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Vierstreifiger Ausbau der E 233 (B 402/B 213/ B 72): Planungsabschnitt 4 (PA 4) von der Kreisgrenze Emsland/ Cloppenburg bis östlich von Löningen

Planfeststellungsverfahren


Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lingen, Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems), hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Mit Verfügung vom 09.09.2025 wurde das Projekt E 233 zum 01.10.2025 aus dem Projektbereich Lingen/ Osnabrück in den NLStBV Geschäftsbereich Osnabrück, Mecatorstraße 11, 49080 Osnabrück, ausgegliedert und wird dort als eigener Sonderprojektbereich weitergeführt.

Die vorliegende Planung umfasst den vierstreifigen Ausbau der E 233 im vierten Planungsabschnitt zwischen der Kreisgrenze Emsland/ Cloppenburg, Bau-km 400+000 und östlich von Löningen, Bau-km 410+185. Der Planungsabschnitt befindet sich im mittleren Teil der Ausbaustrecke der E 233 und liegt auf dem Gebiet der Stadt Löningen. Die Gesamtlänge des Abschnitts beträgt ca. 10,185 km. Hierbei handelt es sich weitestgehend um einen Neubau der E 233 bis zu 1 km nördlich der bestehenden Bundestraße (B) B 213 und wird nach der nördlichen Ortslage Löningen wieder auf die Bestandstrasse geführt. Im Zusammenhang mit dem vierstreifigen Ausbau ist eine Teilverlegung des Bahnübergangs der Eisenbahnstrecke der Emsländischen Eisenbahn (EEB) auf der Strecke Meppen nach Essen und der Kreisstraße 163 (Herßumer Straße) erforderlich. Die Planung sieht zwei Anschlussstellen (AS) (AS 09 B213n/ K163n, AS 10 B213/ L838/ K161) vor. Die Verkehrswirksamkeit entsteht ausschließlich im Zusammenhang mit dem westlich angrenzenden Planungsabschnitt 3 (PA 3), da der PA 4 in nördlicher Abrückung von der Bestandstrasse beginnt, sodass Anschluss an das weiterführende Straßennetz erst mit Bau des PA 4 besteht.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden größtenteils die Gemarkungen Loeningen beansprucht. Außerdem werden kleinflächig Grundstücke in den Gemarkungen Lindern, Molbergen und Markhausen in Anspruch genommen.Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 1Abs. 1 Nr. 1, § 6 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 14.5 (Bau einer vier oder mehrstreifigen Bundesstraße und/oder Ausbau einer bestehenden Bundesstraße).

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 30. Juni 2025 eingeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

23. Oktober 2025 bis einschließlich 22. November 2025

auf der Internetseite der Anhörungsbehörde

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem sind die Planunterlagen für die Dauer des Verfahrens und darüber hinaus im UVP-Verbundportal einsehbar.

Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis einschließlich zum 12. Januar 2026 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.



Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen (Auszug):

Europastraße 233
Weitere Informationen zur Planung:

Hinweis:

Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.10.2025

Ansprechpartner/in:
Friedrich Finke

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2808
Fax: (0511) 3034-2099

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