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Abschnitt 7: Von der L 114 bei Elm bis zum Kreuz A 20/ A 26 bei Drochtersen

Planung der Küstenautobahn A 20


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Der Planungsabschnitt 7 der Küstenautobahn A 20: Übersichtskarte (Download als detailliertes PDF rechts).

Streckenverlauf

Der 7. Abschnitt schließt im Bereich der Anschlussstelle mit der L 114 östlich an den 6. Abschnitt der A 20 an. Zu Beginn des Streckenabschnittes wird die Straße „Osterberg" über die Autobahn geführt und der Gräpeler Mühlenbach gequert. Östlich der Überführung der Gemeindestraße „Lögenesch" südlich von Estorf schließt sich eine „Grünbrücke“ an, darauf folgen die Überführungen der L 114 sowie der K 4 bei Oldendorf.

Nördlich der Ortschaft Oldendorf wird beidseitig eine PWC-Anlage errichtet und die K 66 wird über die Autobahn geführt. Im weiteren Streckenverlauf wird Bossel südlich umfahren und eine zweite „Grünbrücke“ ist hier vorgesehen. Östlich der über die Autobahn geführten Gemeindestraße „Dörpstroot" wird südlich der Ortschaft Burweg die B 73 überführt und durch eine Auf- und Abfahrt (= Anschlussstelle) angeschlossen. Wenige hundert Meter weiter östlich, wird die Gemeindestraße „Milchstelle" überführt und die Bahnstrecke Hamburg - Cuxhaven und die Gemeindestraße Horsterbeck gequert. Im Zuge der nördlichen Umfahrung der Ortslage von Breitenwisch wird die L 113 überführt. Nach der Querung des Burbeckkanals wird die Siedlung Hammahermoor nördlich umfahren und die K 62 über die A 20 geführt.

Weiter östlich verläuft die Autobahn zwischen den beiden FFH-(Teil-)Gebieten „Willes Heide" und „Wasserkruger Moor". Zur Wiedervernetzung der beiden Lebensräume wird eine „Grünbrücke“ hergestellt. Parallel zu der Querungshilfe für Tiere ist für den landwirtschaftlichen Verkehr eine Wirtschaftswegeüberführung vorgesehen. Nachdem das Gauensieker Moor durchfahren und die K 27 überführt wird, endet der 7. Abschnitt nach dem Überführungsbauwerk des Landernweges am Autobahnkreuz A 20/ A 26 (Kreuz Kehdingen).


Technische Angaben

  • Länge: 18,6 km,
  • eine Anschlussstelle an der Bundesstraße 73,
  • prognostizierte Verkehrsentwicklung im Jahr 2030:
    • ca. 39.000 Fahrzeuge/ 24 h südlich der AS B 73,
    • ca. 44.000 Fahrzeuge/ 24 h nördlich der AS B 73,
  • Parkplatz mit WC-Anlage (PWC) mit 90 Stellplätzen für LKW und 30 Stellplätzen für PKW je Fahrtrichtung,
  • insgesamt 21 Brückenbauwerke, sowohl für die A 20 als auch für querende Straßen und Wege und Faunapassagen (Grünbrücken).

Besonderheiten

Artenschutz

Neben der technischen Planung ist auch eine artenschutzrechtliche und umweltfachliche Bewertung des geplanten baulichen Eingriffes vorzunehmen. Auch für den 7. Abschnitt erfolgte eine umweltfachliche Kartierung, bei der die vorhandenen Lebensräume und die im Raum lebenden Pflanzen- und Tierarten über einen gewissen Zeitraum beobachtet und deren Vorkommnisse und Lebensräume dokumentiert worden sind.

Im Raum des 7. Abschnittes überwiegt die landwirtschaftliche Nutzung. Damit geht eine offene, durch wenig Wald- oder Strauchbewuchs bzw. Baumreihen unterbrochene Landschaft einher.

Dieser Lebensraum wird u. a. von Offenlandbrütern („Wiesenvögel“) bevölkert, da diese um ihre Brutplätze herum weitreichende Sichtmöglichkeiten auf potenzielle Raubtiere bevorzugen.

Auf Grundlage der durchgeführten Kartierungen wird ein Ausgleichsumfang ermittelt, in dem die durch den Autobahnbau und späteren Betrieb resultierenden Einwirkungen auf den natürlichen Raum bilanziert werden. der durch den Autobahnbau und späteren Betrieb resultierenden Einwirkungen zu ermitteln. Aufgrund der hohen Anzahl und der teilweise vorhandenen gefährdeten Arten sind deshalb umfangreiche Ausgleichsflächen vorzuhalten.

Dabei ist es aus artenschutzrechtlichen Gründen meistens erforderlich, die neu zu schaffenden Lebensräume in der näheren Umgebung des Eingriffes herzustellen. Nur dadurch kann die Annahme durch die Tierwelt und die Aufrechterhaltung des jeweiligen Lebensraumes sichergestellt werden. Soweit fachlich vertretbar wurden allerdings die Maßnahmenflächen und die Trasse räumlich entzerrt. Eine große Maßnahmenflächen für den Kiebitz konnte im Wischhafener Sand verortet werden.

Des Weiteren ist es möglich durch eine Nutzungsextensivierung der Flächen die Belange des Natur- und Artenschutzes mit einer eingeschränkten landwirtschaftlichen Nutzung zu kombinieren.

Baugrund

Nördlich der Anschlussstelle an der B 73 verläuft die spätere A 20 durch die Elbmarsch. Aufgrund des im Boden anstehenden Torfes ist der Straßenbau ohne weitere Baugrundverbessernde Maßnahmen nicht möglich. In diesem Bereich wird wie auch in den Nachbarabschnitten in der Wesermarsch und der A 26 das sogenannte Vorbelastungsverfahren verwendet (Einbau von Sand, vgl. "Häufig gestellte Fragen").

Hierbei wird der weiche, nicht tragfähige Untergrund durch eine schichtweise erfolgende Sandüberschüttung belastet und die sich ergebenden Setzungen vor dem Straßenbau und der Verkehrsfreigabe vorweggenommen. Gleichzeitig wird das austretende Porenwasser aufgenommen und in separaten Entwässerungsgräben aufgefangen. Dieses oft eisenhaltige Wasser wird in sogenannten Porenwasserbehandlungsanlagen geführt, in denen der Eisenanteil ausfällt. Das so gereinigte Wasser wird erst dann in die bestehenden Vorfluter eingeleitet (vgl. Grafik rechts).

Wenn die umfangreiche ingenieurs- und messtechnische Baubegleitung feststellt, dass keine weiteren Bodensetzungen zu erwarten sind, kann der endgültige Straßendammkörper entstehen und der eigentliche Straßenbau beginnen.


Planungsstand

Nach dem abgeschlossenen Raumordnungsverfahren und der Linienbestimmung durch das Bundesverkehrsministerium wurde die Planung im Rahmen des Vorentwurfsstadium (Phase 2, vgl. Ablaufschema unten) konkretisiert. Mit dem „Gesehen-Vermerk" im Frühjahr 2016 wurde die Zustimmung des Ministeriums zur weiteren Bearbeitung, der Erstellung der Genehmigungsplanung, erteilt.

Derzeit wird der Entwurf abschließend bearbeitet, um den Planentwurf in das Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) einzubringen.

Für weitere Informationen wird der allgemeine Planungsablauf einer Straßenbaumaßnahme hier ausführlicher erläutert.

Zeitstrahl im Abschnitt 7: die nächsten Schritte   Bildrechte: NLStBV
Zeitstrahl im Abschnitt 7: die nächsten Schritte.
Autobahn 20
Der 7. Abschnitt der A 20 als Teil des Gesamtprojektes: schematische Darstellung   Bildrechte: NLStBV

Der 7. Abschnitt der A 20 als Teil des Gesamtprojektes: schematische Darstellung.

Video zur Online-Informationsveranstaltung (06.07.2020)

 
Stabilisierung des Marschbodens   Bildrechte: NLStBV

Stabilisierung des Marschbodens.

Erklärvideo zum Baugrund

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.11.2017
zuletzt aktualisiert am:
08.07.2020

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