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Häufig gestellte Fragen: Ausgleichsfläche Friedrichsfeld

Projekt Küstenautobahn (A 20 / A 26)


1. Was soll auf dem Gelände Friedrichsfeld ausgeglichen werden? Wie wird das umgesetzt?

Die Streckenführung der Küstenautobahn betrifft im ersten Bauabschnitt vor allem sogenannte Wiesenbrüter, die auf weitläufigen Flächen am Boden nisten. Deren Lebensraum wird hier eingeschränkt.

Um insbesondere dem Kiebitz neuen Rückzugsraum zu geben, wird im Südteil des Geländes Friedrichsfeld eine offene Wiesenlandschaft geschaffen. Teile der Baumbestände müssen hierfür weichen. Rings um die entstehende Offenlandschaft werden die vorhandenen Biotopstrukturen weiter unterstützt und der bestehende Nadelwald in Laubwald umgewandelt. Die Qualität des Geländes Friedrichsfeld als Biotop wird damit für Tiere und Pflanzen erhalten.

Für einen Teil der Flächen, die durch den ersten Bauabschnitt der Küstenautobahn versiegelt werden, können zudem Flächen auf dem Friedrichsfeld entsiegelt, also von Asphalt, Beton und Schotter befreit werden. Insgesamt wird auf dem Gelände eine Fläche von rund zehn Hektar, was in etwa zehn Fußballfeldern entspricht, entsiegelt.


2. Was ist das Gelände Friedrichsfeld und wie wurde es bisher genutzt?

Seit Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das Gelände „Friedrichsfeld“ militärisch genutzt – zunächst als Fliegerhorst, ab 1960 als Standortübungsplatz der Bundeswehr. Nachdem die militärische Nutzung 2007 aufgegeben wurde, wurde das Gelände als Naherholungsgebiet und zudem forst- und landwirtschaftlich genutzt.

Aufgrund von unerwartet vielen Bombenfunden aus Wehrmachtsbeständen des Zweiten Weltkriegs im Zuge einer Kampfmittelsondierung wurde das gesamte Gelände am 20. September 2018 für mindestens drei Jahre für die Öffentlichkeit gesperrt. Hinzu kommt, dass auf dem Gelände mehrere große Bomben vermutet werden, die von den Alliierten im Zweiten Weltkrieg abgeworfen wurden. Diese Verdachtsfälle werden zurzeit untersucht. Ob das Gelände Friedrichsfeld nach Ablauf der drei Jahre wieder geöffnet werden kann – so wie ursprünglich von der Nds. Landesbehörde für STraßenbau und Verkehr (NLStBV) geplant und vorgesehen – wird aktuell geprüft. Verwaltet wird das Gelände seit 2005 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), davor war die Bundeswehr verantwortlich. Das Gelände befindet sich somit im Bundesbesitz.


3. Warum soll ausgerechnet das Friedrichsfeld als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der A 20 genutzt werden – kommt nicht auch eine Fläche an anderer Stelle (z. B. weiter entfernt) infrage?

Die Auswahl des Geländes Friedrichsfeld als Ausgleichsfläche für die Küstenautobahn erfolgte unter verschiedenen Gesichtspunkten. Ein wichtiger Faktor ist, dass sich das Gelände bereits in Bundesbesitz befindet. So wird der Flächendruck auf die Landwirtschaft für Ausgleichsmaßnahmen deutlich reduziert – es müssen also keine zusätzlichen privaten Flächen in Autobahnnähe erworben werden. Zudem bietet das Gelände Potenzial zur Aufwertung, da es als Biotop bereits sehr hochwertig ist. Die geplanten Maßnahmen können hier ergänzend wirken und die weitere Entwicklung des Geländes unterstützen.

Zudem schreibt der Gesetzgeber vor, dass Ausgleichsflächen möglichst nah am durch die Bauarbeiten betroffenen Ort geschaffen werden müssen, um einen funktionellen Zusammenhang zu gewährleisten (vgl. Häufig gestellte Fragen - Kompensationsmaßnahmen). Der Begriff „Nähe“ ist hier relativ zu verstehen, da bestimmte Entfernungen für verschiedene Tiere ganz unterschiedliche Bedeutungen haben können: So haben z. B. Vögel eine höhere Mobilität als Amphibien, d. h. eine Strecke von 300 Metern ist für sie verhältnismäßig kurz, wohingegen sie für Amphibien unter Umständen unüberwindbar wäre. Das Gelände Friedrichsfeld hat sich im Hinblick auf den funktionellen Zusammenhang ebenfalls als beste Lösung erwiesen. Es liegt innerhalb des Mobilitätsradius des Kiebitz, für den die Ausgleichsfläche geschaffen wird, und vermeidet einen großen Eingriff in die landwirtschaftlichen Flächen der Region. Alle Maßnahmen und ihre Ziele sind im Entwicklungskonzept Friedrichsfeld festgeschrieben, das ein Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen des 1. Bauabschnitts der A 20 ist.


4. Welche konkreten Maßnahmen stehen kurz- und mittelfristig auf dem Friedrichsfeld an?

Zur Schaffung des Offenlandes im südlichen Teil des Geländes Friedrichsfeld werden angrenzend an das schon vorhandene Offenland seit September 2018 Bäume und Buschwerk entnommen. Als Vorbereitung für diese Arbeiten werden bereits seit Mitte 2018 auf dem Gelände Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg gesucht und geborgen (siehe hierzu Frage 8).

Schon während der Sicherung des Geländes wurden vorbereitend verschiedene Artenschutzmaßnahmen durchgeführt (siehe hierzu Frage 5). Im Umfeld der entstehenden Offenlandschaft werden die vorhandenen Biotopstrukturen auf dem Gelände weiter unterstützt. Unter anderem wird der bestehende Nadelwald in Laubwald umgewandelt. Zudem werden auf dem Gelände insgesamt rund zehn Hektar Flächen entsiegelt, also von Asphalt, Beton und Schotter sowie alten militärischen Anlagen einschließlich Gebäuden befreit.


5. Wie wird sichergestellt, dass die Maßnahmen artgerecht und entsprechend der gesetzlichen Artenschutzbestimmungen umgesetzt werden?

Alle Vorgaben der Arten- und Umweltschutzbestimmungen werden streng eingehalten: Die Rodungen finden nur außerhalb der Kernbrutzeit zwischen 1. September und 1. März statt. Sowohl auf Vögel als auch auf Säugetiere und Amphibien wird Rücksicht genommen. Die Arbeiten erfolgen unter stetiger Aufsicht der umweltfachlichen Baubegleitung.


6. Ist es gesichert, dass sich die gewünschten Wiesenbrüter ansiedeln werden?

Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen auf dem Gelände Friedrichsfeld (CEF-Maßnahmen, vgl. Häufig gestellte Fragen - Kompensationsmaßnahmen) haben zum Ziel, Wiesenbrütern optimale Bedingungen für deren Ansiedlung zu schaffen, da ihre Habitate durch den Bau der Küstenautobahn betroffen sind. Leitart für die Anforderungen an Struktur und Großräumigkeit der Kompensationsmaßnahme ist der Kiebitz. Bestandteil der Maßnahme sind daher neben der Beseitigung von sichteinschränkenden Strukturen auch die Entwicklung von Feuchtgrünland mit Gewährleistung einer ausreichenden Wasserführung, die Vermeidung von Störungen und die dauerhafte Nutzung und Pflege der Flächen.

Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme ist eine mehrjährige Funktionskontrolle der Grünlandbestände mit einem Brutvogelmonitoring vorgesehen. Auf Grundlage der Ergebnisse werden dann ggf. bauliche Maßnahmen vorgesehen oder die Nutzung und Pflege der Flächen angepasst. Sollte sich nach fünf Jahren kein signifikanter Ansiedlungserfolg der Zielarten einstellen, wird die zuständige Naturschutzbehörde eingebunden, um weitere Umsetzungsstrategien und Modifikationen für die Offenlandarten festzulegen.

Eine direkte Umsiedlung der Wiesenbrüter ist nicht zwingend erforderlich. Vielmehr soll durch die Schaffung geeigneter Strukturen ein für die Zielarten attraktiver Habitatkomplex geschaffen werden, welcher der Wiesenbrüter-Population im Naturraum geeignete Bedingungen für eine erfolgreiche Reproduktion bietet. An zahlreichen Beispielen in vergleichbaren Naturräumen zeigt sich, dass solche Flächen in der intensiv genutzten Agrarlandschaft bei angepasster Nutzung und Pflege für die Wiesenbrüter eine sehr hohe Attraktivität entfalten und rasch angenommen werden.

Zur Beurteilung, ob ein funktionaler Zusammenhang dieser CEF-Maßnahme mit der Eingriffsfläche vorliegt, ist das Raumnutzungsverhalten und die Ausbreitungsfähigkeit der betroffenen Arten von Bedeutung. Dies bedeutet, dass die neu geschaffene Fläche auf dem Friedrichsfeld für den Kiebitz erreichbar sein muss. Aufgrund der hohen Mobilität von Vögeln allgemein kann davon ausgegangen werden, dass die Ausgleichsfläche auch für den Kiebitz erreichbar sein wird.


7. Das Friedrichsfeld ist bereits ein wertvolles Biotop mit vielen unter Naturschutz stehenden Tier- und Pflanzenarten. Wird dieses Biotop nun nicht zerstört?

Das Friedrichsfeld ist Lebensraum vieler seltener Tier- und Pflanzenarten. Sowohl während der Umgestaltungsmaßnahmen als auch im Zuge der folgenden Nutzung werden diese besonders geschützt.

Während der Planfeststellung wurden die zu erwartenden Schäden am Bestandsbiotop, die z. B. durch die Schaffung von Offenland entstehen, und der zukünftige Nutzen gegeneinander abgewogen. Alle geplanten Eingriffe werden in anderen Bereichen des Geländes Friedrichsfeld im vollen Umfang kompensiert – zum Beispiel durch Aufforstungen. Der zukünftige Nutzen des Biotops überwiegt also dem jetzigen Nutzen, weshalb die Planfeststellungsbehörde mit dem Planfeststellungsbeschluss der Umgestaltung zugestimmt hat.

Die seltenen Orchideenarten, die auf dem Gelände vorkommen, wurden bereits aus den umzuwandelnden Waldflächen in die verbleibenden und sich neu entwickelnden Waldflächen umgesiedelt und damit ihr Bestand im Gebiet gesichert. Ebenso wurden die zu rodenden Bäume auf das Vorkommen des sogenannten Eremiten, ein Käfer aus der Unterfamilie der Rosenkäfer, hin untersucht. Er gehört zu den streng geschützten Insektenarten. Ein Insektenkundler stellte allerdings fest, dass dieser Käfer auf dem Gelände Friedrichsfeld nicht vorkommt.

Die Gehölze des Geländes Friedrichsfeld werden bislang nicht als Nachtquartiere von Fledermäusen genutzt. Für den Fall, dass sie während der Baumfällungen auftauchen sollten (sie befinden sich von September bis Anfang November im Durchzug zu ihren Balzquartieren), wird die Maßnahme durch einen Fledermausexperten mittels Horchboxen und anderer technischer Geräte begleitet. Unter Umständen könnte er – sollte er Fledermäuse entdecken – den Fällzeitpunkt nach hinten verschieben.


8. Geht nicht auch der Lebensraum des streng geschützten Neuntöters verloren? Und wird der Baustellenverkehr während der Arbeiten nicht negative Folgen für die Tier- und Pflanzenarten haben?

Die Umgestaltung geschieht auf eine Weise, dass sich Habitatstrukturen (Randstrukturen) entwickeln, die auch vom Neuntöter besiedelt werden können. Bei Arbeiten zur Entsiegelung der Flächen werden die Brutvorkommen der Art im Westen der Hauptfläche beachtet. Hierzu dient eine Bauzeitenregelung, die während der Brut- und Aufzuchtzeit greift. Auf diese Weise haben die Brutvorkommen am Standort Bestand, baubedingte Störungen treten nicht auf. Darüber hinaus wird durch Heckenpflanzung am Hundeübungsplatz eine wirksame Abschirmung der Neuntöter-Brutplätze gegenüber Störungen erreicht. Die Hecke wird aus dornenbewehrten, standortheimischen Straucharten angelegt und stellt insofern auch ein typisches Brut- und Nahrungshabitat für diese Art dar. Eine Beeinträchtigung der Neuntöterpopulation durch die bauliche und strukturelle Umgestaltung kann somit ausgeschlossen werden.


9. Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Friesland wurde festgehalten, dass das Gelände Friedrichsfeld besonders schützenswert ist. Widerspricht dies dem Plan der NLStBV nicht, das Gelände umzugestalten?

Der Landschaftsrahmenplan aus dem Jahr 1995 stellt eine Informationsquelle für die umweltbezogene Planung dar, ist jedoch nicht Bestandteil der Planfeststellungsunterlage des 1. Abschnitts der Küstenautobahn zwischen Westerstede und Jaderberg. Der Landschaftsrahmenplan selbst hat Gutachtencharakter und gibt eine Empfehlung darüber, welche Bereiche schutzwürdig sind. Die Unterschutzstellung als solches muss jedoch durch eigenständige Verfahren erfolgen.

Die Kompensationsplanungen auf dem Gelände Friedrichsfeld sind in Abstimmung mit dem Landkreis Friesland, dem Herausgeber des Landschaftsrahmenplans, erfolgt. Wenn diese Planungen den Naturschutzzielen des Landkreises widersprechen würden, hätte es bereits entsprechende Beanstandungen der Planfeststellungsbehörde während des Planfeststellungsverfahrens gegeben.


10. Das Friedrichsfeld war früher ein Truppenübungsplatz. Bestehen Vorbelastungen durch die militärische Nutzung?

Durch die lange militärische Nutzung sind Teile des Geländes noch mit Kampfmitteln belastet. Um die Arbeiten auf dem Friedrichsfeld gefahrlos auch mit schwerem Gerät durchführen zu können, wird das Gebiet momentan auf Kampfmittel sondiert. Während dieser Sondierung wurden unerwartet große Bomben aus Wehrmachtsbeständen gefunden. Der Landkreis Friesland hat am 20. September 2018 daher eine Sperrung des gesamten Geländes für die nächsten drei Jahre angeordnet.


11. Der Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses wurde am 7. Juni 2018 ausgesetzt, warum werden aktuell dennoch Arbeiten am Friedrichsfeld durchgeführt?

Der Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses für den ersten Bauabschnitt wurde durch die Planfeststellungsbehörde am 7. Juni 2018 ausgesetzt, da der Beschluss derzeit beklagt wird. Unter anderem die Arbeiten auf der zukünftigen Ausgleichsfläche Friedrichsfeld sind jedoch aus artenschutzrechtlichen Gründen an enge Zeitfenster gebunden. Bei der Herrichtung des Geländes Friedrichsfeld als Ausgleichsfläche handelt es sich um eine sogenannte CEF-Maßnahme (continuous ecological functionality measures). CEF-Maßnahmen sind Maßnahmen, die abgeschlossen sein müssen, bevor der Eingriff in die Natur, den sie ausgleichen, erfolgen darf. Das Gelände Friedrichsfeld soll vor allem als Ausgleichsfläche für Wiesenbrüter, insbesondere für den Kiebitz, dienen. Erst wenn es der Vogelart möglich ist, das Gelände als Brutfläche zu nutzen, dürfen die Arbeiten beginnen, die in sein früheres Habitat eingreifen. Um eine anschließende Verzögerung des Projekts und damit eine Kostensteigerung zu vermeiden, sind diese vorbereitenden Maßnahmen vom Beschluss ausgenommen.


12. Wie sehen die Planungen für die zukünftige Nutzung des Friedrichsfeldes aus?

Das Gelände Friedrichsfeld wurde am 20. September 2018 aufgrund von unerwartet großen Bombenfunden aus Wehrmachtsbeständen des Zweiten Weltkriegs von der Gefahrenabwehrbehörde (Landkreis Friesland) für mindestens drei Jahre gesperrt. Aktuell werden weiterhin Kampfmittel gesucht und geborgen. Ursprünglich war geplant, den nördlichen Teil des Geländes nach Abschluss der Umbauarbeiten wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Entscheidung darüber, ob das Gelände nach Ablauf der drei Jahre wieder freigegeben und das Betretungsverbot aufgehoben werden kann, wird aktuell geprüft.

Der südliche Bereich kann aus Naturschutzgründen auch zukünftig nicht betreten werden, um die sich dort ansiedelnden Vögel nicht zu stören.

Häufig gestellte Fragen
Auf dem ehemaligen Standortübungsplatz fanden Rodungsarbeiten statt   Bildrechte: NLStBV

Auf dem ehemaligen Standortübungsplatz fanden Rodungsarbeiten statt.

Offenland, wie es geschaffen werden soll, um Wiesenvögeln Lebensraum zu bieten   Bildrechte: NLStBV

Offenland, wie es geschaffen werden soll, um Wiesenvögeln Lebensraum zu bieten.

Durch die notwendige Sprengung einer Weltkriegsbombe entstandener Krater   Bildrechte: NLStBV

Durch die notwendige Sprengung einer Weltkriegsbombe entstandener Krater.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.11.2018
zuletzt aktualisiert am:
25.02.2020

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