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Ortsumgehung Brome im Zuge der Bundesstraße 248

Update: Die Ortsumgehung Brome kann nicht mehr wie ursprünglich geplant umgesetzt werden. Derzeit werden Alternativen geprüft.


Bei der Aufstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren wurden unter anderem aktualisierte faunistische Kartierungen bewertet. Dabei wurden umfangreiche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zwischen Ortslage und Bromer Busch festgestellt. Insbesondere das Vorkommen zahlreicher Fledermausarten in dem Bereich verhindert nun den vorgesehenen Bau der Umgehungsstraße.

Als Alternative wird derzeit unter anderem die Möglichkeit eines Ausbaus der Ortsdurchfahrt Brome geprüft. Diese Option kam in den vorherigen Planungen nicht zum Zuge. Diese wird nun aufgrund der Gegebenheiten dennoch geprüft.

Weitere Informationen folgen mit dem Fortschreiten der Planungen.

Kartengrundlage: www.lgn.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen (www.lgn.niedersachsen.de)
Die geplante Ortsumgehung Brome: Übersichtskarte (Download als PDF rechts).

Planungshistorie:

Die Neutrassierung der Bundesstraße 248 als Ortsumgehung Brome (Landkreis Gifhorn) ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im so genannten vordringlichen Bedarf eingestuft.

Die Bundesstraße 248 ist eine wichtige überregionale Fernstraßenverbindung zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt und im Landkreis Gifhorn eine wichtige Wirtschafts- und Berufsverkehrsachse. Im äußersten Osten von Niedersachsen direkt an der Grenze zu Sachsen-Anhalt durchfährt die B 248 den Flecken Brome. Nach der Wiedervereinigung hat das Verkehrsaufkommen hier stark zugenommen. Aufgrund städtebaulicher Zwänge und dem Ausbauzustand wird die B 248 der Funktion als Bundesfernstraße in der Ortslage Brome nicht mehr gerecht und wurde bereits für den Lkw-Verkehr teilweise gesperrt. Eine Umleitungsstrecke für den Schwerverkehr mit mehr als 10 km Länge verläuft seit 1993 länderübergreifend über das untergeordnete Straßennetz um Brome herum und belastet Strecken und Ortsdurchfahrten, die für die Aufnahme dieses Verkehrs nicht geeignet sind.

Seit 2000 wurden entsprechend einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Gifhorn und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter Federführung des Landkreises Gifhorn umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Auch eine verfestigte Planung der Autobahn 39 und neuere Verkehrserhebungen wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Im Jahr 2007 wurde auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten und Ergebnisse entschieden, ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umwelt­verträglichkeit durchzuführen. Am 21. Februar 2008 fand die Antragskonferenz in Gifhorn statt.

Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Zwangspunkte wurden mehrere Trassenvarianten sowohl nördlich als auch südlich von Brome entwickelt und modifiziert. Die Varianten wurden mit verschiedenen städtebaulichen, land- und forstwirtschaftlichen und umweltfachlichen Gutachten und Fachbeiträgen untersetzt. Ein Ausbau der Ortsdurchfahrt wurde aus Sicht der Vorhabensträger verworfen, da dieser durch erforderliche Maßnahmen mit erheblichen Beeinträchtigungen für das historische Ortsbild verbunden wäre.

Als Ergebnis der Vorplanungen und Untersuchungen wurde die enge Südumgehung als Vorzugvariante in das Raumordnungsverfahren eingestellt. In Abwägung aller entscheidungsrechtlicher Belange standen dabei die Beeinträchtigungen u.a. Verkehrs- und Lärmauswirkungen bisher unbelasteter Bereiche den sehr positiven Entlastungswirkungen in allen Siedlungsbereichen gegenüber.

Als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens und einem ergänzenden Zielabweichungsverfahren bzw. im Rahmen des erforderlichen Genehmigungsverfahrens zu beachtenden Rechtsnormen wurde auch aus umweltfachlicher Sicht eine „modifizierte Trasse Süd 1“ (Variante Süd 1 m) 2009 als die einzige mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbare Trasse landesplanerisch festgestellt. Der seinerzeitige Zweckverband Großraum Braunschweig hat als untere Landesplanungsbehörde hierzu die Landesplanerische Feststellung am 25. Mai 2009 abschließend verfasst.

Die Linienabstimmung nach § 16 (1) FStrG erfolgte am 20. Juli 2010 durch das Bundesverkehrsministerium. Die Projektkonferenz zum Auftakt der Entwurfsplanung fand am 18. Mai 2011 in Brome statt. Die Entwurfsplanungen sind abgeschlossen.

Bei der Bewertung der aktualisierten faunistischen Kartierungen (hier insbesondere zahlreiche Fledermausarten) zur Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen wurden umfangreiche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zwischen Ortslage und Bromer Busch festgestellt. Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Irritationsschutz oder Kollisionsschutzwände, Aufständerung etc.) können nach eingehender Prüfung nicht zur Konfliktlösung beitragen. Trassenvarianten mit anderen Linienführungen für eine Ortsumgehung (Nord- oder Südumgehung) kommen auch weiterhin als Alternativen nicht in Betracht. Eine Umstufung/Umwidmung von Kreis- und Landesstraßen im Straßennetz ist ebenfalls keine Option.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Trassenuntersuchungen sowie als Ergebnis der Abwägung der Verkehrsbedeutung und der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände wird seitens der Landesbehörde eine Ausbauplanung für die Ortsdurchfahrt Brome im Zuge der B 248 angestrebt.

Weitere Informationen erfolgen mit dem Fortschreiten der Planung.

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