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Verlegung der B 1 bei Burgstemmen / Mahlerten

Infomarkt zur B 1 Ortsumgehung Burgstemmen / Mahlerten

Am 24. August 2023 hat die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) alle interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu einem Infomarkt eingeladen. Etwa 160 Interessierte kamen in die Mehrzweckhalle in Burgstemmen.

Die Landesbehörde gab grundlegende Informationen zum Stand der Planung sowie dem weiteren Planungsprozess. Zudem wurden die Untersuchungsergebnisse aus den verschiedenen Fachgebieten der Planung und der gesamtplanerische Variantenvergleich sowie im Ergebnis die bevorzugte Variante (Variante Süd) vorgestellt. An verschiedenen Themenständen zu den Bereichen Umwelt, Schall und Verkehr, Landwirtschaft sowie Planung und Wirtschaftlichkeit konnten sich die Bürgerinnen und Bürger im Detail informieren und gezielt ihre Fragen stellen.

Unterlagen zum Infomarkt:

Die Einladung finden Sie hier (PDF, 0,27 MB).

Die Präsentation finden Sie hier (PDF, 0,89 MB).

Das Protokoll finden Sie hier (PDF, 0,18 MB).

Häufig gestellte Fragen mit den dazugehörigen Antworten finden Sie hier (PDF, 0,19 MB).

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: LGLN
Verlegung der B 1: Übersichtsplan mit Planungskorridoren (Download als PDF rechts).

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant die Verlegung der Bundesstraße 1 im Bereich der Ortschaften Burgstemmen und Mahlerten (Landkreis Hildesheim). Der Planungsauftrag wurde im Januar 2019 erteilt; zunächst nur für Burgstemmen, später wurde die Umfahrung von Mahlerten einbezogen. Die Antragskonferenz beim Landkreis Hildesheim fand im Juni 2020 statt.

In einem ersten Schritt, der Vorplanung, wurden die Grundlagen für mögliche Linien des Trassenverlaufs in vier verschiedenen Korridoren ermittelt (siehe obenstehende Abbildung, Stand 22.02.2023). Diese wurden nun in einem Variantenvergleich gegenübergestellt, bei dem u. a. die Umweltauswirkungen mit zahlreichen Schutzgütern, landwirtschaftliche Betroffenheiten, wasserwirtschaftliche Belange, verkehrliche Wirkungen (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs), Lärm, städtebauliche Belange und Weiteres untersucht wurden. Diese Belange müssen mit allen anderen Aspekten in Einklang gebracht werden, so dass am Ende eine rechtssichere Planung entsteht. Erste Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen wurden der Öffentlichkeit bereits bei einer Informationsveranstaltung am 28. April 2022 in der Mehrzweckhalle in Burgstemmen vorgestellt. Die Nord-Süd-Variante wurde im Nachgang der Informationsveranstaltung als weitere mögliche Variante aufgenommen.

Weitere Untersuchungsergebnisse sowie die Variante, die in dem Variantenvergleich am besten abgeschnitten hat (bevorzugte Variante), wurden der Öffentlichkeit beim Infomarkt am 24. August 2023 in Burgstemmen vorgestellt.

Mit der Variante Süd (bevorzugte Variante) soll bei der Raumordnungsbehörde des Landkreises Hildesheim eine Raumverträglichkeitsprüfung beantragt werden. Diese prüft unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Gemeinden die Vorzugsvariante auf ihre Raumverträglichkeit. Dabei können alle Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Einwände äußern.

Die Raumverträglichkeitsprüfung endet mit einer gutachterlichen Stellungnahme, mit der die Raumordnungsbehörde ihr Votum über die Raumverträglichkeit der Vorzugsvariante abgibt und damit den Weg für die Weiterplanung mit der Vorzugsvariante frei macht. Anschließend muss auch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dieser Linienplanung zustimmen (sog. Linienbestimmung), bevor der Straßenentwurf fortgesetzt werden kann, der später Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren (PFV) werden kann. Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Bis zur Planfeststellung werden noch einige Jahre vergehen. Ziel ist es, die B 1 so zügig und transparent wie möglich zu planen.

Die Verlegung der Bundesstraße wird die Sicherheit und die Leichtigkeit des Fernstraßenverkehrs erhöhen und auch die Menschen im innerörtlichen Bereich von Burgstemmen vom Durchgangsverkehr entlasten sowie die Lebensqualität im Ortskern deutlich verbessern. Die Lärmbeeinträchtigung wird sich nachhaltig verringern.

Bundesstraße 1
Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)

Naturraumanalyse.

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)

Raumordnerische Belange.

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)

Städtebauliche Nutzung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2019
zuletzt aktualisiert am:
12.10.2023

Ansprechpartner/in:
Dieter Friedrich

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 22 (Planung und Umweltmanagement)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2116
Fax: (0511) 3034-2099

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