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Ortsdurchfahrt Jelmstorf

B 4: Gesamtkonzept für mehr Verkehrssicherheit


Überprüfung der Fußgängerüberwege, der Lärmsituation und der nördlichen Ortseingangssituation mit Fahrbahnteiler

Fußgängerinnen und Fußgänger bzw. Radfahrende sollen die B 4 sicher queren können. Zudem soll eine höhere Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt B 4 / Eichenstraße / Bruchtorfer Straße erreicht werden – vor diesem Hintergrund wird hier 2023 eine Ampel errichtet.

Im Zuge der 2+1-Verkehrsführung zwischen Jelmstorf und Bienenbüttel ist nördlich der Ortslage von Jelmstorf eine Mittelinsel zur Geschwindigkeitsdämpfung geplant. Die wesentlichen Abstimmungen mit der Polizeiinspektion Lüneburg und der Verkehrsbehörde des Landkreises Uelzen haben hierzu stattgefunden.

Die Anlage dieser Mittelinsel geht auf die ursprüngliche Planung von 1994 zurück, mit der für den Ortseingangsbereich eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme in Form einer Fahrbahnverschwenkung erreicht werden sollte. Die vorliegende Planung der Mittelinsel (siehe Plan unten) sieht einen Standort außerhalb der Ortslage mit vorheriger Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h vor, um eine Temporeduzierung bereits vor dem Ortsschild zu erreichen. Die Anordnung der tatsächlichen Geschwindigkeitsbeschränkung legt die Verkehrsbehörde fest.

Die Planung einer geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahme muss stets ein Kompromiss zwischen gewünschter Wirkung und der Befahrbarkeit für alle Verkehrsarten sein. So ist die Befahrbarkeit für den Schwerverkehr sicherzustellen, ohne dabei eine dämpfende Wirkung für den Pkw-Verkehr zu vernachlässigen.

Auf Antrag von Anwohnenden bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Uelzen führt der Geschäftsbereich Lüneburg eine schalltechnische Untersuchung zur Beurteilung der Lärmbelastung in der Ortslage von Jelmstorf durch. Diese dient als Grundlage dafür, ob dem Antrag auf Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Ortslage zugestimmt werden kann. Die Ergebnisse werden der Verkehrsbehörde des Landkreises Uelzen zur Verfügung gestellt, die letztendlich darüber entscheidet.

Plan der Mittelinsel zur Geschwindigkeitsreduzierung   Bildrechte: NLStBV / Kartengrundlage: LGLN
Plan der Mittelinsel zur Geschwindigkeitsreduzierung.
Bundesstraße 4

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.07.2023
zuletzt aktualisiert am:
11.07.2023

Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299

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