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A 7: Sechsstreifiger Ausbau von nördlich der Anschlussstelle Dorfmark bis nördlich der Anschlussstelle Bad Fallingbostel

Planfeststellungsverfahren


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Der Abschnitt 2 von nördlich der Anschlussstelle Dorfmark bis nördlich der Anschlussstelle Bad Fallingbostel in der Übersicht (Download als detailliertes PDF unten).

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat bis zur Übernahme durch die Autobahn GmbH des Bundes in ihrem Geschäftsbereich Verden die Planungen für den sechsstreifige Ausbau der Bundesautobahn 7 im Abschnitt nördlich der Anschlussstelle (AS) Dorfmark (km 78,000) bis nördlich der AS Bad Fallingbostel (km 87,545), betrieben. Der Abschnitt stellt den mittleren Teil der insgesamt 32,2 km langen Maßnahme "Sechsstreifiger Ausbau der A 7 von der AS Soltau-Ost bis zum Autobahndreieck (AD) Walsrode dar. Mit dem 01.01.2021 ist die Planungszuständigkeit sowohl für die neuen als auch für die laufenden Autobahnplanungen auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen.

Der vorliegende Planungsabschnitt (Abschnitt 2) von nördlich AS Dorfmark bis AS Bad Fallingbostel soll auf rund 9,545 km Länge einschließlich aller erforderlichen verkehrlichen Anlagen sechsstreifig ausgebaut werden. Der Abschnitt erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Bad Fallingbostel (Fahrtrichtung Hannover) und des Gemeindefreien Bezirks Osterheide (Fahrtrichtung Hamburg). Das Vorhaben ist im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen unter Nr. 688 der Anlage zu § 1 Abs. 1 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) im Vordringlichen Bedarf eingestellt.

Im Rahmen des Vorhabens werden die Überführungsbauwerke der Gemeindestraße nach Küddelse, die Vogteistraße, über den Fischdorfer Bach, den Steinbach, den Forellenbach sowie die Durchlassbauwerke der querenden Gräben und das Anschlussgleis im Bereich Dorfmark / Oerbke erneuert. Zudem werden zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Wildtiere die Bauwerke über den Forellenbach, Oerbker Bach und Steinbach aufgeweitet. Durch das Vorhaben kommt es u. a. durch Flächeninanspruchnahme zu einer bau- und anlagebedingten Betroffenheit des FFH-Gebietes „Böhme“ (DE 2924-301), das sich westlich der Autobahntrasse befindet. Das Plangebiet liegt innerhalb des Einzugsgebietes des Oberflächenwasserkörpers Böhme II mit den Nebengewässern Fischdorfer Bach, Forellenbach, Steinbach, Bullengraben und Oerbker Bach, die zudem von der Autobahn gequert werden. Durch das Vorhaben werden Lärmschutzmaßnahmen ausgelöst. Der durch die Straßenbaumaßnahme entstehende Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wird durch landschaftspflegerische Maßnahmen im Bereich und im Umfeld der Baumaßnahme ausgeglichen.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 1. Oktober 2020 eingeleitet. Antragsteller war der regionale Geschäftsbereich Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Projektbearbeitung ist am 01.01.2021 auf die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, Außenstelle Verden, übergegangen. Eine Projektbeschreibung ist auch über den Link (siehe oben rechts) verfügbar.

Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgte, nach vorheriger Bekanntmachung in der Walsroder Zeitung, in elektronischer Form aufgrund des § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Sie konnten in der Zeit vom 26. Oktober 2020 bis einschließlich 25. November 2020 auf der Internetseite der Anhörungsbehörde unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und im UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Als zusätzliches Informationsangebot lagen die Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Stadt Bad Fallingbostel, dem Gemeindefreien Bezirk Osterheide und der Stadt Walsrode zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis einschließlich 28. Dezember 2020 bei den auslegenden Stellen oder bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Einwendungen gegen den Plan erheben. Einwendungen nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist sind vom Verfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 VwVfG).

Eingegangen sind 32 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie 7 private Einwendungen. Schwerpunkte der Einwendungen sind u. a. die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und der dadurch einhergehenden Bewirtschaftungserschwernisse, der Eingriff in die Ausübung des Gewerbebetriebes, die Forderung der Kostenübernahme für Umbau-/Rückbaumaßnahmen sowie Forderungen nach weitergehenden bzw. geänderten Lärmschutzmaßnahmen. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Antragsteller (seit 01.01.2021: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung. Nordwest, Außenstelle Verden) zur weiteren Bearbeitung übersandt.

Das Verfahren wird fortgesetzt.



Ein Teil der Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Eingereichte Planunterlagen:

Bundesautobahn 7
Link zur Vorhabenträgerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2020
zuletzt aktualisiert am:
17.10.2021

Ansprechpartner/in:
Iris Schütte

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2915
Fax: (0511) 3034-2099

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