Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden - neben der Zentrale in Hannover - in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Osnabrück auf Bundes- und Landesstraßen:
- Landkreise Osnabrück, Vechta
- kreisfreie Stadt Osnabrück
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Osnabrück auf Bundesautobahnen:
- teilweise Autobahnen 1, 31
- Autobahnen 30, 33
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