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B 238: Sanierungsarbeiten in der Ortsdurchfahrt Möllenbeck und bis zur Grenze Nordrhein-Westfalen

Aufteilung in drei Bauabschnitte


Von Montag, 18. März, bis etwa Ende April wird die Ortsdurchfahrt Möllenbeck (Landkreis Schaumburg) und der Bereich vom Ortsausgang Möllenbeck bis zur nordrhein-westfälischen Grenze (B 238) abschnittsweise voll gesperrt.

Das teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln mit.

Grund sind Sanierungsarbeiten an der Fahrbahn in allen Bauabschnitten. Weiterhin werden die Fahrbahnmarkierungen und im Bereich Möllenbeck bis zur Grenze NRW zusätzlich die Schutzplanken erneuert.

Die Arbeiten werden in drei Bauabschnitte aufgeteilt:

Der erste Bauabschnitt beginnt ab Ortseingang Möllenbeck (aus Richtung Rinteln kommend) und reicht bis kurz vor der Kreuzung Forstweg.

Der zweite Bauabschnitt beginnt ab der Kreuzung Forstweg und erstreckt sich bis zur Kreuzung Hildburgstraße.

Der dritte Bauabschnitt beginnt hinter der Kreuzung “Am Kloster“ und endet an der Landesgrenze NRW.

Umleitungsstrecken sind wie folgt vorgesehen:

Abschnitt 1 und 2 (OD Möllenbeck): Umleitung über K 80 (Hildburgstraße) – Krankenhagen – K 80 (Silixer Straße) – L 435 (Extertalstraße) – B 238. Aufgrund der regionalen Gegebenheiten kommt es hier zu einem erhöhten Aufkommen von Schwerlastverkehr. In der OD Krankenhagen wird, um die Situation zu entschärfen, eine Fußgängerampel installiert. Die Landesbehörde bittet hier gesondert um Verständnis.

Abschnitt 3 (Möllenbeck bis Grenze NRW): Umleitung über L 436 (Stemmen) – L 781 (Vahrenholz – Erder) – B 514 (Kalldorf) – B 238.

Die Arbeiten der ersten beiden Bauabschnitte (OD Möllenbeck) erfolgen vom 18. März bis zum 21. April.

Während der Herstellung der Asphaltdeckschicht im Bereich des ersten Bauabschnittes von der Einmündung vom Forstweg bis über die Einmündung der Slawnoer Straße sind diese Grundstücke nicht erreichbar, die Ausfahrt ist aus dem Forstweg Richtung NRW möglich.

Das Gleiche gilt während der Herstellung der Asphaltdeckschicht im Bereich des zweiten Bauabschnittes von der Einmündung der Hildburgstraße bis über die Einmündung des Forstweges. Auch hier sind die Grundstücke nicht erreichbar, die Ausfahrt ist aus der Neuen Straße und Slawnoer Straße Richtung Rinteln möglich.

Hierbei handelt es sich um kurzzeitige Einschränkungen, deren Beginn und genaue Dauer von der Baufirma den Anwohnenden rechtzeitig mitgeteilt werden.

Von diesen Einschränkungen abgesehen ist der Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu ihren Grundstücken möglich.

Wege für Polizei, Feuerwehr und weitere Rettungskräfte sind jederzeit frei passierbar. Die Müllentsorgung ist während der gesamten Maßnahme garantiert. Die Gehwege bleiben während der Bauzeit frei.

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Verkehrsteilnehmenden um Verständnis.

Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2024

Ansprechpartner/in:
Markus Brockmann

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Hameln
Geschäftsbereichsleiter
Roseplatz 5
31787 Hameln
Tel: (05151) 607-178
Fax: (05151) 607-499

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