- B 3: Ortsumgehung Celle
- B 3: Ortsumfahrung Elstorf
- B 4: Lüneburg bis Kirchweyhe
- B 6: Ortsumgehung Neustadt a. Rbge.
- B 70: Ledabrücke
- B 74: Ortsumfahrung Ritterhude
- B 188: Ausbau in Wolfsburg
- B 210: Riepe – Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich
- B 215: Verlegung zwischen Nienburg und Rohrsen
- B 240: Holzminden – Hannover
- B 441: Ortsumgehung Wunstorf
- Schnellwege in Hannover
Verlegung der Bundesstraße 241 (Ortsumgehung Uslar)
Die Planung der Ortsumgehung (OU) Uslar ist die konsequente Fortsetzung der bisher erfolgten und zum großen Teil baulich abgeschlossenen Maßnahmen zwischen den Städten Hardegsen und Uslar zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße 241. Gleichzeitig soll die Reisezeit auf diesem Streckenzug verkürzt werden.
Verkehrsbedeutung der B 241 und Notwendigkeit der Baumaßnahme
Die Bundesstraße 241 verläuft aus Nordrhein-Westfalen kommend über Uslar, Northeim, Osterode und Clausthal-Zellerfeld nach Goslar. An der Anschlussstelle Northeim-West wird die B 241 mit der A 7 Hamburg - Hannover - Kassel verknüpft. Über Northeim erfolgt eine Verbindung in den Harz und über die B 252 wird eine Verknüpfung zur A 44 ins Ruhrgebiet hergestellt. Der Berufsverkehr orientiert sich über die B 241 von Uslar kommend in den Raum Northeim - Göttingen, darüber hinaus wird die Bundesstraße durch einen hohen Freizeit- und Erholungsverkehr belastet.
An der Südkante des Sollings zwischen den Ortschaften Bollensen (Stadt Uslar) und Ellierode (Stadt Hardegsen) soll die Bundesstraße 241 insgesamt verlegt werden. Die Strecke ist in diesem Bereich sehr kurvenreich, unübersichtlich und unfallträchtig. Die Linienführung ist unzulänglich und in den Ortsdurchfahrten bestehen zum Teil Verkehrsengpässe. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) liegt bei 6.000 Kfz/ 24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von rund 20 Prozent.
Die angestrebte und teilweise bereits umgesetzte Linienverbesserung setzt sich zusammen aus der Ortsumgehung Uslar, dem Abschnitt zwischen Bollensen und Volpriehausen (Verkehrseinheit 1) sowie den bereits unter Verkehr befindlichen Abschnitten zwischen Volpriehausen und Ellierode (VKE 2) und den Ortsumgehungen Ellierode und Hardegsen.
Sachstand der Planung
Die Ortsumgehung (OU) Uslar wurde in der Vergangenheit aufgrund ihrer nachrangigen Einstufung durch den Bund zunächst nicht vorrangig weiterverfolgt. Im Jahr 1984 entschied sich die Stadt Uslar daher, die Maßnahme in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Im Flächennutzungsplan von 1995 ist infolgedessen eine mögliche Südumgehung als Ergebnis einer Untersuchung von drei Trassenvarianten dargestellt.
Im Zuge der Wiederaufnahme der Planungen wird die im Flächennutzungsplan dargestellte Südvariante nun mit einer Nordvariante verglichen. Dabei gilt es, die früheren Erkenntnisse mit dem aktuellen Planungsstand abzugleichen und an die heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Aktuell wird im Rahmen der Maßnahme OU Uslar eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt. Ziel dieser Untersuchung ist es, die potenziellen Auswirkungen der geplanten Trassenführungen auf die Umwelt – insbesondere auf Menschen, Tiere und Pflanzen – zu ermitteln. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat dazu Varianten sowohl nördlich als auch südlich der Kernstadt Uslar entwickelt. Bei der Auswahl und Gestaltung der Trassenverläufe wurde darauf geachtet, ökologisch sensible Bereiche – wie gesetzlich geschützte Biotope, Überschwemmungsgebiete sowie Gebiete mit hohem und sehr hohem Raumwiderstand – möglichst zu vermeiden. Gleichzeitig soll eine kurze und effiziente Linienführung erreicht werden.
In einem nächsten Schritt erfolgt eine Verkehrsuntersuchung. Diese dient dazu, die zukünftige Inanspruchnahme sowie die Wirtschaftlichkeit der untersuchten Varianten zu bewerten. Parallel hierzu wird ein Raumordnungsverfahren (ROV) eingeleitet, welches durch den Landkreis Northeim als zuständige Landesplanungsbehörde durchgeführt wird.
Alle gewonnenen Erkenntnisse – zu raumstrukturellen, verkehrlichen, entwurfs- und sicherheitstechnischen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Aspekten – fließen anschließend in einen umfassenden Variantenvergleich ein. Ziel dieses Vergleichs ist es, die insgesamt am besten geeignete Trasse zu identifizieren.
Die Ergebnisse werden im Rahmen eines öffentlichen Erörterungstermins vorgestellt und erläutert.
Den Abschluss der Vorplanung bildet die sogenannte Linienbestimmung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Dabei wird eine Trassenlinie in grober Lage festgelegt. Geringfügige Anpassungen sind im weiteren Verlauf der Entwurfsplanung weiterhin möglich. Die anschließende Entwurfsplanung im kleinräumigen Maßstab bildet dann die Grundlage für das Planfeststellungsverfahren, mit dem das Baurecht für die Ortsumgehung geschaffen wird.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.04.2010
zuletzt aktualisiert am:
26.05.2025
Ansprechpartner/in:
Udo Othmer
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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