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Bau der A 26 von Drochtersen bis Stade-Nord (Bauabschnitt 5a)

Planfeststellungsverfahren


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Der Abschnitt 5a der Autobahn 26: Übersichtskarte.

Der 5. Bauabschnitt der Autobahn 26 gehört zum Projekt Küstenautobahn und verbindet die geplanten A 20 mit den weiteren Abschnitten der A 26, die von Stade in Richtung der A 7 bei Hamburg verlaufen. Der Abschnitt hat eine Gesamtlänge von 15,6 km. Er beginnt etwa in Höhe der Kreisstraße 28 bei Drochtersen und endet am bereits fertiggestellten 1. Bauabschnitt der A 26 östlich von Stade.

Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist als Folgemaßnahme (§ 75 Abs. 1 S. 1 VwVfG) die Verlegung der Industriebahn der Strecke 1263 (Stade - Bützfleth) und ca. 100 m auf einer Länge von rund 720 m erforderlich.

Das hierfür erforderliche Planfeststellungsverfahren wurde ursprünglich am 20. September 2010 eingeleitet. Rund 400 Personen haben Einwendungen erhoben, die sich im Wesentlichen mit den Themen Flächeninanspruchnahmen, Immissionen, Eingriffen in Natur und Landschaft und der generellen Notwendigkeit der Autobahn befassen.

Im Zuge der Einwandsbearbeitung wurde das insbesondere von den Wasser- und Bodenverbänden beanstandete Entwässerungskonzept überarbeitet. Unterdessen wurde die seitens der Hansestadt Stade im Rahmen der Anhörung angeregte weiträumigere Teilverlegung des Industriegleises näher konkretisiert.

Vor diesem Hintergrund wurde mit Verfügung vom 14. Februar 2019 das Planfeststellungsverfahren für die Teilstrecke zwischen Drochtersen und der geplanten Anschlussstelle Stade-Nord (östl. Freiburger Straße/L 111, Bau-km 1+700 bis Bau-km 11+750, als Abschnitt 5a abgetrennt und seit 26. Februar 2019 in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren fortgeführt. Beachten Sie hierzu auch die Bekannmachung vom 14.02.2019 (PDF, 0,65 MB), die am 27. Februar 2019 im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht wurde.

Das Verfahren für den restlichen Abschnitt (Abschnitt 5b von der Anschlussstelle Stade-Nord bis zur Anschlussstelle Stade-Ost, Bau-km 11+750 bis 17+460) wurde zunächst eingestellt und am 10. Dezember 2020 neu eingeleitet. Gleichzeitig wurde der Planungsraum der A 26 in diesem Folgeabschnitt durch eine Planungsgebietsverordnung vom 14.02.2019 (Nds MBl. vom 27.02.2019) gesichert.

Für den Abschnitt 5a lagen die geänderten Planunterlagen in der Zeit vom 11. März 2019 bis einschließlich 10. April 2019 in der Gemeinde Drochtersen, der Hansestadt Stade und der Samtgemeinde Horneburg zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus und waren in diesem Zeitraum auch online unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ einsehbar.

Jede Person, deren Belange durch den geänderten Plan berührt werden, konnte sich seit dem Beginn der Auslegung bis einschließlich 22. Mai 2019 zu der Planung äußern. Äußerungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Zum geänderten Planfeststellungsverfahren gingen rund 80 Einwendungen von Privatpersonen sowie eine Einwendung vom BUND und vom NABU ein. Zudem gab es rund 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Schwerpunkte der Einwendungen sind der Trassenverlauf, die Unterteilung des 5. Bauabschnitts in zwei Teilabschnitte, der Flächenverbrauch sowie der Lärmschutz und das Entwässerungskonzept.

Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Antragsteller zur Gegenäußerung übersandt.

Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die im ursprünglichen Verfahren bereits erhobenen Einwendungen bleiben Gegenstand des für den Bauabschnitt 5a fortgeführten Verfahrens; soweit sie sich auf den Bauabschnitt 5b beziehen, ist die Erledigung dieser Einwendungen festzustellen.

Das Verfahren wird fortgesetzt.



Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen:

Bundesautobahn 26
Projektbeschreibung:

Hinweis

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.10.2010
zuletzt aktualisiert am:
05.03.2021

Ansprechpartner/in:
Sabrina Kuhlmey

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2910
Fax: (0511) 3034-2099

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