
Neubau der B 3 (Umgehungen Ovelgönne / Ketzendorf und Elstorf / Schwiederstorf)
Ortsumgehung Neu Wulmstorf seit 2011 unter Verkehr – Planungen in den Abschnitten 2 und 3 laufen
Beachten Sie bitte unser Faktenblatt (PDF, 0,19 MB) zum Planungsprozess sowie den Zeitstrahl (PDF, 0,02 MB) zum aktuellen Planungsstand. |
Start der Entwurfsplanung Die Vorplanung im Rahmen des Projektes B 3 Ortsumgehung Elstorf konnte im Juli 2022 abgeschlossen werden; die Entwurfsplanung hat begonnen. Entsprechend dazu finden sich zahlreiche neue Informationen hier auf unserer Projektseite – insbesondere die Berichte zum Variantenvergleich Nord (PDF, 5,08 MB) und den Variantenvergleichen Knotenpunkte 1-3 (PDF, 4,60 MB) und Knotenpunkt 4 (PDF, 15,50 MB). Mit dem Start der Entwurfsplanung beginnt nun auch der vorzeitige Erwerb von Grund und Boden im unmittelbaren Trassenbereich, aber auch trassenfern für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Weitere Informationen zum Start der Entwurfsplanung lesen Sie in unserer Presseinformation vom 08.12.2022. |
Umfassende Bürgerbeteiligung im Projekt zeigt Erfolge und wird fortgesetzt
Juni 2022: Nach der Vorstellung der Vorzugsvariante im Dezember 2019 hat die NLStBV den Beteiligungsprozess im Projekt B 3 Ortsumgehung Elstorf auch während der Corona-Pandemie zur Vorbereitung der Entwurfsplanungsphase kontinuierlich fortgesetzt. Mithilfe diverser Beteiligungsformate werden Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange weiterhin in den Planungsprozess eingebunden. Mitte 2023 soll das Ergebnis der Entwurfsplanung präsentiert werden. Weitere Informationen zum Projekt lesen Sie in unserer Presseinformation vom 09.06.2022. |
Bürgerdialog zur Knotenpunktgestaltung Rosengartenkreuzung Am 10. März 2022 fand der Bürgerdialog „Knotenpunktgestaltung Rosengartenkreuzung“ zusammen mit 14 Bürger(innen) und dem Planungsteam der NLStBV im digitalen Format statt. In Ergänzung zur 2. Planungswerkstatt im Oktober 2021, in der bereits die drei nördlichen Knotenpunkte betrachtet worden sind, wurde nun die Knotenpunktgestaltung der Rosengartenkreuzung südlich von Elstorf diskutiert. Diese Einzelbetrachtung war nötig, da sich zum Zeitpunkt der 2. Planungswerkstatt die Rosengartenkreuzung noch in der fachlichen Abstimmung mit dem Landkreis Harburg und der Gemeinde Neu Wulmstorf befand. Hintergrund ist, dass dieser Knotenpunkt erst nachträglich durch die Maßgabe der landesplanerischen Feststellung im Raumordnungsverfahren zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit dieses Knotenpunktes und auch als Resonanz auf die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger in vorangegangenen Beteiligungsformaten in die Planung des Gesamtprojekts mit aufgenommen wurde. Unterlagen zum Bürgerdialog: Hier finden Sie die Präsentation sowie das Protokoll zum Bürgerdialog. Wie die vier Knotenpunkte im Verlauf der Trasse nun gestaltet werden sollen, können Sie im aktuellen Luftbildplan einsehen. |
Planungswerkstatt zur Ausgestaltung von Trasse und Knotenpunkten
Am 08.10.2021 hat der Geschäftsbereich Lüneburg der NLStBV im Rahmen einer Planungswerkstatt Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Planungsstand der Ortsumgehung Elstorf im Zuge der B 3 informiert. Insgesamt 18 Bürgervertreterinnen und -vertreter waren beteiligt und diskutierten mit den Projektplanerinnen und -planern über den Trassenverlauf der Vorzugsvariante sowie zu den vier Knotenpunkten entlang der Strecke. Dabei brachten die Bürgerinnen und Bürger ihre Anmerkungen und Hinweise ein, die nun von der NLStBV geprüft und soweit möglich im weiteren Verlauf der Planung berücksichtigt werden. Anregungen kamen unter anderem zu den Themen Umwelt-, Natur- und Lärmschutz sowie zu Anbindungen für den Rad- und Fußverkehr. Weitergeführt wird die Bürgerbeteiligung mit mehreren Arbeitskreisen zu konkreten Fachthemen wie Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft.
Aktuell befindet sich das Straßenbauprojekt im sogenannten Scoping-Verfahren – ein zentraler Schritt der Entwurfsplanung. Im Zuge dessen wird der Untersuchungsrahmen für die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) abgestimmt. Weitere Informationen zum Projekt und der Planungswerkstatt lesen Sie in unserer Presseinformation vom 11.10.2021.Unterlagen zur Planungswerkstatt:
Die Präsentation, das Protokoll sowie einen Luftbildplan finden Sie rechts unter "Aktuelle Unterlagen".
Kartierungsarbeiten für die Ortsumgehung
Vom 22. Februar 2021 bis zum 31. Oktober 2022 wird der Geschäftsbereich Lüneburg der NLStBV Vorarbeiten für die Entwurfsplanung der Ortsumfahrung Elstorf im Zuge der B 3 durchführen lassen. Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der geplanten Trasse der Ortsumfahrung Elstorf zwischen dem Knotenpunkt B 3n / B 73 westlich Neu Wulmstorf und der Rosengartenkreuzung B 3 / K 31 / K 52 südlich von Elstorf sogenannte Kartierungsarbeiten durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Planer das dortige Artenvorkommen genau erfassen und dokumentieren.
Die faunistischen Untersuchungen finden in einem Korridor von max. 1.000 Meter Breite (max. 500 Meter beiderseits der landesplanerisch festgestellten Trasse der B 3n) statt. Das Untersuchungsgebiet befindet sich in den Gemarkungen der Gemeinde Neu Wulmstorf im Landkreis Harburg und der Hansestadt Buxtehude im Landkreis Stade. Zur Durchführung der Vorarbeiten müssen vorhandene Straßen und Wege befahren sowie private Grundstücke begangen werden. Die Verfügbarkeit der betroffenen Grundstücke und Gewässer wird durch die Vorarbeiten jedoch in der Regel nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt.
Die Bekanntmachung zu den Kartierungsarbeiten finden Sie in der Infospate unter Aktuelle Unterlagen.
Wichtig: Durch diese Arbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden – es findet also keine Vorfestlegung statt. Zudem wird mit der Duldung der Vorarbeiten nicht auf die Wahrnehmung der persönlichen Interessen in einem späteren Planfeststellungsverfahren verzichtet.
Landesplanerische Feststellung
15.10.2020: Der Landkreis Harburg hat am 15.10.2020 in der Landesplanerischen Feststellung für die Ortsumfahrung Elstorf als Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) die Vorzugsvariante 1.3 als raumverträglichste Trassenführung bestätigt.
Gemäß §11 Abs. 3 Satz 3 NROG (Niedersächsisches Raumordnungsgesetz, Fassung seit 25.02.2020) erfolgte die Auslegung einer Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung (siehe Spalte rechts unter aktuelle Unterlagen) sowohl bei den zuständigen Landesplanungsbehörden als auch bei der Gemeinde Neu Wulmstorf und der Hansestadt Buxtehude für die Dauer eines Monats. Die Auslegung wurde am 29.10.2020 begonnen. Bereits ab dem 19.10.2020 wurde die Landesplanerische Feststellung auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Alle Unterlagen zur Landesplanerischen Feststellung inkl. der Synopse zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung finden Sie hier.
Die weiteren Verfahrensbeteiligten im Sinne des §10 Abs. 4 NROG wurden am 19.10.2020 über das Ergebnis des ROV informiert und haben ebenfalls die digitale Fassung der Landesplanerischen Feststellung erhalten. Die Öffentlichkeit und die Verbände im Sinne des §10 Abs. 5 NROG wurden mittels Pressemitteilung (siehe Spalte rechts unter Presseinformationen, Versand 19.10.2020) und ortsüblicher Bekanntmachung (22.10.2020) informiert.
Das Projekt im Überblick
Die Bundesstraße 3 wird im Bereich von Ovelgönne / Ketzendorf (Landkreis Stade) und Elstorf / Schwiederstorf (Landkreis Harburg) in drei Bauabschnitten neu gebaut und an die im Bau befindliche Autobahn 26 angebunden.
Der erste Bauabschnitt der B 3n (Ortsumgehung Neu Wulmstorf) wurde bereits 2011 für den Verkehr freigegeben. Die Bauabschnitte 2 und 3 sind Teil des Projektes „Ortsumgehung Elstorf“ (westlich von Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf) und werden zusammenhängend vom Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) geplant. Hier finden Sie das Planungsgebiet (PDF, 1,63 MB) der Ortsumgehung.
Erörterungstermin für Träger öffentlicher Belange und Dialogveranstaltung für private Einwender(innen) in der Burg Seevetal
01.07.2020: Am 01.07.2020 hatten sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch private Einwender(innen) die Möglichkeit, ihre bisher im Raumordnungsverfahren (ROV) eingebrachten Einwendungen zur Vorzugsvariante der Ortsumgehung Elstorf vorzutragen und diese vertiefend zu besprechen. Im Veranstaltungszentrum der Burg Seevetal trugen vormittags zunächst die Vertreter(innen) von Behörden und Verbänden ihre Bedenken vor und erörterten diese mit den Landesplanungsbehörden der Landkreise Harburg und Stade sowie der Vorhabenträgerin, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg. Am Abend konnten auch die privaten Einwender(innen) im Rahmen einer informellen Dialogveranstaltung ihre eingebrachten Stellungnahmen mit den Vertretern der beiden Landkreise sowie der NLStBV diskutieren.
Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie war es sowohl den zuständigen Landkreisen Stade und Harburg als auch der NLStBV ein großes Anliegen, mit dem Raumordnungsverfahren fortzufahren und auch die privaten Einwendungen zu erörtern. Dies ist in einem ROV nicht zwingend vorgeschrieben, war aber beiden Seiten vor dem Hintergrund des bisher eingeschlagenen Weges der Beteiligung der Bürger(innen) vor Ort wichtig.
Lesen Sie hier die Presseinformation zum Einwenderdialog sowie zum Erörterungstermin des Landkreises Harburg.
Die Präsentation (PDF, 13,11 MB) sowie das Protokoll (PDF, 0,11 MB) finden Sie hier.
Die Präsentation (PDF, 6,29 MB) und das Protokoll (PDF, 0,26 MB) zum Einwender(innen)-Dialog mit Anlagen (ergänzende Erläuterung zur Gewichtung der einzelnen Ziele und Hauptkriterien, vgl. S. 18 im Protokoll), Belastbarkeitsprüfung zum Variantenvergleich und ergänzende Erläuterungen zur Verkehrsuntersuchung (vgl. S. 16 im Protokoll) finden Sie hier.
Vorbereitende Maßnahmen für die Ortsumfahrung Elstorf
06.04.2020 Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, wird der Geschäftsbereich Lüneburg der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 6. April bis 31. August 2020 vorbereitende Arbeiten für die Entwurfsplanung der Ortsumfahrung Elstorf im Zuge der B 3 durchführen. Hierzu gehören planungsbegleitende Vermessungsarbeiten, die im Planungskorridor der möglichen Ortsumfahrung Elstorf durchgeführt werden.
Raumordnungsverfahren für die B 3 neu eingeleitet
31.01.2020: Auf Antrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, hat der Landkreis Harburg in Abstimmung mit dem Landkreis Stade das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Ortsumgehung Elstorf am 31. Januar 2020 eingeleitet. Im Laufe des Verfahrens soll die raumverträglichste Trasse für die Ortsumgehung ermittelt werden.
Die Antragsunterlagen lagen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bei der Hansestadt Buxtehude und der Gemeinde Neu Wulmstorf öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planung waren bis 14. April 2020 möglich.
Die Verfahrensunterlagen, Datenschutzhinweise sowie die öffentlichen Bekanntmachungen sind unter https://www.landkreis-harburg.de/ouelstorf abrufbar.
Neben der Vorzugsvariante werden auch die vorliegenden Alternativtrassen geprüft. Die Antragsunterlagen beinhalten neben einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung Fachgutachten zu einzelnen Themenbereichen wie Flora und Fauna, Landwirtschaft und Raumverträglichkeit. Aufgabe des Landkreises Harburg als Untere Landesplanungsbehörde ist es, das Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Belangen der Raumordnung hin zu überprüfen und eine möglichst konfliktarme, raumverträgliche Trasse zu ermitteln. Das ROV endet mit der Landesplanerischen Feststellung, die mit ihrem gutachterlichen Charakter nicht die eigentliche Genehmigung ersetzt, jedoch im folgenden Planungsprozess und im späteren Genehmigungsverfahren – der Planfeststellung – berücksichtigt werden muss.
Öffentlichkeitsbeteiligung im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen des formalen Raumordnungsverfahrens
19.12.2019: Die NLStBV hat am 19. Dezember 2019 die Einleitung des Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt und dabei die Variante 1.3 als Vorzugsvariante eingebracht.
Innerhalb dieses formalen Verfahrens wird die Verträglichkeit des Vorhabens in Bezug auf die regionale Raumordnung für den abgesteckten Planungsraum untersucht und bewertet. Neben den Trägern öffentlicher Belange können auch Bürgerinnen und Bürger im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Raumordnungsverfahren Hinweise und Stellungnahmen abgeben (siehe „aktuelle Unterlagen“ rechts, dazu auch das Handout zum Raumordnungsverfahren) Im ROV wird die abschließende Entscheidung über die günstigste Trassenführung federführend durch die Planungsbehörde des Landkreises Harburg in Zusammenarbeit mit der Planungsbehörde des Landkreises Stade getroffen.
Vorzugsvariante westlich von Elstorf steht fest
11.12.2019: Am 11. Dezember 2019 stellten die Planerinnen und Planer der NLStBV der Öffentlichkeit die Variante vor, die sich in den letzten Wochen und Monaten nach intensiven Untersuchungen und nach Bewertung aller relevanten Kriterien als die beste herausgestellt hat. Insgesamt wurden neun Varianten untersucht.
Den Verlauf sowie die wesentlichen Merkmale der als Vorzugsvariante ermittelten Variante 1.3 finden Sie auf dem Flyer, der Unterlage „Die Vorzugsvariante im Überblick“ sowie „Vorzugsvariante: Straßenquerschnitt im Einschnittsbereich“ unter „aktuelle Unterlagen" (siehe Spalte rechts).
Mehr als 250 Bürgerinnen und Bürger informierten sich beim Infomarkt in der Elstorfer Schützenhalle nicht nur zur Vorzugsvariante selbst, sondern überdies zu Themen wie verkehrliche Wirkung der Varianten, Umweltverträglichkeit, Lärmschutz, Landwirtschaft oder Grunderwerb. Lesen Sie hier die Presseinformation zum Infomarkt oder laden Sie weitere Informationen zur Vorzugsvariante herunter (siehe „aktuelle Unterlagen" rechts).
Zügige Planung und frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
29.05.2019: Beim gesamten Prozess der Vorplanung hat die NLStBV bereits auf eine umfassende und frühzeitige Bürgerbeteiligung gesetzt, um das Wissen vor Ort in die Planung einzubeziehen. Dabei wurden zum einen Öffentlichkeitsveranstaltungen durchgeführt, bei denen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über wesentliche Planungsfortschritte informiert wurden und dazu diskutieren konnten, zum anderen Planungswerkstätten und Fachdialoge, bei denen sich Interessierte und Experten aus der Region im kleineren Kreis zu Themen wie Landwirtschaft, Umwelt- und Artenschutz sowie Lärm und Verkehr austauschen und Planungsideen erarbeiten konnten.
Bei einer Bürgerinformationsveranstaltung am 13. März 2019 in Buxtehude informierte die NLStBV weit mehr als 200 Bürgerinnen und Bürger über die ersten Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie. Zudem wurden insgesamt 24 Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter gewählt, die sich seitdem aktiv im Planungsprozess beteiligten. Bei einer Losziehung wurden aus über 120 Bewerbern, die sich zuvor postalisch oder online beworben hatten, die Kandidaten gezogen.
Die erste Planungswerkstatt, an der die per Losverfahren ausgewählten Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter mitgearbeitet haben, fand am 22. März 2019 statt. Beachten Sie hierzu auch unsere Presseinformation vom 22.03.2019.
Ein weiteres Format, bei dem die Bürgervertreterinnen und -vertreter ihre Ideen einbringen konnten, sind die sogenannten Fachdialoge. Hier tauschten sie sich mit Experten aus der Region im kleineren Kreis zu Themen wie Umwelt- und Artenschutz sowie Landwirtschaft aus und hatten die Gelegenheit, über die Arbeitsergebnisse der Planungswerkstatt zu berichten.
In einem Ergebnisbericht (PDF, 1,56 MB) wurden alle Ergebnisse der Planungswerkstatt sowie der beiden Fachdialoge zusammengefasst.

B 3 Ortsumgehung Elstorf: Logo für das Pilotprojekt zur Planungsbeschleunigung.
- Entwurfsplanung und Grunderwerb starten – neuer Newsletter zu Projektfortschritten (09.12.2022)
- Umfassende Bürgerbeteiligung im Projekt zeigt Erfolge und wird fortgesetzt (09.06.2022)
- Bürger diskutieren in Planungswerkstatt über Ausgestaltung der Vorzugsvariante (11.10.2021)
- Presseinformationen von 2019 und davor
(Hinweis: Protokolle werden aus Datenschutzgründen grundsätzlich ohne Teilnehmerliste veröffentlicht. Dokumente vor März 2021 enthalten veraltete Kontaktdaten.)
Aktueller Lageplan (Februar 2023)
(PDF, 3,46 MB)
Faktenblatt zum Planungsprozess
(PDF, 0,19 MB)
Aktueller Planungsstand (Zeitstrahl, Stand Februar 2023)
(PDF, 0,02 MB)
Vorplanung und Entwurfsplanung (Zeitstrahl, Stand Dezember 2022)
(PDF, 0,22 MB)
Variantenvergleich Nord
(PDF, 5,08 MB)
Variantenvergleich Knotenpunkte 1-3
(PDF, 4,60 MB)
Variantenvergleich Knotenpunkt 4
(PDF, 15,50 MB)
Gesamtarbeitskreis (07.07.2022): Protokoll
(PDF, 0,47 MB)
Gesamtarbeitskreis (07.07.2022): Präsentation
(PDF, 9,75 MB)
3. Facharbeitskreis Umwelt (22.06.2022): Protokoll
(PDF, 0,33 MB)
3. Facharbeitskreis Umwelt (22.06.2022): Präsentation
(PDF, 7,08 MB)
Bürgerdialog Rosengartenkreuzung (10.03.2022): Protokoll
(PDF, 0,22 MB)
Bürgerdialog Rosengartenkreuzung (10.03.2022): Präsentation
(PDF, 4,49 MB)
Bürgerdialog Rosengartenkreuzung (10.03.2022): Luftbildplan
(PDF, 4,05 MB)
Flyer "Das Projekt B 3 - Ortsumgehung Elstorf"
(PDF, 2,57 MB)
Straßenquerschnitt
(PDF, 0,49 MB)
Vorzugsvariante: Straßenquerschnitt im Einschnittsbereich
(PDF, 5,90 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.06.2010
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2023
Ansprechpartner/in:
Dirk Möller
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299