L 216: Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Gödenstorf
Bauarbeiten auf der Hauptstraße (L 216) und der Dammstraße (K 75)
Aktuelles: Fertigstellung der Arbeiten im ersten Bauabschnitt verzögert sich
Aufgrund umfangreicher Zusatzarbeiten im Zuge der Errichtung des Regenrückhaltebeckens verschiebt sich der Fertigstellungstermin in das Jahr 2023. In den nächsten Tagen wird die Baustelle winterfest gemacht. Die Asphaltierungsarbeiten werden aufgenommen, sobald es die Witterung zulässt.
Die Erreichbarkeit der Grundstücke im Baufeld ist für die Anliegenden zu jeder Zeit gewährleistet. Die bekannt gegebenen Umleitungen bleiben bestehen.
Übersicht über das Vorhaben
In der Ortsdurchfahrt Gödenstorf (Landkreis Harburg) stehen ab Frühjahr 2023 umfangreiche Baumaßnahmen an. Bereits jetzt finden dafür vorbereitende Bauarbeiten an der Kreisstraße 75 statt. Hier wird ein Regenrückhaltebecken (RRB) östlich der K 75 errichtet, das abfließendes Oberflächenwasser über ein neu gebautes Kanalsystem aufnehmen soll. In diesem Zusammenhang wird die Fahrbahn der K 75 zwischen der Hauptstraße und dem Osterbach erneuert. Dafür wird die K 75 voraussichtlich ab dem 21. September 2022 voll gesperrt. Im kommenden Jahr erfolgt dann die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Gödenstorf.
Planungshistorie
Nachdem der Planungsauftrag für den Umbau der Ortsdurchfahrt erteilt wurde, erfolgte die Ausarbeitung der Vorplanung – unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Straßenabmessungen, Straßenentwässerung, Richtlinien (u. a. zur Radverkehrsführung). In der anschließenden Entwurfsplanung ging es darum, die Vorplanung weiter auszuarbeiten und dabei alle Punkte, die in der Vorplanung von Bedeutung waren, zu berücksichtigen.
Im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2016 sind die Anwohnenden sowie die Träger öffentlicher Belange an der geplanten Baumaßnahme beteiligt worden. Im Folgejahr wurden die noch offenen Punkte im Rahmen eines Erörterungstermins thematisiert.
Der Planfeststellungsbeschluss erging 2018. Dieser trat 2021 nach abgewiesenen Klagen vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht in Kraft.
Übersicht über die Bauabschnitte
Im ersten Bauabschnitt entsteht ein neues Regenwasserkanalsystem unterhalb der K 75, da das vorhandene Kanalnetz diverse Schäden aufweist und nicht mehr den heutigen Ansprüchen gerecht wird. Das neue System soll der Oberflächenentwässerung der L 216 und K 75 dienen. Parallel dazu wird ein Regenrückhaltebecken östlich der K 75 auf der angrenzenden Wiese errichtet. Vor der Zuleitung in das RRB wird das Wasser gemäß den Anforderungen aus dem Wasserrecht vorbehandelt, um das Verschleppen von Schadstoffen von der Straße in die Umwelt zu verhindern. Denn sofern das Wasser aufgrund von Starkregen nicht gänzlich im RRB zurückgehalten werden kann, wird es von dort aus über ein Kontroll- und Drosselbauwerk direkt in den Osterbach geführt.
Im Zuge der Bauarbeiten wird die Fahrbahn der K 75 bis in Höhe des Osterbaches erneuert und voll gesperrt. Der Verkehr wird von Gödenstorf nach Lübberstedt über die L 212 umgeleitet. Der aus Richtung Lübberstedt kommende Verkehr wird auf dem gleichen Straßenzug in entgegengesetzter Richtung geführt. Die L 216 bleibt offen. Die geplante Bauzeit beträgt nach jetzigem Stand etwa zehn Wochen. Witterungsbedingte Verzögerungen sind möglich.
Die Baukosten für die Arbeiten im Bereich der K 75 betragen rund 440.000 Euro und werden anteilig vom Land Niedersachsen und dem Landkreis Harburg getragen.
Im zweiten Bauabschnitt erfolgt die grundhafte Instandsetzung der L 216 inklusive Umgestaltung der Geh- und Radwege sowie der Bushaltestellen. In diesem Zusammenhang wird auch ein zweites Regenrückhaltebecken errichtet. Während der Baumaßnahme wird die L 216 im betroffenen Bereich voll gesperrt. Umleitungen werden rechtzeitig lokal ausgewiesen. Die K 75 bleibt für den Verkehr offen. Die Bauarbeiten beginnen im Frühjahr 2023 und sollen voraussichtlich neun Monate dauern.
Nachgefragt |
Kurzinterview mit Dirk Möller, Leiter des Geschäftsbereiches Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Was soll mit der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Gödenstorf geschaffen werden?
"Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wird innerhalb der Ortsdurchfahrt Gödenstorf ein sowohl bautechnisch als auch verkehrlich optimierter Zustand durch den Umbau erreicht."
Warum ist die Baumaßnahme wichtig?
"Die Sanierung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen konnte in den zurückliegenden Jahren zugunsten der Sanierung der Strecken außerhalb von Ortsdurchfahrten oftmals nicht bedient werden. In vielen Ortsdurchfahrten besteht u. a. Handlungsbedarf bei der Anpassung der Nutzungsräume für die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden sowie der Erneuerung der Entwässerungsanlagen. So wurden auch innerhalb der OD Gödenstorf die Gehweganlagen überplant, es werden Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Fahrradfahrer geschaffen sowie die gesamte Entwässerungssituation neu geregelt."
Was lässt sich über den Aufwand sagen?
"Grundsätzlich sind die Planung und der Umbau innerhalb einer Ortsdurchfahrt immer mit vielen Herausforderungen verbunden. In dem begrenzt zur Verfügung stehenden Raum sind nicht immer die Interessen der Anliegenden mit den Erfordernissen, die sich aus einer neuen Straßenplanung ergeben, vereinbar. In diesen Fällen haben wir uns mit den Anliegenden während des Planungsprozesses intensiv ausgetauscht und abgestimmt. Einzelne Punkte bedurften dennoch der Klärung innerhalb des Planfeststellungsverfahrens bzw. vor den Gerichten. Wir freuen uns, dass wir nun mit der Baumaßnahme starten konnten."
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.09.2022
zuletzt aktualisiert am:
22.12.2022
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299