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Schutzstreifen für den Radverkehr in Ortsdurchfahrten

Schutzstreifen sind eine Führungsform des Radverkehrs, die seit den 1990er-Jahren zunehmend vor allem in städtischen Hauptverkehrsstraßen zum Einsatz kommt. Seit der StVO-Novelle von 1997 sind sie auch verkehrsrechtlich definiert.

In Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen werden Schutzstreifen (früher auch "Angebotsstreifen" oder "Suggestivstreifen" genannt) bisher eher selten angelegt, obwohl dies nach den Einsatzbereichen der StVO und der Regelwerke durchaus häufiger in Frage käme. Auch wegen geringer Erfahrungen mit Schutzstreifen stieß ihre Anwendung bisher oft noch auf Skepsis und Vorbehalte. Inzwischen liegen aus der Praxis und aus verschiedenen Untersuchungen Erfahrungen zum Einsatz von Schutzstreifen vor. Diese werden in die aktuellen Regelwerke zum Entwurf von Straßen und Radverkehrsanlagen sowie in eine geplante Novellierung der StVO Eingang finden und die Anwendungsmöglichkeiten von Schutzstreifen eher erweitern.

Da nach den Vorgaben der StVO benutzungspflichtige Radwege aufgrund der geringen finanziellen Handlungsspielräume der Straßenbaulastträger sowie der örtlichen straßenräumlichen Verhältnisse oft nicht realisierbar oder aufgrund der verkehrlichen Situation nicht erforderlich sind, könnte die vergleichsweise kostengünstige und platzsparende Führungsform Schutzstreifen zukünftig auch in Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen an Bedeutung gewinnen.

Für fachlich Interessierte steht hier eine Untersuchung zu diesem Thema zum Herunterladen bereit.


Zum Herunterladen:

Schutzstreifen für den Radverkehr in einer Ortsdurchfahrt

Schutzstreifen für den Radverkehr

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