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Hubschrauber-Sonderlandeplatz Klinikum Peine

Antrag auf Genehmigung gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz


Die Klinikum Peine gGmbH hat mit Schreiben vom 26.07.2024 eine Änderung der Genehmigung für die Anlage und den Betrieb eines Hubschraubersonderlandeplatzes nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. den §§ 49 bis 53 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) beantragt.

Die vollständige öffentliche Bekanntmachung liegt im Rathaus der Stadt Peine, Etage 8, Raum 809 und auf www.peine.de vom 13.02.2026 bis zum 27.03.2026 (einschließlich) aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Stadt Peine oder bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 42, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Antragsunterlagen:

Segelflugzeug Bildrechte: www.pixabay.com

Rettungshubschrauber (Symbolfoto).

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.02.2026

Ansprechpartner/in:
Dezernat 42 (Luftverkehr)

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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