E-Nutzfahrzeuge
Nutzfahrzeuge und ihre Elektrifizierung beinhalten die fünf Unterbereiche leichter Lastverkehr, schwerer Lastverkehr, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Busse (mit den Themen CVD und Monitoring SaubFahrzeugBeschG) sowie Sonderfahrzeuge. Da für den Schwerlastverkehr gute Daten (und zunehmend gute Fahrzeugalternativen) verfügbar sind, werden sich die Beiträge in dieser Rubrik zunächst auf den Schwerlastverkehr (konventionell und elektrisch) in Deutschland und Niedersachsen konzentrieren.
E-Schwerlastverkehr
Niedersachsen hat so viele Bundesländergrenzen, wie Deutschland Außengrenzen zu anderen Staaten hat. Mit Anschluss zu den zwei größten Seehäfen in Deutschland führen wichtige Ost-West- und Nord-Süd-Achsen durch Niedersachsen. Niedersachsen ist nicht nur Automobilland, sondern genauso auch Transit- und Logistikland. Nicht zuletzt ist die Logistikbranche nach der Industrie und der Agrarwirtschaft die drittstärkste Branche in Niedersachsen.
Dass sich bei der klimaneutralen Gestaltung des Schwerlastverkehrs der batterie-elektrische Antrieb durchsetzt, ist unbestritten und zeigt sich nun zunehmend in der Realität. Einzig bei der Nutzung auf Fernstrecken könnte auch der Wasserstoffantrieb eine begrenzte Rolle spielen. Ob diese in nennenswertem Maße ausfällt, bleibt abzuwarten.
E-Busse: Die Clean Vehicles Directive (CVD) und das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)
Die Elektrifizierung des Busverkehrs ist ein weiterer Meilenstein in der klimaneutralen Gestaltung der Nutzfahrzeuge. Dabei stehen vor allem ÖPNV und andere öffentliche Beschaffungen gleichermaßen vor der Aufgabe zur Elektrifizierung ihres Fuhrparks. Maßgeblich dafür sind die Clean Vehicles Directive (CVD) der EU sowie die Übernahme als nationales Gesetz in Deutschland, das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Aber auch private Reiseunternehmen fangen an, sich in Richtung klimaneutraler Alternativen zu orientieren.
Auf einer Informationsseite des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) heißt es zum SaubFahrzeugBeschG:
„Das Gesetz verfolgt in Umsetzung der EU-Richtlinie das Ziel, einen Nachfrageimpuls von sauberen, d. h. emissionsarmen und -freien Straßenfahrzeugen zu setzen und somit die Emissionen im Verkehrsbereich zu reduzieren.“
Des Weiteren:
„Die Einhaltung der Mindestziele durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber in den Bundesländern sollen diese eigenverantwortlich für ihr Hoheitsgebiet regeln und sicherstellen. Die Bundesländer sind insoweit frei in ihrer Entscheidung, entsprechend den bestehenden Verwaltungsebenen (Regierungsbezirke, Kreise bzw. Landkreise, (kreisfreie) Städte und Gemeinden) hinsichtlich der Einhaltung der Mindestziele zu differenzieren. Für Fragen zur konkreten Umsetzung der Vorgaben der Clean Vehicles Directive bzw. dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz im Zuständigkeitsbereich der Länder wird empfohlen, sich direkt an die jeweiligen Länderstellen zu wenden.“
Die zuständige Länderstelle ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW). Die NLStBV unterstützt das MW jährlich beim Monitoring des SaubFahrzeugBeschG.
Die CVD und das SaubFahrzeugBeschG betreffen auch die öffentliche Beschaffung von weiteren Fahrzeugen wie Pkw, Nutz- und Sonderfahrzeugen. Da das NKlimaG für die Beschaffung von Pkw weitergehender ist, finden Sie die entsprechenden Informationen auf der Seite zur elektrischen Landesflotte.
Links:
- Richtlinie (EU) 2019/1161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive, kurz CVD): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L1161
- Informationsseite der EU zur CVD: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/clean-transport/clean-and-energy-efficient-vehicles/clean-vehicles-directive_en?prefLang=de&etrans=de
- Informationsseiten des BMV zur CVD und SaubFahrzeugBeschG:
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/clean-vehicles-directive.html
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/clean-vehicles-directive-faq.html - Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG):
https://www.gesetze-im-internet.de/saubfahrzeugbeschg/SaubFahrzeugBeschG.pdf
Leichte E-Nutzfahrzeuge (bis 12 t)
Leichte Nutzfahrzeuge machen einen immer größeren Teil des Straßenverkehrs aus. Umso wichtiger ist es, dass die Fahrzeuge möglichst schnell klimaneutral fahren. Einige Firmen können so schon die Kostenvorteile für sich nutzen, etwa wenn ein Depot mit Lademöglichkeiten vorhanden ist und die am Tag gefahrenen Strecken überschaubar sind (z. B. im innerstädtischen Lieferverkehr).
Landwirtschaftliche E-Nutzfahrzeuge
Wichtig ist es dennoch, den gesamten Bereich der Nutzfahrzeuge und seine Elektrifizierung in den Blick zu nehmen. Niedersachsen ist Deutschlands größtes Agrarland, die Agrarwirtschaft nach der Industrie die zweitwichtigste Branche für unser Bundesland. Deshalb ist auch die Elektrifizierung der agrarwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge wesentlich.
Sonderfahrzeuge
Für Behörden und Unternehmen ist die Elektrifizierung von Sonderfahrzeugen eine besondere Herausforderung. Nicht immer stehen geeignete elektrische Alternativen für jeden Einsatzzweck schon zur Verfügung. Dennoch wird die Auswahl Jahr für Jahr mehr.
Die NLStBV setzt sich im Rahmen der Elektrische Landesflotte auch mit Sonderfahrzeugen auseinander. In verschiedenen Unternehmen und kommunalen Verwaltungen bestehen auch vereinzelt Erfahrungen, zur Schaffung von noch nicht marktüblichen Elektromobilitätslösungen im Bereich Sonderfahrzeuge.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.08.2025
zuletzt aktualisiert am:
14.07.2026
Ansprechpartner/in:
Dezernat 20 (Mobilitätsmanagement) - Elektromobilität
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chausssee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2550
Fax: (0511) 3034-2099
