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A 39: Abschnitt 6 von Wittingen (B 244) bis Ehra (L 289)

Planfeststellungsverfahren


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Autobahn 39: Der Planungsabschnitt 6 in der Übersicht.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat bis zur Übernahme durch die Autobahn GmbH des Bundes in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in mehreren Abschnitten die Planungen für den Bau der ca. 105 km langen Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg betrieben. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen.

Der Geschäftsbereich Wolfenbüttel hat für den vierstreifigen Neubau des Abschnitts 6 der A 39 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt.

Dieser Abschnitt beginnt mit der Anschlussstelle (AS) B 244 westlich von Wittingen. Nach dem Kreuzen von zwei Bahnlinien folgt die AS L 286. Im weiteren Verlauf umfährt die Trasse in einem Rechtsbogen Eutzen östlich und führt dann östlich von Stackmannsmühle und westlich parallel am Automobiltestgelände entlang und endet nördlich von Ehra-Lessien und der AS B 248/L 289. Neben der AS mit der B 244 beinhaltet die Planung eine AS mit der L 286 südwestlich von Wittingen. Des Weiteren sind im Zuge des Neubaus zwei Wildbrücken über die A 39 sowie eine beidseitige, unbewirtschaftete PWC-Anlage im Bereich des Truppenübungsplatzes Ehra-Lessien vorgesehen.

Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von rund 18,1 km stellt den 6. Bauabschnitt der geplanten, rund 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 23. April 2018 eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 7. Mai 2018 bis einschließlich 6. Juni 2018 bei der Stadt Wittingen und den Samtgemeinden Brome, Hankensbüttel, Aue, Wesendorf, Meinersen und Amelinghausen zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Darüber hinaus waren die Planunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf den Internetseiten der Anhörungsbehörde unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar und standen zum Download zur Verfügung.

Daneben sind die Planunterlagen des Planfeststellungsverfahrens für die gesamte Verfahrensdauer im zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, konnte bis einschließlich 18. Juli 2018 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Eingegangen sind insgesamt 440 Stellungnahmen und Einwendungen. Schwerpunkte der Einwendungen sind das Gesamtkonzept der A 39, Umweltbelange, Lärm- und Abgasimmissionen, landwirtschaftliche Belange einschließlich des Wegenetzes und der Feldberegnung sowie das Anschlussstellenkonzept. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Antragsteller zur weiteren Bearbeitung übersandt.

Aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2) hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellung, entschieden, den für die Zeit vom 21. bis 23. April 2020 in Wittingen anberaumten Erörterungstermin abzusagen.

Anstelle eines physischen Erörterungstermins wurde eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz PlanSiG) in der Zeit vom 19. Oktober 2020 bis zum 9. November 2020 durchgeführt.

Im Rahmen der durchgeführten Online-Konsultation sind insgesamt 66 Äußerungen eingegangen. Darunter waren 14 Äußerungen von Trägern öffentlicher Belange, zwei Äußerungen anerkannter Naturschutzvereinigungen sowie 50 Äußerungen von Beteiligten und Betroffenen. Vier Äußerungen gingen davon verfristet ein. Eine Teilzusammenfassung der Online-Konsultation (OK) steht im UVP-Portal des Landes Niedersachsen zur Verfügung.

Die Vorhabenträgerin bereitet zurzeit überarbeitete Planunterlagen vor.

Das Verfahren wird fortgesetzt.


Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen:

Bundesautobahn 39
Link zur Vorhabenträgerin:

Hinweis:

Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.04.2018
zuletzt aktualisiert am:
07.03.2024

Ansprechpartner/in:
Jared-Lee Pavlista

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2913
Fax: (0511) 3034-2099

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