±525-kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem, BalWin1 und 2 Rieste – Landstation Herringhausen, Planfeststellungsabschnitt 4, Einzelllage BalWin1
Planfeststellungsverfahren
Das Gesamtvorhaben +/- 525 kv-HGÜ-Offshore Netzanbindungssysteme BalWin 1 und BalWin2 dient der Übertragung von durch Offshore-Windenergieanlagen erzeugter elektrischer Energie. Es erstreckt sich von der deutschen Außenwirtschaftszone der Nordsee bis in das Osnabrücker Land und in die nordrhein-westfälische Region Tecklenburger Land.
Landseitig werden BalWin 1 und 2 als Erdkabel geführt und dort dem gemäß regionalem Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich ausgewiesenen Verlauf in Richtung Osnabrück folgen. Mit Beginn im Raum Aurich werden die Systeme mit der Trasse des Tennet Erdkabelvorhabens BorWin5 gebündelt und weiter in Parallelführung Richtung Süden verlaufen. Dieser Parallelführungsabschnitt der Vorhaben BalWin1 und BalWin2 entlang der BorWin5-Trasse ist etwa 100 km lang und endet im Raum Bösel im Landkreis Cloppenburg. Ausgehend von Bösel verläuft die Trasse bis nördlich von Bramsche. Dort teilen sich die Vorhaben auf, BalWin1 verläuft nach Osten in Richtung Netzverknüpfungspunkt (NVP) Wehrendorf und BalWin2 verläuft nach Westen in Richtung NVP Westerkappeln. Die Trassenlänge an Land beträgt insgesamt 205 km bei BalWin 1 und 210 km bei BalWin 2.
In Planung und Genehmigung unterliegt das Gesamtvorhaben unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten und ist daher in mehrere Abschnitte unterteilt.
Mit den vorliegenden Unterlagen wird die Planfeststellung für die +/- 525-kV-Gleichstromleitung BalWin1 Grenzkorridor II – Wehrendorf (BalWin1) zur Netzanbindung der Offshore-Plattform BalWin alpha beantragt. Dieser Genehmigungsabschnitt wird im Kontext des Gesamtvorhabens auch als Planfeststellungsabschnitt 4 (PFA 4) bezeichnet. Er ist der erste von vier Abschnitten des Gesamtvorhabens BalWin1 und BalWin2, der beantragt wurde.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der PFA 4, der vom Raum Rieste bis Konverter Herringhausen (Gemeinde Bohmte) reicht. Im Norden bildet die zu errichtende Muffe Nr. C048 nördlich von Bramsche den Startpunkt des Genehmigungsabschnitts und im Süden der Konverter Herringhausen den Endpunkt. Die Trasse umfasst ca. 28 km.
Zu Beginn verläuft die Trasse östlich des Alfsees und entlang der Sögelner Heide. Anschließend verläuft die Trasse südlich des Gut Sögeln und quert den angrenzenden „Sögelner Mühlenbach“ sowie die K148 „Riester Straße“. Im weiteren Verlauf erfolgt die Querung der Gewässer „Hase“ und „Hohe Hase“ sowie der Kreisstraßen 147 „Sögelner Allee“ und K150 „Malgartener Straße“. Auf Höhe der Gemeinde Malgarten (Stadt Bramsche) wird die Bundesautobahn 1 gequert. Anschließend wird der Bereich nördlich des Naturschutzgebietes „Vallenmoor“ gekreuzt. Sodann quert die Trasse die L78 „Vördener Straße“. Im Raum Kalkriese verläuft die Trasse weiter in Richtung Südosten und quert dann den Windpark „Kalkriese“. Auf Höhe der Wasserburg „Alt Barenaue“ verläuft die Trasse geradlinig südlich entlang der Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Venner Moor“ in Richtung Osten. Anschließend wird die L76 Alter Damm/Vördener Straße gequert. Im weiteren Verlauf knickt die Trasse nach Südosten, quert die K419 „Bramscher Weg“ und verläuft anschließend nach Süden. Nun wird die Schwagstorfer Straße“ gekreuzt. Auf dem Gemeindegebiet Bohmte verschwenkt die Trasse in Richtung Westen. Schließlich verläuft die Trasse westlich des vorliegenden Waldgebiets und endet am Anlagezaun der geplanten Konverterstation Herringhausen.
Vorhabenträgerinnen sind sowohl die Amprion GmbH als auch die Amprion Offshore GmbH.
Diese haben für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsvorprüfung.
Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Gemarkungen Bohmte, Bramsche, Ostercappeln sowie Rieste und für die externe Ausgleichsfläche in der Gemarkung Wehrendorf beansprucht.
Die vorliegende Planung umfasst die Verlegung der Leerrohre, die Installation der Erdkabel sowie der für den Betrieb notwendigen Begleitkabel und deren anschließender Betrieb.
Der Plan wurde in der Zeit vom 29.09.2025 bis zum 28.10.2025 (einschließlich) unter dem Titel „BalWin 1 und 2, PFA 4, Raum Rieste bis Landstation Herringhausen“ auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. In diesem Zeitraum konnte der Plan auch über die Internetseiten der Gemeinden Bad Essen, Bohmte, Ostercappeln, Rieste (Samtgemeinde Bersenbrück) und der Stadt Bramsche abgerufen werden.
Die Auslegung der Unterlagen wurde gem. § 43a S. 2 EnWG ausschließlich durch eine Veröffentlichung im Internet bewirkt.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 11.11.2025 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglichweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde ebenfalls bis zum 11.11.2025 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.
Insgesamt sind 45 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen, eine Stellungnahme eines Naturschutzverbandes sowie sechs Einwendungen. Die Vorhabenträgerin erstellt nun zu den eingegangenen Stellungnahmen und den Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Aktuelle Planunterlagen (Auszug)
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.09.2025
zuletzt aktualisiert am:
26.11.2025
Ansprechpartner/in:
Corinna Tamke
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2914
Fax: (0511) 3034-2099

