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B 4: Verlegung und Erweiterung zwischen Gifhorn und der Anschlussstelle Braunschweig-Wenden (A 391)

Planung der Ortsumgehungen Meine und Rötgesbüttel


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Die geplante Verlegung der B 4 zwischen Gifhorn und Meinholz (Download als PDF rechts).

Für die B 4 zwischen Gifhorn und Braunschweig ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen die Maßnahme 713 NI B004n Gifhorn (B 188) – AK Braunschweig-Nord eingestellt. Diese Maßnahme des vordringlichen Bedarfs gliedert sich in zwei Teilmaßnahmen. Im nördlichen Bereich ist ein Neubau von nördlich Rötgesbüttel bis südlich Meine eingestellt, um die Ortschaften vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Dies wird mit dem Arbeitstitel „Ortsumgehungen Rötgesbüttel und Meine“ bezeichnet. Für den südlichen Bereich bis zur Anschlussstelle Braunschweig-Wenden (A 391) ist eine Erweiterung von zwei auf vier Fahrstreifen vorgesehen.

Die nördliche Teilmaßnahme ist planerisch bereits weit fortgeschritten. Der südliche Teil wurde dagegen erst mit dem neuen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Die Planungen hierzu wurden noch nicht begonnen.

Am 18. März 2004 endete das Raumordnungsverfahren mit der Landesplanerischen Feststellung durch den Zweckverband Großraum Braunschweig für den nördlichen Teil und einen Überlappungsbereich im Süden. Die nach § 16 FStrG erforderliche Linienbestimmung durch das Bundesverkehrsministerium erfolgte am 21. März 2006.

Am 25. Juni 2008 unterzeichneten der Landkreis Gifhorn und der Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Vereinbarung zur Bearbeitung des Vorentwurfes und der Planfeststellungsunterlage, nach der der Landkreis die Planung des Vorentwurfs übernahm und die Landesbehörde die Planung fachtechnisch begleitete. Dazu wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe installiert. Diese Planungsvereinbarung gilt nicht für die gesamte Strecke, sondern nur für die Ortsumgehungen Rötgesbüttel und Meine.

Die Projektkonferenz als Auftakt der Planungsphase fand am 23. November 2009 in Gifhorn statt, zeitgleich mit dem Scoping-Termin. Verschiedene Unterlagen zur Planung können rechts heruntergeladen werden.

Der Vorentwurf wurde im Mai 2012 fertiggestellt und dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Von dort erfolgte die Genehmigung (sogenannter Gesehen-Vermerk) am 22. Juli 2013.

Nach den aktuellen Planungen beginnt die vierstreifige Neubautrasse der Ortsumgehungen Rötgesbüttel und Meine (B 4n) am Südende der Ortsumgehung Gifhorn. Die Umgehung von Ausbüttel und Rötgesbüttel erfolgt im Osten. Im weiteren Verlauf kreuzt die Neubaustrecke die bestehende B 4 zwischen Rötgesbüttel und Meine, um Meine westlich zu umfahren. Danach verläuft die Trasse der Ortsumgehung zwischen Vordorf und Meine in Richtung bestehende B 4. Das Bauende befindet sich im Bereich des Knotenpunktes mit der Kampstraße.

Der Feststellungsentwurf für die rund 11 km langen und voraussichtlich rund 86,8 Millionen Euro teuren Ortsumgehungen Rötgesbüttel und Meine wurde im Mai 2016 fertiggestellt. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 24. Oktober 2016 eingeleitet.

Nahezu zeitgleich hat der Landkreis Gifhorn am 25. Oktober 2016 für den Wegfall einer Radwegeverbindung an der K 58 ein Planfeststellungsverfahren zum Bau eines Radweges an der K 113 zwischen Vordorf und der Landesstraße 321 eingeleitet

Die eingegangenen Einwendungen der Betroffenen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und anerkannter Verbände wurden ausgewertet. Aus diesen ergeben sich einige Planänderungen die im Zuge eines sogenannten Deckblattverfahrens in die Planunterlagen eingearbeitet wurden. Die Auslegung der Deckblattunterlagen ist im Sommer 2021 erfolgt. Hierbei hatten die Betroffenen wieder die Gelegenheit, Einwendungen vorzutragen.

Am 12. und 13. Oktober 2022 fand der Erörterungstermin im Gemeindezentrum in Meine statt.

Zum aktuellen Fortgang des Verfahrens informieren wir an dieser Stelle weiter.

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