±525-kV-HGÜ-Offshore-Netzanbindungssystem, BalWin1 und 2 Raum Bösel – Rieste, Planfeststellungsabschnitt 2 (Bündelung bis Aufteilungpunkt BalWin1 und BalWin 2)
Planfeststellungsverfahren
Das Gesamtvorhaben +/- 525 kv-HGÜ-Offshore Netzanbindungssysteme BalWin 1 und BalWin2 dient der Übertragung von durch Offshore-Windenergieanlagen erzeugter elektrischer Energie. Es erstreckt sich von der deutschen Außenwirtschaftszone der Nordsee bis in das Osnabrücker Land und in die nordrhein-westfälische Region Tecklenburger Land.
Landseitig werden BalWin 1 und 2 als Erdkabel geführt und dort dem gemäß regionalem Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich ausgewiesenen Verlauf in Richtung Osnabrück folgen. Mit Beginn im Raum Aurich werden die Systeme mit der Trasse des Tennet Erdkabelvorhabens BorWin5 gebündelt und weiter in Parallelführung Richtung Süden verlaufen. Dieser Parallelführungsabschnitt der Vorhaben BalWin1 und BalWin2 entlang der BorWin5-Trasse ist etwa 100 km lang und endet im Raum Bösel im Landkreis Cloppenburg. Ausgehend von Bösel verläuft die Trasse bis nördlich von Bramsche. Dort teilen sich die Vorhaben auf, BalWin1 verläuft nach Osten in Richtung Netzverknüpfungspunkt (NVP) Wehrendorf und BalWin2 verläuft nach Westen in Richtung NVP Westerkappeln. Die Trassenlänge an Land beträgt insgesamt 205 km bei BalWin 1 und 210 km bei BalWin 2.
In Planung und Genehmigung unterliegt das Gesamtvorhaben unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten und ist daher in mehrere Abschnitte unterteilt.
Mit den vorliegenden Unterlagen wird die Planfeststellung für die +/- 525-kV-Gleichstromleitung BalWin1 Grenzkorridor II – Wehrendorf (BalWin1) zur Netzanbindung der Offshore-Plattform BalWin alpha beantragt. Dieser Genehmigungsabschnitt wird im Kontext des Gesamtvorhabens auch als Planfeststellungsabschnitt 4 (PFA 4) bezeichnet. Er ist der erste von vier Abschnitten des Gesamtvorhabens BalWin1 und BalWin2, der beantragt wurde.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der PFA 2. Der Planfeststellungsabschnitt 2 umfasst den ca. 71 km langen in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Abschnitt zwischen dem Raum Bösel im Norden sowie dem Raum Rieste im Süden. Die Schnittstelle zum nördlich gelegenen Planfeststellungsabschnitt 1 liegt nordöstlich der Ortslage Bösel im Gemeindegebiet Bösel südwestlich der Straße An der Lahe. Der Übergang bzw. die Schnittstellen zu den südlich gelegenen Planfeststellungsabschnitten 3 und 4 ergeben sich aus der Trennung der Systeme BalWin1 und BalWin2, die sich hier kreuzen und dann als Einzelsysteme weiter in Richtung Südosten zur Konverterstation Herringhausen (PFA4) bzw. nach Südwesten zur Konverter-station Schafberg (PFA3 und PFA5) verlaufen.
Die Trasse der Vorhaben BalWin1 und BalWin2 verläuft im PFA2 zunächst in südöstlicher Richtung über landwirtschaftliche Flächen. Nach einer Kreuzung der Korsorstraße erfolgt eine Richtungsänderung nach Süden und die Trasse orientiert sich an den parallelen linienhaften Strukturen, wie z. B. an bestehenden Straßen sowie dem Gewässerverlauf der Lahe im Osten. Die Straßen Oldenburger Weg und Garreler Straße werden gequert. Nach einer Trassierung von ca. 1,3 km über landwirtschaftliche Flächen einschließlich zweier Straßen Glaßdorfer Graben und Peterswald Schloot wird die Straße Zum Richtenmoor gekreuzt. Nach Querung der Glaßdorfer Straße wird in der Trassierung ein Bogen in Richtung Westen vorgenommen. Nach dem westlichen Bogen wird die Trasse wieder Richtung Süden geführt und quert die Thüler Straße. Anschließend erfolgt über ca. 6,5 km eine Trassierung mit leichten Bögen in vorwiegend südlicher Richtung. Hierbei werden der Thülsfelder Weg, die Petersfelder Straße, der Plattenweg und die Lindenallee, aber auch Wallhecken und Gewässer gequert. Östlich eines Golfplatzes des Golfclubs Thülsfelder Talsperre e.V wird die Bundesstraße 72 gequert. Südwestlich der B 72 befindet sich der Windpark Fuchsberg in Planung. Die Trasse verläuft durch den östlichen Randbereich der geplanten. Die Trasse unterquert im Anschluss ein Waldgebiet sowie die Varrelbuscher Straße. Auf den folgenden ca. 1,2 km orientiert sich die Trasse an vorhandenen Gehölzstrukturen. Danach erfolgen die geschlossenen Kreuzungen der Straßen Stalfördener Feld und Am Schlatt. Zur Querung der Straße Gelber Sand erfolgt eine Richtungsänderung nach Südosten mit anschließender Querung von zwei Gewässern. Zur Querung des Soeste-Tals erfolgt eine Änderung der Trassierung in Richtung Süden. Nach der Querung des Soeste-Tals erfolgt eine westliche Umgehung der Ortslagen Vahren und Stapelfeld. Westlich der Ortslage Stapelfeld erfolgt die Querung der Bundesstraße B 213. 1,3 km südlich dieser Kreuzung verschwenkt die Trasse nach Osten und kreuzt die Bundesstraße. Im direkten Anschluss wird die Straße Zur Bäke und der Loninger Mühlenbach gequert. Zudem wird die geplante Freileitung des Vorhabens CCM gekreuzt. Nach ca. weiteren 400 m erfolgt die Unterquerung einer DB-Strecke. Nach dieser Querung verschwenkt die Trasse wieder in südliche Richtung und verläuft über eine Strecke von ca. 5 km relativ geradlinig. Nach Querung der Bartmannsholter-Straße nördlich der Ortslage Calhorn der Gemeinde Essen (Oldenburg) wird die Trasse parallel zu einer Waldfläche geführt. Die Trasse quert in Südost-Richtung die Calhorner Straße, den Südrand der Sportanlage Bevern sowie den Calhorner Mühlenbach. Im Weiteren verläuft die Trasse ca. 2 km in südlicher Richtung mit Querung der Lüscher Straße und Achtern Esk. Danach werden zwei Richtungsänderungen erforderlich, bevor die Trasse ein größeres Gewässer II. Ordnung, die Lager Hase, kreuzt. Nach der Querung erfolgt eine Änderung der Trassenführung in südöstliche Richtung annähernd parallel zur Wulfenauer Straße. Die Trasse verlässt das Gebiet des Landkreises Cloppenburg und wird im Landkreis Vechta fortgeführt.
Nach Querung der Mühlenstraße verschwenkt die Trasse in den Bereich des Windparks Wulfenauer Mark. Nach Querung des Windparks verläuft die Trasse wieder Richtung Süden und kreuzt die Quakenbrücker Straße sowie den Bünner Bach. Anschließend wird die Trasse um verschiedene Hoflagen herumgeführt und quert zweimal die Bünner Ringstraße. Dann verläuft die Trasse annähernd geradlinig mit Querung zweier Gewässer III. Ordnung und der Badberger Straße. Im Bereich der Badberger Straße befindet sich die Grenze zwischen dem Landkreis Vechta und dem Landkreis Osnabrück.
Südlich der Badberger Straße wird ein Gewässer II. Ordnung, der Bünne-Wehdeler Grenzkanal gekreuzt. Danach erfolgt eine Richtungsänderung in südwestliche Richtung, um mehrere Waldgebiete und den Gewässerverlauf des Linsbaches sowie dessen ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet zu umgehen. Dann erfolgt die Richtungsänderung in die südliche Trassenführung. Es werden zwei Gehölzreihen und ein Gewässer unterquert. Die nächste Querung erfolgt am Wulferings Damm. Südlich des Wulferings Damm verläuft die Trasse geradlinig zwischen einem Waldgebiet im Westen und einer parallelen Wallhecke im Osten. Eine südlich gelegene Hoflage an der Straße Wittrocks Riede führt zu einer Trassenverschwenkung nach Osten. An der Straße Wittrocks Riede wird die DAS/DTS-Zwischenstation angeordnet, die der Überwachung der Höchstspannungskabel dient. Die Anlage wird eingehaust und über eine Zufahrt an die Straße Wittrocks Riede angebunden. Danach ergibt sich eine Richtungsänderung nach Südwesten und eine annähernde Parallelführung zur Bundesstraße B 214 (Holdorfer Straße). Der nachfolgende Trassenabschnitt verläuft östlich des Kronlager Mühlenbachs. Die Straße Fladder sowie der in den Kronlager Mühlenbach einmündende Wenstruper Bach unterquert. Nach Umgehung einer Hoflage im Bereich Wenstrup und Querung der gleichnamigen Straße verläuft die Trasse parallel zum Kronlager Mühlenbach und unterquert diesen. Nachdem kreuzt die Trasse den Windpark Neuenkirchen-Vörden. Anschließend durchläuft die Trasse den Bereich des geplanten Windparks Nellinghof. Danach wird der Meyerhofgraben, ein Gewässer II. Ordnung, gequert. Das nördlich der Gewässerquerung gelegene Waldgebiet sowie eine südlich des Meyerhofgrabens gelegene Hoflage erfordern eine zweimalige Richtungsänderung der Trasse, die anschließend ca. 1,1 km parallel zur Straße Wanstrath verläuft. Die nächste richtungsgebende Struktur ist der Heerweg. Die Trasse verläuft mit leichten Richtungsänderungen aufgrund von Bebauungen und Gehölzstrukturen westlich des Weges. Es erfolgt ein Bogen in südwestliche Richtung. Nacheinander werden der Hastruper Damm und anschließend der Nonnenbach sowie die Straße Bieste Brandewiede jeweils gequert. Die Kreuzung einer 110-kV-Freileitung erfordert zwei Richtungsänderungen. Anschließend wird die Heeker Straße, der Hase sowie eines Waldes entlang der Hase gequert. Vor einem westlich gelegenen Waldgebiet ändert sich die Trassierungsrichtung und die Trasse verläuft in südlicher Richtung. Nacheinander werden das Waldgebiet, die Riester Straße und ein Gehölzstreifen gequert. Danach verläuft die Trasse weiter in Richtung Rieste. Die Trasse verläuft zwischen dem östlich gelegenen Ortskern und den westlich gelegenen Ferienanlagen entlang des Alfsees. Die Hauptverbindungsstraße, die Barlager Straße, wird zwischen dem Ortskern und dem Feriengebiet gekreuzt. Im Bereich der Westerfeldstraße erfolgt ebenfalls eine Querung. Anschließend verläuft die Trasse parallel zu einer vorhandenen DB-Strecke und unterquert die Dorfstraße, die südlich gelegene Querverbindung zwischen den Ortskern und den Feriensiedlungen. Eine Hoflage an der Straße Burlagerort unmittelbar westlich der Bahnstrecke erfordert eine Richtungsänderung. Die Trasse wird westlich der Hoflage entlanggeführt. Nach einer Querung der Straße Burlagerort sowie des südliche gelegenen Graftgrabens endet dieser Trassenabschnitt. Südlich der Muffe erfolgt die Kreuzung und Trennung der Systeme BalWin1 und BalWin2 (Planfeststellungsabschnitte 3 und 4).
Vorhabenträgerinnen sind sowohl die Amprion GmbH als auch die Amprion Offshore GmbH.
Diese haben für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Gemarkungen Essen (Oldenburg), Molbergen, Cappeln, Cloppenburg, Bösel, Rieste, Garrel, Dinklage, Grönloh, Neuenkirchen (Oldenburg), Alfhausen, Lastrup, Helle, sowie Holdorf und für die externe Ausgleichsfläche in den Gemarkungen Bockhorn, Essen (Oldenburg), Nortrup und Grönloh Bohmte beansprucht.
Die vorliegende Planung umfasst die Verlegung der Leerrohre, die Installation der Erdkabel sowie der für den Betrieb notwendigen Begleitkabel und deren anschließender Betrieb.
Vom 16.12.2025 bis zum einschließlich 15.01.2026
findet die Auslegung des Plans statt. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 43a S.2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet. Der Plan kann in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
eingesehen und heruntergeladen werden.
Daneben kann der Plan über die Internetseite der Gemeinde Bockhorn, Gemeinde Bösel, Gemeinde Cappeln (Oldb.), Gemeinde Essen (Oldb.),Gemeinde Garrel, Gemeinde Holdorf, Gemeinde Lastrup, Gemeinde Molbergen, Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Stadt Cloppenburg und Stadt Dinklage und abgerufen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich 29.01.2026 zu der Planung äußern.Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls bis zum 29.01.2026 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Details zum Anhörungsverfahren und Inhalt der Planunterlagen sind den ortsüblichen Bekanntmachungen der oben genannten Auslegungsgemeinden zu entnehmen.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Aktuelle Planunterlagen (Auszug):
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.12.2025
Ansprechpartner/in:
Maike Handt
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2144
Fax: (0511) 3034-2099

