können Sie herunterladen.

Es gab Einflussgrößen und Kriterien, bei denen die Varianten nahezu gleich abschnitten. Diese wurden als variantenneutral bezeichnet und ohne Gewichtung in der Variantenmatrix aufgeführt, um im Variantenvergleich die Unterschiede insgesamt zwischen den Varianten stärker herauszuarbeiten. Eine Übersicht aller neutral gewichteten Kriterien (PDF, 0,54 MB) steht ebenfalls bereit.

In der vollständigen Bewertungsmatrix (PDF, 0,64 MB) können Sie die einzelnen Ergebnisse der Varianten für jedes Bewertungskriterium einsehen.

Beim Infomarkt in Elstorf am 11. Dezember 2019 wurde die Mastertabelle des Variantenvergleichs ausgestellt – auf insgesamt 5,50 Metern Länge   Bildrechte: NLStBV
Beim Infomarkt in Elstorf am 11. Dezember 2019 wurde die Mastertabelle des Variantenvergleichs ausgestellt – auf insgesamt 5,50 Metern Länge.
In einem umfangreichen Variantenvergleich wurde die Variante 1.3 als Vorzugsvariante für die B 3n Ortsumfahrung Elstorf ermittelt. Sie ist rund 6 km lang und umfährt Elstorf im Westen, überquert die alte B 3, verläuft zwischen Ardestorf und Elstorf im Einschnitt und schließt am Ende ihrer Strecke nordöstlich von Elstorf-Bachheide wieder an die vorhandene B 3 an. Einen guten Überblick liefert das Infoplakat „Die Vorzugsvariante im Überblick“ (PDF, 1,18 MB).

Die im Vergleich beste Variante (Vorzugsvariante)

Im Vergleich zu den anderen acht untersuchten Varianten schnitt die Variante 1.3 für alle übergeordneten Ziele (Prüfkriterien im Variantenvergleich) am günstigsten ab. So ist sie z.B. die aus landwirtschaftlicher Sicht am besten bewertete Variante. In diesem Ziel wurde sie unter anderem deswegen so günstig bewertet, weil sie weniger Betroffenheiten auslöst als andere Trassenverläufe, die mehr Flächen beanspruchen oder Anbauflächen mit Sonderkulturen durchschneiden. Zur Untersuchung und Bewertung der landwirtschaftlichen Betroffenheit ist von der NLStBV ein landwirtschaftlicher Fachbeitrag in Auftrag gegeben worden. Darin wurden die Daten aus den im Mai 2019 von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen durchgeführten Betriebsbefragungen und Erhebungen bei den im gesamten Untersuchungsraum angesiedelten Betrieben ausgewertet.

Für das übergeordnete Ziel Umweltverträglichkeit wurden alle westlich von Elstorf verlaufenden Varianten als vergleichsweise günstig oder sehr günstig bewertet. Nur die östlich verlaufenden Trassen sind aus umweltfachlicher Sicht die mit großem Abstand ungünstigsten. Für dieses Ziel stach die Variante 1.3 insbesondere mit positiven Bewertungen in Bezug auf die Schutzgüter Mensch (Wohnen und Erholen), Boden und Fläche sowie Luft und Klima hervor.

Lärmschutz

Viele Anwohnerinnen und Anwohner interessieren sich dafür, welche Lärmimmissionen durch die neue Straße entstehen. Gesetzliche Grundlage für die Beurteilung der zumutbaren Lärmbelastung beim Bau von öffentlichen Straßen ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Paragraf 50 BImSchG ist als Planungsgrundsatz zu beachten: Danach sind bei raumbedeutsamen Planungen schädliche Umwelteinwirkungen auf Wohngebiete so weit wie möglich zu vermeiden. Als Maßstab für die Beurteilung der Lärmsituation für den Bereich neuer Trassen dienten im Rahmen der Variantenuntersuchung im Raumordnungsverfahren Orientierungswerte aus der DIN 18005 Teil 1. Diese Werte sind strenger als die Werte des BImSchG, welche in den Phasen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung folgenden Planfeststellungsverfahren als Maßstab gelten. Mehr zu den zulässigen Grenzwerten (PDF, 0,60 MB) steht für Sie zum Herunterladen bereit. Für den gesamtplanerischen Variantenvergleich wurden in einer schalltechnischen Untersuchung die zu erwartenden Lärmimmissionen für jede der möglichen Varianten berechnet. Dabei wurde deutlich: Die Lärmimmissionen der Variante 1.3 liegen auf ihrer gesamten Strecke unter den zulässigen Grenzwerten. Eine grafische Darstellung der Lärmimmissionen (PDF, 2,64 MB) der Variante 1.3 können Sie hier herunterladen.

Verkehrliche Entlastung

Im Zuge der Verkehrsuntersuchung zeigte sich: Alle untersuchten Varianten führen zu einer Entlastung der Ortslagen im Zuge der B 3.Eine besonders entlastende Wirkung haben jedoch die West-Varianten. Sie bündeln den Durchgangsverkehr durch Elstorf/Schwiederstorf stärker auf der Ortsumgehung und entlasten die südliche Ortslage von Elstorf um bis zu 10.000 Kfz/24 Stunden. Eine Übersicht der Ergebnisse zur Verkehrsuntersuchung (PDF, 0,64 MB) und Vergleich der Verkehrsbelastung 2018/2030 (PDF, 1,06 MB) können Sie hier herunterladen.

Querungen für Rad-, Fuß- und Wirtschaftswege sowie Wildtiere

Die neue B 3n soll die wichtigsten bestehenden Wirtschaftswege sowie Rad- und Wanderwege nach Möglichkeit nicht unterbrechen. Daher werden an verschiedenen Stellen Über- und Unterführungsbauwerke geplant, über die diese Verkehre weiter fließen können. Dadurch können zum Beispiel die bestehenden Fahrradverbindungen weitestgehend aufrechterhalten werden. Weniger bedeutsame Wege, für die keine Querungsbauwerke vorgesehen werden können, sollen mittels geplanter Parallelwege entlang der Vorzugstrasse auf die benachbarten Verbindungswege geführt werden.

Mehrere der vorgesehenen Über- bzw. Unterführungsbauwerke sind als so genannte Kombinationsbauwerke geplant, d.h. sie erhalten nicht nur die vorhandene Wirtschaftswegeverbindung aufrecht, sondern dienen gleichzeitig auch als Querungshilfe für Fledermäuse oder Wildtiere. Eine geplante sogenannte Grünunterführung im Ketzendorfer Forst verbindet als Vernetzungs- bzw. Multifunktionsbauwerk die Lebensräume für ein größeres Artenspektrum (Groß-, Mittel- und Kleinsäuger, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien) und ermöglicht es ihnen, die Straße sicher zu queren.
Planung (Symbolfoto)   Bildrechte: www.pexels.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2023
zuletzt aktualisiert am:
21.02.2024

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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