Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Abschnitt 4

Planfeststellungsbeschluss wird beklagt


Die vorliegende Planung umfasst zwei Maßnahmen:

Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und den Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der

  • Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung,
  • der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und
  • dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel/Ost.

Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 4.

Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen vom Umspannwerk Cappeln/West (Gemeinde Cappeln) bis zur Landkreisgrenze der Landkreise Cloppenburg und Osnabrück, südlich von Essen (Oldb.) mit der Leitungsnummer LH-14-326. Es werden 49 neue Masten gebaut. Diese werden vollständig im Landkreis Cloppenburg errichtet und verlaufen durch die Gemeinden Cappeln, Stadt Cloppenburg, Lastrup und Essen (Oldenburg). Darüber hinaus befinden sich vom Mast 46 eine Seilzugfläche, eine Abspannfläche und eine temporäre Zuwegung im Landkreis Osnabrück, Gemeinde Menslage. Die Gesamtlänge des Planfeststellungsabschnitts beträgt ca. 19 km.

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Cloppenburg, Lastrup, Essen (Oldenburg), Borg, Emstek, Großenkneten und Cappeln beansprucht.

Es besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 i. V. m. Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Vom 29.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022 fand die Auslegung der Planunterlagen in elektronischer Form gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) statt.

Darüber hinaus lagen die Unterlagen in dieser Zeit auch im Papierformat nach § 3 Abs. 2 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in den folgenden Gemeinden aus:

Gemeinde Cappeln (Oldenburg), Stadt Cloppenburg, Gemeinde Lastrup, Gemeinde Essen (Oldenburg), Samtgemeinde Artland, Gemeinde Emstek und Gemeinde Großenkneten.

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen und dort auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 28. November 2022 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 28. November 2022 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

20 natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert; außerdem wurden 49 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Äußerungen und Stellungnahmen beziehen sich vornehmlich auf folgende Punkte: Eingriffe in Natur und Landschaft, Einzelstandorte von Masten, Trassenverlauf, Einschränkung der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, gesundheitliche Beeinträchtigungen sowie Wertminderung von Grundstücken.

Die Vorhabenträgerin hat zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellt.

Vom 12.10.2023 bis einschließlich 25.10.2023 wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durchgeführt. Die Online-Konsultation war nicht öffentlich. Die Teilnahme war für diejenigen bestimmt, die sich in dem Planfeststellungsverfahren geäußert haben, sowie für Betroffene. Der zu erörternde Sachverhalt wurde in dem o.g. Zeitraum für die am Erörterungstermin Teilnahmeberechtigten in anonymisierter Form auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) bereitgestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 08.05.2024.

Die Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses erfolgte gem. § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG. Vom 17.05.2024 bis einschließlich 30.05.2024 konnte der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des Plans auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde eingesehen werden. Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses sowie ein Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet wurden am 16.05.2024 in folgenden Tageszeitungen veröffentlicht: Münsterländische Tageszeitung, Nordwest-Zeitung und Bersenbrücker Kreisblatt.

Nach Ablauf von zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, als bekanntgegeben (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 S. 3 EnWG).

Der Planfeststellungsbeschluss wird vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt.



Eingereichte Planunterlagen (Auszug):

Hochspannungsfreileitung   Bildrechte: www.pixabay.com
Link zur Antragstellerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2022
zuletzt aktualisiert am:
03.07.2024

Ansprechpartner/in:
Benjamin Röder

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2912
Fax: (0511) 3034-2099

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln