- B 3: Ortsumgehung Celle
- B 3: Ortsumgehung Elstorf
- B 6: Ortsumgehung Neustadt a. Rbge.
- B 70: Ledabrücke
- B 74: Ortsumfahrung Ritterhude
- B 188: Ausbau in Wolfsburg
- B 210: Riepe – Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich
- B 215: Verlegung zwischen Nienburg und Rohrsen
- B 240: Holzminden – Hannover
- B 441: Ortsumgehung Wunstorf
- Schnellwege in Hannover
Südumgehung Hameln im Zuge der Bundesstraße 1
Der Verlauf der Bundesstraße 1 soll südlich um Hameln herumgeführt werden, um den Bereich der Innenstadt vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Das hierfür nötige Planfeststellungsverfahren wurde am 15. April 2002 eingeleitet und endete mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 10. März 2004.
Der Beschluss wird vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg beklagt. Unter anderem aufgrund der nachträglichen Meldung eines FFH-Gebietes hat auf Antrag des regionalen Geschäftsbereichs Hameln der Landesbehörde seit 28. Januar 2010 ein Planänderungsverfahren stattgefunden. Das OVG hat für dessen Dauer das Ruhen des gerichtlichen Verfahrens angeordnet bzw. dieses ausgesetzt.
Der Planänderungsbeschluss ist am 31. Mai 2012 ergangen. Er wurde von den Klägern des Ursprungsbeschlusses ebenfalls beklagt.
Das Oberverwaltungsgericht hat am 14. August 2015 den Planfeststellungsbeschluss für nicht vollziehbar erklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15. September 2016 die Beschwerde der Planfeststellungsbehörde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.
Der regionale Geschäftsbereich Hameln hat für einen Teilbereich der Strecke (etwa Weservorland bis Stadion) eine neue Variante, die weiter von FFH-Gebiet der Fluthamel abrückt, erarbeitet. Diese Variante wird derzeit detailliert ausgearbeitet. Weiterhin wird ein Fachbeitrag zur Thematik der Wasserrahmenrichtlinie erstellt. Mit den ergänzten bzw. überarbeiteten Unterlagen ist beabsichtigt, ein Planänderungsverfahren zu beantragen.
Beachten Sie hierzu auch unsere Presseinformation vom 13.02.2020.Beschreibung der Verkehrsverhältnisse und Notwendigkeit der Ortsumgehung
Durch die Stadt Hameln verlaufen die Bundesstraßen 1 in West-Ost-Richtung und 83 von Süden nach Norden. Beide Bundesstraßen verlaufen gemeinsam auf dem Teilabschnitt zwischen Thiewall und Pyrmonter Straße. Die Bundesstraße 217 endet am Berliner Platz (Verbindung Tunnelstraße – Basbergstraße). Ferner haben die Landesstraßen 424 und 433 ihren Anfangs- bzw. Endpunkt in Hameln. Diese Hauptverkehrsstraßen laufen sternförmig auf die Innenstadt von Hameln zu und münden auf den Innenstadtring. Bedingt durch die nur zwei bestehenden Weserübergänge werden die überwiegenden Kfz-Fahrten auf den Innenstadtring gelenkt, dort gesammelt und verteilt. Auf diesen Hauptverkehrsstraßen durchmischt sich überregionaler und regionaler Verkehr mit innerstädtischem Ziel- und Quellverkehr. Dies führt zu vielfältigen, sich meist gegenseitig störenden Funktionsüberlagerungen und zu nachhaltigen Einschränkungen der Stadtentwicklung.
Das sehr hohe Verkehrsaufkommen führt schon heute zu Überlastungen an den Knotenpunkten sowie Stockungen und Stauungen auf Strecken, die nur einen Richtungsfahrstreifen besitzen. Die Abwicklung des überörtlichen und innerstädtischen Verkehrs ist somit stark eingeschränkt. Aus diesem Grunde weichen Ortskundige vielfach auf die benachbarten Wohnstraßen aus. Dadurch kommt es nicht nur im Zuge der Hauptverkehrsstraßen zu Überlastungen, sondern auch das nachgeordnete innerstädtische Straßensystem ist hohen Belastungen ausgesetzt. Negative Belastungen der Anwohner durch Lärm und Abgase, eine starke Trennwirkung durch die Verkehrswege sowie Beeinträchtigungen und Gefährdungen der sogenannten schwachen Verkehrsteilnehmer sind die Folge. Fast alle Knotenpunkte im Zuge der Bundesstraßen haben sich in den letzten Jahren als Gefahrenstellen (Unfallschwerpunkte) erwiesen.
Die Umgehungsstraße trägt dabei nicht nur zur besseren Abwicklung des Durchgangsverkehrs bei, sondern nimmt auchwesentliche Teile des Quell- und Zielverkehrs der südlichen Stadtteile und insbesondere auch der am südlichen Stadtrandgelegenen Industrie-/ Gewerbegebiete auf, die heute überwiegend durch das innere Stadtgebiet geführt werden.
Planerische Beschreibung
Die Baustrecke beginnt am Knotenpunkt Fort Luise B 1/ B 83 und endet an der B 217 östlich von Rohrsen. Östlich der Ortslage von Afferde wird die B 1 (Richtung Hildesheim) an die Südumgehung angebunden.
Die Länge der Baustrecke beträgt rund 7,35 km. Die Verknüpfung zwischen der B 1 alt und der Südumgehung im Zuge der Gabelung B 1/ B 217 besitzt eine Länge von rund 710 m. Anschlüsse an das untergeordnete Straßennetz werden auf einer Länge von rund 1,050 km hergestellt. Die Verlegung der Kreisstraße 60 ist auf einer Länge von rund 520 m notwendig.
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
04.11.2020
Ansprechpartner/in:
Markus Brockmann
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Hameln
Geschäftsbereichsleiter
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Fax: (05151) 607-499