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Verlegung der B 1 bei Burgstemmen / Mahlerten


Informationsveranstaltung zur B 1 Ortsumgehung Burgstemmen / Mahlerten

Am 28. April 2022 hat die NLStBV im Rahmen einer Informationsveranstaltung den Bürgerinnen und Bürgern den aktuellen Planungsstand, bisherige Arbeitsschritte sowie erste Ergebnisse von den Kartierungen vorgestellt. Zudem wurden die bereits Anfang 2021 veröffentlichten Korridore (Nord, Mitte und Süd) betrachtet und ein Ausblick auf das weitere Vorgehen gegeben. Etwa 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Hinweise zu geben. Die aufgenommenen Anmerkungen und Hinweise zu verschiedenen Themen werden nun von der NLStBV geprüft und soweit wie möglich im weiteren Verlauf der Planung berücksichtigt. Die im Rahmen der Informationsveranstaltung eingebrachte Nord-Süd-Variante wurde als weitere mögliche Variante aufgenommen und wird derzeit mit den bisherigen Varianten nach verkehrlichen, raumordnerischen, umweltrechtlichen und wirtschaftlichen Belangen untersucht.

Einige Fragen aus der Informationsveranstaltung werden in dem FAQ-Dokument zur Ortsumgehung (PDF, 0,13 MB) beantwortet.

Aktuell befindet sich das Straßenbauprojekt in der Vorbereitung für das Raumordnungsverfahren (ROV).

Unterlagen zur Informationsveranstaltung:

Die Präsentation finden Sie hier (PDF, 7,10 MB).

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: LGLN
Verlegung der B 1: Übersichtsplan mit Planungskorridoren (Download als PDF rechts).

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant die Verlegung der Bundesstraße 1 im Bereich der Ortschaften Burgstemmen und Mahlerten (Landkreis Hildesheim). Der Planungsauftrag wurde im Januar 2019 erteilt; zunächst nur für Burgstemmen, später wurde die Umfahrung von Mahlerten einbezogen. Die Antragskonferenz beim Landkreis Hildesheim fand im Juni 2020 statt.

In einem ersten Schritt, der Vorplanung, werden derzeit die Grundlagen für mögliche Linien des Trassenverlaufs in mittlerweile vier verschiedenen Korridoren ermittelt (siehe obenstehende Abbildung, Stand 22.02.2023). Diese werden in einem späteren Variantenvergleich gegenübergestellt, bei dem u. a. die Umweltauswirkungen mit zahlreichen Schutzgütern, landwirtschaftliche Betroffenheiten, wasserwirtschaftliche Belange, verkehrliche Wirkungen (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs), Lärm, städtebauliche Belange und Weiteres untersucht werden. Diese Belange müssen mit allen anderen Aspekten in Einklang gebracht werden, so dass am Ende eine rechtssichere Planung entsteht. Erste Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen wurden der Öffentlichkeit bei einer Informationsveranstaltung am 28. April 2022 in der Mehrzweckhalle in Burgstemmen vorgestellt. Die Nord-Süd-Variante wurde im Nachgang der Informationsveranstaltung als weitere mögliche Variante aufgenommen.

Mit der Variante, die in dem Variantenvergleich am besten abschneidet (Vorzugsvariante), soll bei der Raumordnungsbehörde des Landkreises Hildesheim ein Raumordnungsverfahren (ROV) beantragt werden. Diese prüft unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Gemeinden die verschiedenen Varianten auf ihre Raumverträglichkeit. Dabei können alle Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Einwände äußern.

Erst am Ende des Raumordnungsverfahrens wird feststehen, welche Variante weiterverfolgt und Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren (PFV) ist, das mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss endet. Nach der Veranstaltung im April 2022 wird die NLStBV vor Beantragung des Raumordnungsverfahrens erneut auf die Menschen vor Ort zukommen. Bis zur Planfeststellung werden noch einige Jahre vergehen.

Die Verlegung der Bundesstraße wird die Sicherheit und die Leichtigkeit des Ferrnstraßenverkehrs erhöhen und vor allem die Menschen im innerörtlichen Bereich von Burgstemmen vom Durchgangsverkehr entlasten sowie die Lebensqualität im Ortskern deutlich verbessern. Die Lärmbeeinträchtigung wird sich nachhaltig verringern.

Die NLStBV möchte schon zu Beginn der Planung frühzeitig Stolpersteine erkennen und beseitigen, die später zu langwierigen Verzögerungen führen könnten. Ziel ist es, die B 1 so zügig und transparent wie möglich zu planen.

Bundesstraße 1
Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)

Naturraumanalyse.

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)

Raumordnerische Belange.

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)

Städtebauliche Nutzung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2019
zuletzt aktualisiert am:
22.02.2023

Ansprechpartner/in:
Dieter Friedrich

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 22 (Planung und Umweltmanagement)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2116
Fax: (0511) 3034-2099

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