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Abschnitt 2: Von der A 29 bei Jaderberg bis zur B 437 bei Schwei

Planung der Küstenautobahn A 20


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Der Planungsabschnitt 2 der Küstenautobahn A 20: Übersichtskarte.

Streckenverlauf

Die Baustrecke des 2. Abschnitts der Küstenautobahn beginnt östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20/ A 29, umfährt zunächst in einem Linksbogen, gefolgt in einem Rechtsbogen ein Waldgebiet bei Gut Hahn, um dann weiter Richtung Osten zu verlaufen. Nach der Querung der L 864 (Jaderlangstraße) schwenkt die Trasse in nordöstlicher Richtung ab. Diese Grundrichtung wird bis zum Bauende nach der B 437 beibehalten. Das Ende der Baustrecke liegt unmittelbar nordöstlich der B 437.

Die Trassierung der A 20 in Lage und Höhe wurde so gewählt, dass keine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist. Es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Zur Anbindung des nachgeordneten Netzes werden im Zuge der L 863 und der B 437 Anschlussstellen vorgesehen.

Die Kreisstraßen K 131, K 132, K 210 und K 319 sowie die Landesstraße L 855 werden über die A 20 überführt. Weitere Straßen sind die L 825, über welche die Autobahn überführt wird, und die L 864, die verlegt und im Zuge der K 210 über die Autobahn überführt wird.


Technische Angaben

  • Länge: 22,45 km,
  • zwei Anschlussstellen (AS): an der L 863 und an der B 437,
  • prognostizierte Verkehrsentwicklung im Jahr 2030:
    • ca. 29.200 Fahrzeige/ 24 h westlich der AS L 863,
    • ca. 28.300 Fahrzeuge/ 24 h östlich der AS L 863,
  • Parkplatz mit WC (PWC-Anlage) nördlich der L 863 bei Neustadt mit 145 Parkständen für LKW und 30 Parkständen für PKW je Fahrtrichtung,
  • insgesamt 35 Brücken-/ Ingenieurbauwerke sowohl für die A 20 als auch für querende Straßen/ Wege und Vernetzungsbauwerke (d. h. Faunapassagen/ Grünbrücken oder kleinere Querungsbauwerke).

Besonderheiten

Artenschutz

Im Raum des 2. Abschnittes überwiegt die landwirtschaftliche Nutzung. Damit geht eine offene, durch wenig Wald- oder Einzelbaumbewuchs unterbrochene, Landschaft einher.

Dieser Lebensraum wird u. a. von Offenlandbrütern („Wiesenvögel“) bevölkert, da diese um ihre Brutplätze herum weitreichende Sichtmöglichkeiten auf potenzielle Raubtiere bevorzugen.

Auf Grundlage der durchgeführten Kartierungen ist ein Ausgleichsumfang der durch den Autobahnbau und späteren Betrieb resultierenden Einwirkungen zu ermitteln. Aufgrund der hohen Anzahl und der teilweise vorhandenen gefährdeten Arten sind deshalb umfangreiche Ausgleichsflächen erforderlich.

Baugrund

Westlich der Jade verläuft die spätere A 20 durch die Wesermarsch. Aufgrund des im Boden anstehenden Torfes ist der Straßenbau ohne weitere baugrundverbessernde Maßnahmen nicht möglich. In diesem Bereich wird wie auch in den Nachbarabschnitten in der Elbmarsch und der A 26 das sogenannte Vorbelastungsverfahren verwendet.

Hierbei wird der weiche, nicht tragfähige Untergrund durch eine schichtweise erfolgende Sandüberschüttung belastet und die sich ergebenden Setzungen vor dem Straßenbau und der Verkehrsfreigabe vorweggenommen. Gleichzeitig wird das austretende Porenwasser aufgenommen und in separaten Entwässerungsgräben aufgefangen. Dieses oft eisenhaltige Wasser wird in sogenannten Porenwasserbehandlungsanlagen geführt, in denen der Eisenanteil ausfällt. Das so gereinigte Wasser wird erst dann in die bestehenden Vorfluter eingeleitet.

Nachdem die umfangreiche Ingenieurs- und messtechnische Begleitung feststellt, dass keine weiteren Setzungen zu erwarten sind kann der endgültige Straßendammkörper profiliert werden und der Straßenbau beginnen.


Planungsstand

Nach dem vorgelagerten Raumordnungsverfahren und der Linienbestimmung durch das Bundesverkehrsministerium wurde die Planung im Rahmen des Vorentwurfsstadium (Phase 2 der unten stehenden Abbildung) konkretisiert. Mit dem „Gesehen-Vermerk“ im September 2016 wurde die Zustimmung des Bundesverkehrsministerium zum Entwurf erteilt. Das Planfeststellungsverfahren (Genehmigungsverfahren) wurde am 1. Dezember 2017 eingeleitet.

Zeitstrahl im Abschnitt 2: die nächsten Schritte   Bildrechte: NLStBV
Zeitstrahl im Abschnitt 2: die nächsten Schritte.
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