±525-kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem Kusenhorst, BorWin lambda – Kusenhorst
Planfeststellungsverfahren
Das Gesamtvorhaben System Kusenhorst umfasst die Errichtung einer ±525 kV-Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Stromleitung (HGÜ-Stromleitung) von der Offshore-Plattform BorWin lambda über Norderney bis zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst und dient dem Netzanschluss der Windparkfläche N-6.8 im FEP-Gebiet 6.
Die Offshore-Anbindungsleitung System Kusenhorst beginnt ca. 127 km nordwestlich von Norderney in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Südlich davon wird System Kusenhorst mit anderen Trassen gebündelt, die ebenfalls über den Grenzkorridor II in das Küstenmeer geführt werden. Im Küstenmeer folgt System Kusenhorst dem Norderney-II-Korridor. Im Anschluss quert die Trasse die Insel Norderney sowie das ostfriesische Wattenmeer und landet in Hilgenriedersiel (Landkreis Aurich) an. Dabei wird im Bereich des Anlandungspunktes nahe Hilgenriedersiel das Seekabel durch eine Muffe mit dem Landkabel verbunden. Landseitig wird System Kusenhorst bis zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst geführt. Insgesamt beträgt die Trassenlänge von System Kusenhorst ca. 444 km, davon ca. 134 km auf See und rund 310 km zu Lande.
Im Offshore Netzentwicklungsplan entspricht das Gesamtvorhaben System Kusenhorst (See- und Landtrasse) der Vorhabenbezeichnung NOR-6-4. In Planung und Genehmigung unterliegt das Gesamtvorhaben unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten und ist daher in mehrere Abschnitte unterteilt.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt: 12 sm-Grenze bis Anlandungspunkt Hilgenriedersiel (Seetrasse).
Die Amprion Offshore GmbH, Robert-Schuman-Str.7, 44263 Dortmund, (Vorhabenträgerin) hat für die Errichtung und den Betrieb der seeseitigen Netzanbindung System Kusenhorst der Offshore-Plattform BorWin lambda mittels einer +-/ 525-kV-Gleichstromleitung im o.g. Abschnitt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Hagermarsch (Samtgemeinde Hage), Gemarkungen Hagermarsch und Junkersrott, der Stadt Norderney (Gemarkung Norderney) sowie in den Gemarkungen Ostfriesisches Küstenmeer West und dem Hafen der Stadt Norden beansprucht.
Der Abschnitt der geplanten Trasse vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Norderney bis zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel beträgt ca. 34 km. Die Anbindungsleitung System Kusenhorst verläuft dabei in südöstlicher Richtung auf den Nordstrand von Norderney zu. Norderney wird über eine Kabelschutzrohranlage gequert, die im Horizontalbohrverfahren hergestellt wird. Die Trasse führt im Weiteren durch das Watt und das Riffgat zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel. Hier erfolgen der Landzugang wiederum über eine durch Horizontalbohrverfahren hergestellte Kabelschutzrohranlage sowie der Anschluss an den Landkabelabschnitt der Leitung mittels einer Übergangsmuffe.
Vom 04.12.2025 bis einschließlich 05.01.2026
ist der Plan auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
und dort unter dem Titel „Kusenhorst - Seetrasse“ zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 43a S.2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet.
Daneben kann der Plan im oben genannten Zeitraum auch über die Internetseiten der Samtgemeinde Hage, der Stadt Norderney und der Stadt Norden abgerufen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich zum 19.01.2026 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls bis zum 19.01.2026 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.
Weitere Details zum Anhörungsverfahren und Inhalt der Planunterlagen sind den ortsüblichen Bekanntmachungen der oben genannten Auslegungsgemeinden zu entnehmen.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Aktuelle Planunterlagen (Auszug):
Artikel-Informationen
erstellt am:
26.11.2025
Ansprechpartner/in:
Jasmin Garcia Mendez
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2902
Fax: (0511) 3034-2099

