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Vierstreifiger Ausbau der E 233 (B 402/B 213/B 72): Planungsabschnitt 1 von der AS Meppen (A 31) bis östlich der B 70

Planfeststellungsverfahren


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Der erste Planungsabschnitt der Europastraße 233.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems), hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt.

Die vorliegende Planung umfasst den vierstreifigen Ausbau der E 233 im ersten Abschnitt zwischen der A 31 und der B 70. Die Baustrecke beginnt rund 800 m westlich des geplanten Kreuzes mit der A 31 bei Bau-km 100+000 und endet etwa 850 m östlich des Kreuzes mit der B 70 bei Bau-km 111+111,48. Der Planungsabschnitt liegt vollständig im Gebiet der Stadt Meppen und orientiert sich im Wesentlichen an der Bestandstrasse der vorhandenen B 402. Der Planabschnitt ist ca. 11,1 km lang und sieht insgesamt vier Knotenpunkte vor (Anschlussstelle (AS) 01 – A 31/E233, AS 02 – E 233/K225, AS 03 – E 233/L 48 und AS 04 – E 233/B70). Das geplante Ausbauvorhaben durchkreuzt auf einer Länge von etwa 4,2 km das FFH-Gebiet Ems.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Stadt Meppen (Gemarkungen: Borken, Meppen, Emslage, Hemsen und Holthausen) beansprucht.

Für das Vorhaben besteht nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 14.3 (Bau einer sonstigen Bundesstraße als Schnellstraße) bzw. Nr. 14.5 (Bau einer vier oder mehrstreifigen Bundesstraße und/oder Ausbau einer bestehenden Bundesstraße).

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 16. August 2018 eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 5. September 2018 bis einschließlich 4. Oktober 2018 bei der Stadt Meppen, der Stadt Haren (Ems) und der Gemeinde Twist zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Darüber hinaus waren die Planunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf den Internetseiten der Anhörungsbehörde einsehbar.

Zudem sind die Planunterlagen seit dem Beginn der Auslegung für die Dauer des Verfahrens auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung.

Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, konnte mit Beginn der Auslegung bis einschließlich zum 15. November 2018 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Eingegangen sind 31 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Zudem haben rund 100 Personen Einwendungen erhoben, die sich im Wesentlichen mit Flächeninanspruchnahmen, den Auswirkungen von Immissionen auf Gesundheit, Lebens- und Wohnqualität, dem Umgang mit Natur und Landschaft sowie der generellen Notwendigkeit des Ausbaus der E 233 befassen. Gesonderte Eingangsbestätigungen wurden nicht versandt. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden dem Antragsteller zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Der Erörterungstermin fand am 19. und 20. November 2019 in Meppen statt.

Insbesondere aufgrund der im Rahmen der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse waren die Planunterlagen in Teilen zu überarbeiten. So mussten u. a. Neukartierungen inkl. Anpassungen der umweltfachlichen Unterlagen erfolgen. Auch eine Aktualisierung der Schalltechnischen Untersuchung aufgrund einer geänderten Rechts- und Verfügungslage zur Summenpegelbildung war erforderlich. Zudem wurde eine teilweise Umplanung der Entwässerung erforderlich. Die Änderungen sind in der Wassertechnischen Untersuchung dargestellt. Im Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie werden die Auswirkungen auf die Bewirtschaftungsziele begutachtet.

Des Weiteren sind aufgrund des novellierten § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz die Treibhausgasemissionen zu ermitteln und in die Variantenbetrachtung einzubringen. Das darin normierte Berücksichtigungsgebot verlangt nach einer Berechnung der Treibhausgasemissionen auch bereits eingeleiteter Verfahren.

Immissionsschutzmaßnahmen im Bereich Feuerstiege und Kruppstraße im Gebiet der Stadt Meppen wurden aufgrund aktualisierter Vorgaben zur Berücksichtigung von Gesamtlärm, der von der zu ändernden Maßnahme und notwendigen Folgemaßnahme ausgeht, verstärkt. Grundlage hierfür ist die überarbeitete Schalltechnische Untersuchung.

Die Aktualisierung der Luftschadstoffberechnung war aufgrund der neuen Fassung der Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012 Fassung 2020) geboten. Eine teilweise Umplanung des Retentionsraumausgleichs und eine Anpassung der Böschung am Schießstand waren ebenfalls notwendig.

Die Änderungen an Umweltplanung und Technik haben ebenfalls Einfluss auf den Grunderwerb. Das Grunderwerbsverzeichnis wurde entsprechend geändert. Aktualisierungen und Korrekturen des Regelungsverzeichnisses und des Straßenquerschnitts waren geboten. Auch die Überarbeitung der Übersichtslagepläne, Übersichtshöhenpläne, Lagepläne und Höhenpläne sind den o. g. Änderungen geschuldet.

In der Unterlage "Vorausschau Gesamtgenehmigungsfähigkeit" wurden aktuelle Daten auch aus anderen Abschnitten berücksichtigt und das Thema Vereinbarkeit mit Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie zusätzlich behandelt.

Vom 1. August 2022 bis einschließlich 31. August 2022

erfolgt eine erneute Auslegung der geänderten Planunterlagen. Auf die Auslegung wurde per Bekanntmachung der Auslegungsgemeinden Stadt Meppen, Stadt Haren (Ems) und Gemeinde Twist am 9. Juli 2022 ortsüblich hingewiesen. Die Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) eingesehen werden. Für weitere Informationen wird auf die Bekanntmachung verwiesen.

Danach wird das Verfahren fortgesetzt.



Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen, 2. Auslegung (Auszug)

Europastraße 233
Weitere Informationen zur Planung:

Hinweis:

Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.08.2018
zuletzt aktualisiert am:
18.08.2022

Ansprechpartner/in:
Iris Schütte

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2915
Fax: (0511) 3034-2099

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