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Häufig gestellte Fragen: Planung und Beteiligung

Projekt Küstenautobahn (A 20 / A 26)


1. Wie läuft die Planung der Küstenautobahn ab?

Die Planung der Küstenautobahn erstreckt sich, wie jedes andere große Straßenbauprojekt, über mehrere Jahre. Über mehrere Planungsphasen – Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung – geht die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) schrittweise vor, bis das Projekt am Ende baureif ist. Von einer zunächst groben Linienführung über die Prüfung und Abwägung verschiedener Varianten bis hin zur Detailplanung mit allen zugehörigen Bauwerken und begleitenden Maßnahmen wird die Planung vorangebracht. Der Verfahrensablauf wird hier näher erläutert.

Die Gesamtstrecke wird hierzu in Bauabschnitte untergliedert, die den Prozess jeweils gesondert durchlaufen. Bei der Küstenautobahn sind dies acht Abschnitte bei der A 20, zwei Abschnitte bei der A 26 sowie das Kehdinger Kreuz und die Elbquerung bei Drochtersen.

Bevor die Autobahn gebaut werden kann, müssen ihre Abschnittsplanungen genehmigt werden. Dazu wird im Verlauf der Planung ein eigenständiges Verfahren durchlaufen, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Im Zuge dieses Verfahrens werden alle Belange von der Planfeststellungsbehörde noch einmal genau geprüft. Hier haben Betroffene die Möglichkeit, eigene Anliegen ins Verfahren einzubringen (s. u.). Entscheidet die Planfeststellungsbehörde, dass bestimmte Themen noch vertieft bearbeitet werden müssen, wird das Verfahren erst nach Einreichung der überarbeiteten Unterlagen wiederaufgenommen.

Der Planfeststellungsbeschluss, mit dem das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen wird, ist für große Bauvorhaben wie die Küstenautobahn die Baugenehmigung. Liegt diese vor, folgen als Nächstes die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Erst, wenn alle diese Schritte durchlaufen sind, kann der Bau starten. Die Koordination und Bauaufsicht für die Küstenautobahn liegen ebenfalls bei der NLStBV.


2. Welche Kriterien entscheiden darüber, wo die Autobahn entlangführt?

Die Festlegung des Streckenverlaufs der Autobahn steht im Mittelpunkt der Vorplanung, also der ersten Planungsphase. Ausgehend von einer Analyse des Raumes, durch den die Autobahn führen soll, steckt die Straßenbaubehörde zunächst einen Korridor als Planungsraum ab. Innerhalb dieses Raums werden dann mehrere aus verkehrlicher Sicht mögliche Streckenführungen entwickelt, die im Raumordnungsverfahren auf ihre Verträglichkeit mit anderen Raumnutzungen und Planungen überprüft werden. Ausgehend vom Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird die bestgeeignete aus den untersuchten Varianten ausgewählt und vom Bundesverkehrsministerium als Linie bestimmt, also festgelegt.

Bei der Prüfung der unterschiedlichen Varianten werden deren Auswirkungen entlang einer ganzen Reihe definierter Kriterien einzeln betrachtet und bewertet (vgl. Grafik rechts). Im Variantenvergleich werden die Varianten dann gegeneinander abgewogen und als Ergebnis diejenige als Vorzugsvariante ausgewählt, die unter Berücksichtigung aller objektiven Kriterien und gesetzlichen Vorgaben die verträglichste ist. Untersucht werden Auswirkungen auf die Umwelt, zu der sowohl Menschen (Anwohnerinnen und Anwohner) als auch Tiere und Pflanzen als Schutzgüter gezählt werden, auf die Landwirtschaft, die Raumordnung und den Städtebau, die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf. Zudem fließen natürlich auch die entstehenden Kosten in die Bewertung ein. Die Kriterien werden dabei teils unterschiedlich gewichtet. Untersucht wird auch, ob es ggf. Ausschlusskriterien gibt, die eine Variante von vornherein ausscheiden lassen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein europarechtlich geschütztes Gebiet oder ein Siedlungsbereich durchschnitten würden, es aber zumutbare Alternativen gibt.

In der Phase der Entwurfsplanung wird die zunächst festgelegte, grobe Linie weiter konkretisiert und dazu auf ihre technische Machbarkeit, Leistungsfähigkeit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit hin systematisch geprüft. Es ist möglich, dass im Zuge dessen Varianten für Teilstücke noch einmal genauer untersucht und verglichen werden, um technische, wirtschaftliche oder ökologische Verbesserungen zu erreichen. Auf dieser Basis wird die Linie im sogenannten Vorentwurf als Trasse festgelegt. Die Straßenachse wird nach Lage und Höhe mathematisch definiert. Für diese Trasse werden im weiteren Planungsverfahren die erforderlichen Details ausgearbeitet.


3. Wie werden die Interessen der Betroffenen im Zuge der Planung berücksichtigt?

Belastungen sind nicht vermeidbar! Die Planung verfolgt jedoch das Ziel, diese möglichst gering zu halten und dazu eine möglichst konfliktarme Trasse zu finden. Dazu werden die verschiedenen Interessen und Belange im Zuge des Planungsverfahrens mehrfach untersucht und gegeneinander abgewägt. Diesem Prinzip folgen bereits die Verträglichkeitsuntersuchung und der Variantenvergleich im Zuge der ersten Planungsphasen (s. o.). Bürgerinnen und Bürger sowie andere Behörden, sogenannte Träger öffentlicher Belange, bekommen Einsicht und werden um Stellungnahmen gebeten, die in die Prüfung der Varianten mit einfließen.

Zu Beginn der Entwurfsplanung findet eine Projektkonferenz statt. Gemeinsam mit den Behörden und Interessensvertretungen werden die genauer zu untersuchenden Aspekte abgesteckt (Scoping). Wichtige Fragen werden im weiteren Verlauf in dazu eingerichteten fachbezogenen Arbeitskreisen diskutiert. Sie dienen dazu, möglichst gute Lösungen zu entwickeln, die alle Interessen berücksichtigen. Arbeitskreise werden in den Bauabschnitten der Küstenautobahn in der Regel zu den Themen Umwelt, Landwirtschaft sowie Wasserwirtschaft / Entwässerung eingerichtet und binden die jeweiligen Verbände und Interessensvertretungen ein.

Nicht vermeidbare Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend der rechtlichen Vorgaben, etwa zum Schallschutz, möglichst gering gehalten bzw. durch Maßnahmen gemindert. Das Gleiche gilt für Eingriffe in Natur und Landschaft. Auch der Flächenverlust in der Landwirtschaft durch die Autobahn und erforderliche Kompensationsmaßnahmen wird so gering wie möglich gehalten. Verluste betroffener Grundstückseigentümer werden entschädigt oder durch Ersatzland ausgeglichen.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens kann jeder seine Anliegen schriftlich einreichen. Diese werden von der Genehmigungsbehörde eingehend geprüft und erörtert (s. u.).


4. Kann ich mich im Verfahren beteiligen und die Planung ggf. beeinflussen?

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens können Äußerungen zu den Planungen als sogenannte Einwendungen eingereicht werden, um eigene Belange ins Verfahren einzubringen. Alle Einwendungen werden durch die Planfeststellungsbehörde geprüft. Andere Behörden können Stellungnahmen einreichen. Die Einwender werden von der Straßenbaubehörde darüber informiert, ob und aus welchen Gründen ihre Anliegen berücksichtigt werden oder nicht. In diesem Zuge werden alle Einwender eingeladen, im Rahmen eines Erörterungstermins ihre Anliegen vorzutragen und mit der Behörde zu diskutieren. Wichtig: Nur Einwender können später weitere rechtliche Mittel nutzen!

Die fertige Planunterlage, die mehrere Ordner umfasst, liegt öffentlich mindestens einen Monat lang während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht in den betroffenen Gemeinden aus und wird im Internetauftritt der Landesbehörde eingestellt. In diesen Unterlagen sind alle wichtigen Aspekte der Planung enthalten, Betroffenheiten erkennbar und zugehörige Maßnahmen etwa zum Schallschutz oder zur Kompensation dargestellt. Während des Auslegungszeitraums und noch zwei weitere Wochen lang können Einwendungen schriftlich an die Planfeststellungsbehörde geschickt oder bei den Gemeinden eingereicht werden. Der Auftakt der Auslegung wird auf der Webseite der Planfeststellungsbehörde, im Amtsblatt und in der Regel in der lokalen Presse öffentlich bekannt gemacht.


5. Wo bekomme ich genauere Informationen zu den Planungen?

Zu wichtigen Meilensteinen, insbesondere vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens und der folgenden öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen (s. o.), werden sogenannte Infomärkte in den jeweiligen Bauabschnitten in der Nähe der künftigen Autobahntrasse veranstaltet. Sie sind nicht Teil des formellen Verfahrens. Sie bieten im informellen Rahmen die Möglichkeit, sich vor Ort aus erster Hand zu informieren und Fragen im persönlichen Gespräch mit den Autobahnplanern zu klären. Alle Planungsunterlagen liegen bereit und werden erläutert, so dass die Besucherinnen und Besucher sich – auch mit Blick auf mögliche Einwendungen – umfassend informieren können. Die Infomärkte werden auf der Webseite www.kuestenautobahn.niedersachsen.de sowie in der lokalen Presse angekündigt.

Auf der Webseite stehen viele Informationen zum Gesamtprojekt Küstenautobahn sowie zum Stand der Planung in den einzelnen Bauabschnitten bereit. Hier finden Sie auch Hintergrundinformationen zu häufig gestellten Fragen.

Das Planungsteam der Küstenautobahn beantwortet Ihre Fragen auch sonst jederzeit. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen
Bei der Prüfung der unterschiedlichen Trassenvarianten werden deren Auswirkungen entlang einer ganzen Reihe definierter Kriterien einzeln betrachtet und bewertet   Bildrechte: NLStBV

Bei der Prüfung der unterschiedlichen Trassenvarianten werden deren Auswirkungen entlang einer ganzen Reihe definierter Kriterien einzeln betrachtet und bewertet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2018
zuletzt aktualisiert am:
15.12.2020

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