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Koordinierung

A 2 in Niedersachsen


Sukzessiv wurden in den letzten Jahren strategische Rahmenbedingungen/Ziele und Konzepte für die Umsetzung von Arbeitsstellen auf der Autobahn 2 erarbeitet und stetig weiter entwickelt:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit,
  • Verbesserung des Verkehrsflusses, Vermeidung von Staus,
  • bestmögliche Auslastung der vorhandenen Infrastruktur,
  • bestmögliche Koordinierung von Arbeitsstellen,
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit der Straßeninfrastruktur,
  • Steigerung der Kunden-/Nutzerzufriedenheit.
Sicherung von Arbeiten im Seitenraum entlang der Autobahn 2   Bildrechte: NLStBV
Sicherung von Arbeiten im Seitenraum entlang der Autobahn 2.

Prozessablauf

  • Bauprogramme kurz-/mittel-/langfristig,
  • Erstellung der Baudisposition (Bauablauf, erforderliche Bauzeiten),
  • Vorbereitung der Baustellenverkehrsführung, u. a. durch Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen (Einbeziehung und Abstimmung mit Baumaßnahmen auf dem untergeordnetem Netz und Umleitungsstrecken),
  • Abstimmung der Maßnahme zwischen bauausführendem Fachbereich, Autobahnmeisterei, Verkehrsmanagementzentrale, Verkehrsbehörde(n), Polizei, anderen Straßenbaulastträgern, Messe AG, Veranstalter, große Arbeitgeber usw.

Zu den ganzen Abstimmungsprozessen und Koordinierungstätigkeiten ist ein ständiges Informationsmanagement sowie ein Wissenstransfer für alle Beteiligten unabdingbar und zu gewährleisten. Zeitliche Verschiebungen sind aufgrund vielfältiger Gründe nicht zu vermeiden, müssen aber frühzeitig und umfangreich kommuniziert werden.

Im Rahmen der Koordinierung von Arbeitsstellen stehen mehrere Möglichkeiten/Mittel zur Verfügung:

  • zeitliche und/oder räumliche Verschiebung von Arbeitsstellen,
  • Bündelung von Arbeitsstellen, gesamtheitliche Betrachtung,
  • Freihalten von definierten Alternativrouten
  • Optimierung der Baustellenverkehrsführung im Hinblick auf Verkehrsablauf und Verkehrssicherheit (z. B. zusätzliche mobile Stauwarnanlagen)
  • verkehrsabhängige Umleitungsempfehlungen über dynamische Informationstafeln an den wesentlichen Entscheidungspunkten,
  • zuständigkeitsübergreifende Abstimmungen zu Baumaßnahmen,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Sonderlösungen.
Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.08.2019
zuletzt aktualisiert am:
09.07.2020

Ansprechpartner/in:
Julia Fundheller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Hannover
Geschäftsbereichsleiterin
Dorfstraße 17-19
30519 Hannover
Tel: (0511) 39936-156
Fax: (0511) 39936-299

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