Abschnitt 5b: Von der Freiburger Straße/ L 111 bis Stade-Ost
Die A 26 als Teil des Projektes Küstenautobahn
Autobahn-GmbH jetzt für Autobahnen in Niedersachsen zuständig Am 1. Januar 2021 übernahm die Autobahn-GmbH des Bundes sämtliche Aufgaben – das heißt Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung – für die rund 1.400 Autobahnkilometer in Niedersachsen von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die bislang hier als sogenannte Auftragsverwaltung für den Bund tätig war. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Diese Internetseite bleibt noch für eine Übergangsfrist online. Bitte beachten Sie jedoch, dass seit dem 1. Januar 2021 hier keine inhaltlichen Aktualisierungen mehr erfolgen. |
Einleitung Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 5b der A 26 Gemeinsam mit der DB Netz AG hat die Landesbehörde den Antrag auf Planfeststellung für den Bauabschnitt 5b der A 26 (Küstenautobahn) sowie für die Teilverlegung der Industriebahn Stade – Bützfleth gestellt. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 10. Dezember 2020 eingeleitet. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Streckenverlauf
Der Abschnitt 5b zwischen der Anschlussstelle an der Freiburger Straße/ L 111 und der Anschlussstelle Stade-Ost wird die Lücke zwischen dem von dem Autobahnkreuz A 20/ A 26 kommenden Abschnitt 5a und dem bereits fertiggestellten Abschnitt 1 schließen.
In ihrem Verlauf quert die A 26 im Abschnitt 5b westlich der Schwinge den Hörne-Götzdorfer Kanal und die vorhandene Freiburger Straße, welche beidseitig vor der neuen Autobahn in einem Wendekreis endet. Der vorhandene Radweg wird unter der A 26 hindurchgeführt.
Mittels eines Trogbauwerkes kreuzt die A 26 im weiteren Verlauf die Schwinge. Auf Veranlassung der Hansestadt Stade soll das vorhandene Industriegleis 1263 Stade - Bützfleth auf die Ostseite der A 26 in eine parallele Führung zur A 26 und zur L 111 verlegt werden. Im Kreuzungspunkt mit der Altländer Straße wird diese sowohl über die A 26 als auch über das Industriegleis überführt. Der Knotenpunkt L 111 (Ostumgehung Stade)/ L 140/ Altländer Straße wird zwischen der künftigen Autobahn und der vorhandenen L 111 in nordwestliche Richtung verlegt und als Kreisverkehrsplatz ausgebildet. Zwischen dem Stadtteil Altländer Viertel, welches mittels einer Lärmschutzwand geschützt wird, und der Anschlussstelle Stade-Ost verlässt das Industriegleis die Parallelführung und kreuzt die A 26, um ungefähr auf Höhe des Finanzamtes in die Bahnstrecke Hamburg - Cuxhaven einzubinden. Im Bereich der Anschlussstelle Stade-Ost schließt der Bauabschnitt 5b an den 1. Bauabschnitt der A 26 an. An dieser Anschlussstelle wird die südliche Rampe auf die östliche Seite der L 111 verlegt.
Im Bereich der Parallellage verlaufen Autobahn und Industriegleis auf einem gemeinsamen Dammkörper.
Technische Angaben
- Neubau-Längen:
- A 26: 5.710 m,
- Industriebahn 1263 Stade - Bützfleth: rund 3.000 m,
- Umbau der Anschlussstelle (AS) Stade-Ost an der L 111
- prognostizierte Verkehrsentwicklung im Jahr 2030:
- ca. 27.300 Fahrzeuge/ 24 h auf der A 26 zwischen AS Stade-Nord und AS Stade-Ost,
- Großbauwerk Schwingequerung der A 26: Überführung der Bundeswasserstraße Schwinge in einem Trog über die Autobahn A 26,
- 10 Straßenbrücken, sowohl für die A 26 als auch für querende Straßen und Wege,
- 5 Brückenbauwerke der Industriebahn,
- 1 Kreuzungsbauwerk Industriebahn/ A 26,
- 1 Tierquerungshilfe für Fledermäuse,
- Anpassung des Bahnübergangs, „Hinterm Teich“ in Stade,
- Abbruch einer vorhandenen Wirtschaftswegüberführung über die Landesstraße 111.
Planungsstand
Bereits im Jahr 2010 wurde das Planfeststellungsverfahren zum damals gesamten 5. Abschnitt der A 26 eingeleitet.
Aufgrund von zahlreichen Einwendungen erfolgte eine umfangreiche Umplanung, insbesondere bei der Entwässerung. 2016 veranlasste die Hansestadt Stade die Umplanung zur Industriegleisverlegung östlich der Schwinge. Aus diesem Grund wurde der 5. Bauabschnitt in den Teilbereich 5a (zwischen der K 28 bei Drochtersen bis einschließlich der Anschlussstelle (AS) Stade-Nord (Freiburger Straße bei Stade) und den Teilbereich 5b (östlich der AS Stade-Nord bis zur AS Stade-Ost im 1. Bauabschnitt der A 26 gegliedert.
Während im Abschnitt 5a am 26. Februar 2019 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde, muss der Abschnitt 5b zunächst zur Genehmigung beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegt werden. Derzeit erfolgt die Erstellung dieser Vorentwurfsunterlage. Nachdem das BMVI der Planunterlage zugestimmt hat, wird der Feststellungsentwurf für das Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Beachten Sie hierzu die aktuelle Planungsgebietsverordnung.
Sowohl die Autobahnplanung als auch die Industriegleisplanung sind planfeststellungsbedürftige Vorhaben.
Vorhabenträger des Neubaus der A 26 ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. Zuständige Planfeststellungsbehörde im Land Niedersachsen ist die Stabstelle Planfeststellung, angesiedelt im zentralen Geschäftsbereich der NLStBV.
Vorhabenträger für die Verlegung des Industriegleises 1263 Stade - Bützfleth ist die DB Netz AG, zuständige Planfeststellungsbehörde das Eisenbahnbundesamt.
Gemäß § 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beim Zusammentreffen mehrerer Vorhaben ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Da die Autobahnplanung einen größeren Kreis öffentlich-rechtlicher Beziehungen berührt, liegt die Federführung in diesem Fall beim Vorhabenträger der Straße mit der zugehörigen Planfeststellungsbehörde, der NLStBV.
(Hinweis: Protokolle werden aus Datenschutzgründen grundsätzlich ohne Teilnehmerliste veröffentlicht.)
Infoveranstaltung in Stade (30.09.2020): Presseinformation (01.10.2020)
(PDF, 0,14 MB)
Infoveranstaltung in Stade (30.09.2020): Präsentation
(PDF, 22,31 MB)
Infoveranstaltung in Stade (30.09.2020): Einladungsplakat
(PDF, 2,70 MB)
Infoveranstaltung in Stade (30.09.2020): Informationsplakate
(ZIP, 37,81 MB)
Infomarkt in Stade (17.04.2018): Presseinformation
(PDF, 0,06 MB)
Am 1. Januar 2021 übernahm die Autobahn GmbH des Bundes sämtliche Aufgaben – das heißt Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung – für die rund 1.400 Autobahnkilometer in Niedersachsen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.03.2018
zuletzt aktualisiert am:
06.01.2021