Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

320-kV-Gleichstromleitung DolWin4 und Leerrohranlage BorWin4, Landabschnitt Nord vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis Emden

Planfeststellungsverfahren


Das Gesamtvorhaben DolWin4 umfasst die Errichtung einer ±320-kV-Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Stromleitung (HGÜ-Stromleitung) von der Offshore-Plattform DolWin delta über Norderney bis zur Konverterstation Hanekenfähr und dient dem Netzanschluss der Windparkflächen N-3.5 und N-3.6 im FEP-Gebiet 3.

Die DolWin4-Leitung beginnt ca. 40 km nördlich von Norderney in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Südlich davon wird DolWin4 mit anderen Trassen gebündelt, die ebenfalls über den Grenzkorridor II in das Küstenmeer geführt werden. Im Küstenmeer folgt DolWin4 dem Norderney-II-Korridor. Im Anschluss quert die Trasse die Insel Norderney sowie das ostfriesische Wattenmeer und landet in Hilgenriedersiel (Landkreis Aurich) an. Dabei wird im Bereich des Anlandungspunktes nahe Hilgenriedersiel das Seekabel durch eine Muffe mit dem Landkabel verbunden. Landseitig wird DolWin4 über Emden, Wietmarschen/Geeste bis Hanekenfähr geführt. Insgesamt beträgt die Trassenlänge von DolWin4 ca. 220 km, davon 50 km auf See und rund 170 km zu Lande.

Das Gesamtvorhaben BorWin4 umfasst die Errichtung einer ±320 kV-Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Stromleitung (HGÜ-Stromleitung) von der Offshore-Plattform BorWin delta über Norderney bis zur Konverterstation Hanekenfähr und dient dem Netzanschluss der Windparkflächen N-6.6 und N-6.7 im FEP-Gebiet 6.

Die BorWin4-Leitung beginnt ca. 100 km nordwestlich von Norderney in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Südlich davon wird BorWin4 mit anderen Trassen gebündelt, die ebenfalls über den Grenzkorridor II in das Küstenmeer geführt werden. Im Küstenmeer folgt BorWin4 dem Norderney-II-Korridor. Im Anschluss quert die Trasse die Insel Norderney sowie das ostfriesische Wattenmeer und landet in Hilgenriedersiel (Landkreis Aurich) an. Dabei wird im Bereich des Anlandungspunktes nahe Hilgenriedersiel das Seekabel durch eine Muffe mit dem Landkabel verbunden. Landseitig wird BorWin4 über Emden, Wietmarschen/Geeste bis Hanekenfähr geführt. Insgesamt beträgt die Trassenlänge von BorWin4 ca. 300 km, davon 130 km auf See und rund 170 km zu Lande.

Im Netzentwicklungsplan entspricht das Gesamtvorhaben DolWin 4 (See- und Landtrasse) der Vorhabenbezeichnung NOR-3-2, das Vorhaben BorWin4 (See- und Landtrasse) der Vorhabenbezeichnung NOR-6-2.

In Planung und Genehmigung unterliegen die Gesamtvorhaben unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten und sind daher in mehrere Abschnitte unterteilt.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt: Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis Emden (Landabschnitt Nord).

Die Amprion Offshore GmbH, Robert-Schuman-Str.7, 44263 Dortmund, (Vorhabenträgerin) hat für die Errichtung und den Betrieb der Netzanbindung DolWin 4 der Offshore-Plattform DolWin delta mittels einer +/- 320-kV-Gleichstromleitung inklusive Leerrohre für die Errichtung und den Betrieb der Netzanbindung BorWin 4 der Offshore-Plattform BorWin delta mittels einer +/- 320-kV-Gleichstromleitung im o. g. Abschnitt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemeinden Hagermarsch, Lütetsburg, Halbemond in der Samtgemeinde Hage, Marienhafe, Upgant-Schott, Osteel, und Wirdum in der Samtgemeinde Brookmerland, den Gemeinden Hinte, Ihlow und Rastede sowie den Städten Norden, Emden und Papenburg beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst die Errichtung und den Betrieb der 320-kV-Gleichstromleitung DolWin4 sowie die Leerrohranlage BorWin4 im Landabschnitt Nord vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis Emden. Die Leitung ist Teil des Netzanschlussprojektes DolWin 4/ BorWin 4 für Offshore-Windkraftanlagen in der Nordsee und wird vollständig als Erdkabel ausgeführt. Die auf den Planfeststellungsbereich entfallende Trassenlänge beträgt ca. 43 km. Im Norden bildet die südlich des Schutzdeiches zu errichtende Übergangsmuffe zwischen Seekabel und Landkabel den Startpunkt des Planfeststellungsabschnitts und im Süden der Beginn der Parallelführung mit dem Vorhaben A-Nord den Endpunkt. Für beide Systeme erfolgt zeitgleich die bauliche Umsetzung des Tiefbaus im Rahmen der Herstellung der Kabelschutzrohranlagen, wohingegen der Kabelzug von DolWin4 vor dem Kabelzug von BorWin4 erfolgen soll. Bestandteile des Planfeststellungsverfahrens sind als Nebenanlagen eine Kabel-Kabel-Übergabestation (KKÜS) sowie eine Repeaterstation. Sofern mit der Nutzung der Leerrohre BorWin4 zur Durchführung der Stromleitung sowie zum anschließenden Betrieb innerhalb von 10 Jahren nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses begonnen wird und sich die im Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegten Merkmale des Vorhabens nicht geändert haben, bedarf es hierfür keines weiteren Genehmigungsverfahrens.

Vom 20. März 2023 bis einschließlich 19.04.2023 fand die Auslegung des Plans statt. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetzes - PlanSiG in elektronischer Form.

Der Plan konnte in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) eingesehen und heruntergeladen werden.

Daneben lag der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei den Samtgemeinden Hage und Brookmerland, den Gemeinden Hinte, Ihlow und Norden sowie den Städten Norden, Emden, Papenburg und Rastede zur Einsichtnahme aus.

Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen und dort auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 19.05.2023 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Die möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange hatten ebenfalls die Möglichkeit, bis zum 19.05.2023 eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Da mehrere Auslegungsgemeinden eine Benachrichtigung der nicht ortsansässigen Betroffenen unterlassen hatten, werden diese durch die Planfeststellungsbehörde direkt beteiligt. Diesen Betroffenen wird nochmals bis zum 24.07.2023 Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Ihre Äußerungen werden vollumfänglich berücksichtigt.

Zehn natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert; außerdem wurden 45 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Äußerungen und Stellungnahmen beziehen sich vornehmlich auf folgende Punkte: Vollständigkeit der Planunterlagen, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Eingriffe in Natur und Landschaft, Trassenverlauf sowie Bewirtschaftungserschwernisse / Wertminderung von Grundstücken. Die Vorhabenträgerin hat zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellt.

Am 26.09.2023 fand von 9:30 Uhr bis 11:45 Uhr im Landesmuseum Emden der Erörterungstermin statt.

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 05.04.2024.

Vom 15.04.2024 bis einschließlich 29.04.2024 kann der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des Plans auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) eingesehen werden. Der Planfeststellungsbeschluss gilt gem. §43a Abs. 1 EnWG nach Ablauf der zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der oben genannten Internetseite der NLStBV gegenüber den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, als bekanntgegeben.

Der Planfeststellungsbeschluss kann hier und außerdem auch mit dem festgestellten Plan (ungesiegelt) auf dem zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden.


Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichter Plan (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2023
zuletzt aktualisiert am:
15.04.2024

Ansprechpartner/in:
Madeleine Zander

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2039
Fax: (0511) 3034-2099

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln