Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

380-kV-Leitung EnLAG 16 (Wehrendorf – Gütersloh), Abschnitt 3

Planfeststellungsverfahren


Das Gesamtprojekt beinhaltet den Neubau einer ca. 70 km langen Höchstspannungsleitung zwischen Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) und Wehrendorf in Niedersachsen. Das in der Anlage zum Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) unter der Nummer 16 festgelegte Leitungsvorhaben umfasst insgesamt vier Genehmigungsabschnitte (GA). Hiervon verlaufen zwei auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW): GA 1 und GA 2; sowie zwei auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen: der antragsgegenständliche GA 3 vom Punkt (Pkt.) Königsholz an der Landesgrenze zu NRW bis zur Umspannanlage (UA) Lüstringen mit einer Länge von ca. 25,5 km sowie der GA 4, der Gegenstand eines eigenen Planfeststellungsverfahrens sein wird.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Kerßenbrock, Wellingholzhausen, Peingdorf und Vessendorf in der Stadt Melle, in den Gemarkungen Bissendorf, Holte-Sünsbeck, Natbergen, Stockum-Gut und Uphausen-Eistrup in der Gemeinde Bissendorf, in den Gemarkungen Allendorf, Borgloh-Wellendorf, Ebbendorf, Uphöfen in der Gemeinde Hilter, in den Gemarkungen Schinkel, in der Gemarkung Voxtrup in der Stadt Osnabrück sowie in der Gemarkung Holsten-Mündrup in der Stadt Georgsmarienhütte sowie nur für Zuwegungen in der Gemarkung Aschen in der Stadt Dissen beansprucht. Für Ersatzaufforstungsmaßnahmen außerhalb des Trassenverlaufs werden Grundstücke in der Gemarkung Scharmbeck der Gemeinde Faßberg, Baven und Oldendorf in der Gemeinde Südheide, Hohnebostel und Langlingen der Gemeinde Langlingen in der Samtgemeinde Flotwedel, Hohne der Gemeinde Hohne in der Samtgemeinde Lachendorf und Eversen in der Stadt Bergen beansprucht.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 3: Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz

Die vorliegende Planung umfasst die Errichtung und Betrieb der 380-kV-Leitung Wehrendorf – Lüstringen im GA 3 zwischen dem Pkt. Königsholz an der Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen (Stadt Melle) und der UA Lüstringen (Stadt Osnabrück). Die Höchstspannungsleitungsverbindung soll auf Grundlage des durch das EnLAG vorgegebenen Pilotcharakters auf einer Strecke von ca. 25,5 km als Kombination aus Freileitung und Teilerdverkabelung (TEV) umgesetzt werden. Die TEV wird als Pilotstrecke auf einer Länge von ca. 8,9 km realisiert. Für die Verbindung von Freileitung und Erdkabel ist eine sogenannte Kabelübergabestation (KÜS) erforderlich, die den Übergang der Stromleiter in das Erdreich sicherstellt.

Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, hat im o. g. Abschnitt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Gleichzeitig werden im Zuge dieses Planfeststellungsverfahrens mehrere Rückbau- und Teilrückbaumaßnahmen sowie Änderungen beantragt:

Insgesamt gliedert sich das Projekt GA 3 in insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel. Die Maßnahme I stellt die Fortführung der in den nordrhein-westfälischen Abschnitten GA 1 (UA Gütersloh – Pkt. Hesseln) und GA 2 (Pkt. Hesseln – Pkt. Königsholz) ebenfalls als Bl. 4210 bezeichneten Freileitung dar. An der Landesgrenze am Pkt. Königsholz werden aus NRW zwei 380-kV- und zwei 110-kV-Stromkreise übergeben und auf dem Neubau Richtung Nordwesten bis zur KÜS Steingraben bzw. Pkt. Steingraben weitergeführt. Die KÜS Steingraben (Stations-Nr. 01232) beschreibt die Maßnahme II und dient dem Systemübergang zwischen Freileitung und Erdkabel. Das Erdkabel Bl. 4252 zwischen der KÜS Steingraben und der UA Lüstringen ist die Maßnahme III und umfasst zwei 380-kV-Stromkreise. Die 380-kV-Stromkreise von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen der Maßnahmen I bis III dienen dazu, die bestehende 110-/220-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 2310 zu ersetzen. Der Rückbau der Bl. 2310 beschreibt die Maßnahme IV. Die Bestandsleitung Bl. 2310 trägt heute den zu ersetzenden 220-kV-Stromkreis und einen 110-kV-Stromkreis. Die Maßnahme V beschreibt die Anpassungen an der 110-kV-Hochspannungsleitung Bl. 0226. Im Bereich Allendorf knüpft im Bestand die zwei 110-kV-Stromkreise tragende Bl. 0226 an die 110-kV-Stromkreise der Bl. 2310 und der Bl. 1123 an. Zukünftig wird diese Anknüpfung der 110-kV-Stromkreise ca. 700 m weiter östlich am Pkt. Allendorf Ost an der neuen 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. Rückbau 110-/220-kV-Freileitung, Bl. 2310 4210 stattfinden. Auf diesen ca. 700 Metern (räumliche Distanz zwischen Pkt. Allendorf und Pkt. Allendorf Ost) wird die Bl. 0226 zurückgebaut und für die Anknüpfung an die neue Bl. 4210 ein neuer 110-kV-Mast am Pkt. Allendorf Ost errichtet. In der KÜS Steingraben werden von den auf der neuen Freileitung Bl. 4210 geführten zwei 380-kV- und zwei 110-kV-Stromkreisen nur die beiden 380-kV-Stromkreise verkabelt. Die beiden 110-kV-Stromkreise werden an dem im Nahbereich der KÜS Steingraben liegenden Pkt. Steingraben auf die bestehende 30-/110-kV-Freileitung Bl. 1123 ab- und in nördlicher Richtung bis zur UA Lüstringen als Freileitung weitergeführt. Derzeitig werden auf der Bl. 1123 ein 110-kV- und abschnittsweise ein 30-kV-Stromkreis geführt, die dann zukünftig durch die beiden am Pkt. Steingraben von der Bl. 4210 abgeführten 110-kV Stromkreise ersetzt und bis zum Pkt. Voxtrup Süd auf der 110-kV-Spannungsebene betrieben werden. Südlich des Pkt. Steingraben muss das bis zum Pkt. Allendorf parallel zur Bl. 2310 verlaufenden Teilstück der Bl. 1123 zurückgebaut werden, da die Bl. 1123 in Teilen im zukünftigen Trassenraum der geplanten Leitung steht. Die Anpassungen der Bl. 1123 werden in der Maßnahme VI zusammengefasst. Im Bereich Pkt. Voxtrup Süd enden derzeit die Bestandsleitungen der Bl. 2310 und Bl. 1123 und übergeben die Stromkreise an die Bl. 2476 und Bl. 0089, die diese bis in die UA Lüstringen einführen. Durch den Rückbau der Bl. 2310, von der aus die beiden Stromkreise auf die Bl. 2476 heute umgelegt werden, werden dann auf der Bl. 2476 die Gestängeplätze dieser beiden Stromkreise frei. Diese werden zukünftig von den 110-kV-Stromkreisen der angepassten Bl. 1123, die dann am Pkt. Voxtrup Süd auf die Bl. 2476 umgelegt wird, weiter genutzt. Dadurch entsteht zwischen der Landesgrenze und der UA Lüstringen über die Bl. 4210, Bl. 1123 und Bl. 2476 eine durchgehende Verbindung von zwei 110-kV-Stromkreisen. Die nötigen Anpassungen an der Bl. 2476 stellen die Maßnahme VII dar. Durch die Umlegung der beiden 110-kV-Stromkreise der angepassten Bl. 1123 auf die Bl. 2476 kommt es zu Minderabständen der einzelnen Leiterseile auf einem Spannfeld der Bl. 0768, die am Pkt. Voxtrup Süd ebenfalls zwei 110-kV-Stromkreise an die Bl. 2476 übergibt. Um diese Minderabstände zu vermeiden, werden die Leiterseile eines 110-kV-Stromkreises der Bl. 0768 in diesem Spannfeld ausgetauscht und mit angepasster Zugspannung neu verlegt. Diese Anpassung der Bl. 0768 beschreibt die Maßnahme VIII. Zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung wird anstelle des bisherigen Mastes Nr. 52 der Bl. 2310 ein Provisorium (Mast P 52) im bestehenden Schutzstreifen hergestellt.

Vom 4. Juli 2022 bis einschließlich 3. August 2022 fand die Auslegung des Plans statt. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer Form.

Die Planunterlagen konnten in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde eingesehen und heruntergeladen werden.

Daneben lag der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei den folgenden Gemeinden zur Einsichtnahme aus: Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Faßberg, Gemeinde Hilter a.T.W., Gemeinde Südheide, Samtgemeinde Flotwedel, Samtgemeinde Lachendorf, Stadt Bergen, Stadt Dissen a.T.W., Stadt Georgsmarienhütte, Stadt Melle und Stadt Osnabrück.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 5. September 2022 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Die möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit bis zum 5. September 2022, eine Stellungnahme abzugeben.

244 natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert; außerdem wurden 45 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Äußerungen und Stellungnahmen beziehen sich vornehmlich auf folgende Punkte: Vollständigkeit der Planunterlagen, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Erdkabel statt Freileitung, Eingriffe in Natur und Landschaft, Einzelstandorte von Masten, Trassenverlauf sowie Bewirtschaftungserschwernisse / Wertminderung von Grundstücken.

Die Vorhabenträgerin hat zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellt.

Der Erörterungstermin fand vom 17.10.2023 bis 19.10.2023 in der OsnabrückHalle (Osnabrück) statt.

Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die Vorhabenträgerin hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit der 1. Deckblattänderung eine Änderung der Maßnahme Bl. 4252 beantragt. Dieses umfasst im Wesentlichen eine Änderung der Bauweise zur Unterquerung der Nowega Gasleitung, die Änderung der Lage Muffengrube 3.1 und die Änderung der Leitungsführung im Bereich Rochusberg. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Zeitraum vom 07.12.2023 bis 21.12.2023.

Die 2. Deckblattänderung betrifft die Maßnahme Bl. 4210. Es erfolgte eine Änderung der Fundamentmaße Mast Nr. 68 bis Mast Nr. 7 sowie eine Änderung des Maststandortes Mast Nr. 80. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 11.12.2023 bis zum 29.12.2023.

Die Planänderungen der 3. Deckblattänderung betreffen im Wesentlichen die Umweltbelange:

  • Änderung und Ergänzung der Umweltstudie
  • Erstmalige Einreichung eines Gutachtens zu Geräuschimmissionen nach AVV Baulärm (Baulärmgutachten)

Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich. Eine Zusammenstellung der Planänderungen ist den Unterlagen vorangestellt. Ergänzte und geänderte Textstellen und Werte sind in den Unterlagen zur 3. Deckblattänderung in grün dargestellt. Die alten, nicht mehr gültigen Textstellen und Werte sind durchgestrichen und somit weiterhin ersichtlich.

Die Planunterlagen der 3. Deckblattänderung werden in der Zeit vom

09.02.2024 bis (einschließlich) zum 08.03.2024

unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG 16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz DB3“ auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß gemäß § 43a EnwG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Auf den jeweiligen Internetseiten der zur Auslegung verpflichteten Gemeinden wird mittels Verlinkung auf die Seite der Planfeststellungsbehörde verwiesen.

Zudem sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die NLStBV zu richten ist, wird ihm eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind (USB-Stick).

Jeder, dessen Belange durch die Änderungsplanung berührt werden, kann sich zu der Planung bis einschließlich 08.04.2024 äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan bis einschließlich08.04.2024 abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Den möglicherweise durch das Änderungsvorhaben berührten Träger öffentlicher Belange wurde bis zum 08.04.2024 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.

Äußerungen können nur hinsichtlich der 3. Änderungsplanung eingereicht werden.

Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.



Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2022
zuletzt aktualisiert am:
01.04.2024

Ansprechpartner/in:
Maike Handt

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2144
Fax: (0511) 3034-2099

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln