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Genehmigungsverfahren

Südschnellweg (B 3)


Am 26. Juli 2019 erteilte das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sein Einverständnis zu der vom Land Niedersachsen favorisierten Tunnellösung.

Auf Basis dieser Zustimmung des BMVI erfolgte die weitere Bearbeitung des Vorentwurfs für das gesamte Bauvorhaben B 3 | Südschnellweg. Die Einleitung des fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wurde am 19. Dezember 2019 bei der Region Hannover beantragt.

Das Planfeststellungsverfahren ist das gesetzlich vorgesehene Verfahren, in dem über die Zulässigkeit der Planung entschieden wird. Hier wird überprüft, ob die durch das Bauvorhaben betroffenen unterschiedlichen Belange (z. B. Naturschutz, Einhaltung von Grenzwerten für Luftschadstoffe und Lärm, verkehrliche Aspekte) entsprechend berücksichtigt und ausreichend gegeneinander abgewogen wurden. Der am Ende des Verfahrens stehende Planfeststellungsbeschluss stellt die öffentlich-rechtliche Genehmigung zur Durchführung der Baumaßnahme dar.

Betroffene Anwohner und auch Träger öffentlicher Belange (z. B. die Stadt Hannover oder auch Umweltverbände) haben die Möglichkeit, Hinweise zum Sachverhalt bei der zuständigen Behörde vorzutragen und gegebenenfalls Einwände gegen das Bauvorhaben oder gegen Teile des Vorhabens geltend zu machen. Diese werden in einem Anhörungsverfahren erörtert und ggf. in der Genehmigung berücksichtigt.

Planfeststellungsbehörde ist die Region Hannover. Nach erfolgreichem und rechtssicherem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens besteht Baurecht.


Anhörungsverfahren

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt (Anhörungsverfahren). In der Zeit vom 6. März 2020 bis einschließlich 6. April 2020 lagen die Unterlagen bei der Landeshauptstadt Hannover aus. Darüber hinaus konnten die Unterlagen bis einschließlich 18. Mai 2020 dort eingesehen werden. Informationen zur Auslage konnten auf der Website der Städte Hannover und Hemmingen abgerufen werden.

Ebenfalls waren die Unterlagen digital bei der Region Hannover abrufbar.

Zu der Planung konnten Einwendungen schriftlich bei der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover oder der Stadt Hemmingen eingereicht werden. Die Einwendungen konnten auch mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Eine besondere juristische Form oder ein bestimmtes Formular muss nicht verwendet werden. In der Einwendung sollte aber deutlich werden, wie die jeweiligen Belange durch das Vorhaben betroffen sind. Einwendungen müssen unterschrieben sein.

In einem anschließenden Erörterungstermin konnten Einwender(innen) ggf. ihre Standpunkte mündlich vortragen und mit der Landesbehörde als Vorhabenträgerin diskutieren. Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich.


Planfeststellungsbeschluss

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 22. September 2021. Er liegt bei der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Hemmingen vom 28. Oktober 2021 bis 10. November 2021 öffentlich aus. Digital abrufbar sind der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellen Unterlagen hier.

Südschnellweg Bildrechte: NLStBV
Lesehilfe für das Planfeststellungsverfahren B 3 Südschnellweg

  Lesehilfe für die Unterlagen des Planfeststellungs-verfahrens
(PDF, 14,51 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.07.2019
zuletzt aktualisiert am:
20.12.2023

Ansprechpartner/in:
Andreas Moseke

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover

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