Sanierung der B 214 zwischen Maasen und Sieden – Arbeiten ziehen am 21. Juli in den nächsten Bauabschnitt
Neue Umleitungsstrecken eingerichtet
Die Arbeiten rund um die Sanierung der Bundesstraße 214 zwischen Maasen und Sieden (Landkreis Diepholz) gehen gut voran. Der angekündigte Bauzeitenplan wird eingehalten, sodass die Arbeiten voraussichtlich kommende Woche (30. Kalenderwoche) in den nächsten Bauabschnitt verlegt werden können. Das teilt der Geschäftsbereich Nienburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit.
Im zweiten Bauabschnitt (gelb), der sich vom Einmündungsbereich der L 352 bis hin zum Knotenpunkt der Gemeindestraßen Schamweg / Sieden erstreckt, wird ebenfalls die Fahrbahndecke erneuert. Zusätzlich wird dort auch ein Teilbereich des straßenbegleitenden Radweges saniert. Die gesamten Sanierungsarbeiten werden etwa drei Wochen in Anspruch nehmen. Dann soll die Maßnahme fertiggestellt sein.
Für die Dauer der Vollsperrung werden zwei mögliche Umleitungsstrecken eingerichtet. Die aus Richtung Sulingen kommenden Verkehrsteilnehmer werden auf die B 61 Richtung Kirchdorf geführt. Von dort geht die Umleitung über die Landesstraße L 349 weiter nach Deblinghausen und über die Kreisstraße K 40 / K 45 zurück auf die B 214 bei Borstel. Die aus Richtung Osten kommenden Verkehrsteilnehmer werden ab Borstel auf die K 16 über Siedenburg und Maasen zurück auf die B 214 geführt.
Die NLStBV dankt für das Verständnis der Anwohner und Anwohnerinnen und bittet um Vorsicht im Baustellenbereich. Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf können nicht ausgeschlossen werden. Die in der Baustelle befindlichen Anlieger erhalten eine Hauswurfsendung mit dem zeitlichen Ablauf.
Hinweise des ÖPNV: Aufgrund der Baustelle kann es auf der Linie 128 zu veränderten Fahrzeiten und Haltausfällen kommen. Fahrgäste werden gebeten, sich vor ihrem Fahrtantritt auf www.fahrplaner.de oder in der Fahrplaner-App zu informieren.
Hinweis zur Vollsperrung / Umleitungsverkehren:
Diese Maßnahme muss unter einer Vollsperrung durchgeführt werden, um den derzeit geltenden Arbeitsschutzrichtlinien gerecht zu werden. Diese sehen vor, dass festgelegte Mindestbreiten und -abstände im Verkehrsraum eingehalten werden, sodass die Arbeiten sowohl für alle Verkehrsteilnehmer als auch für die Arbeitenden sicher durchgeführt werden können. Unter einer evtl. halbseitigen Sperrung wären die Abstände zum Verkehr aufgrund zu schmaler Fahrbahnbreiten zu gering. Die Vollsperrung der Straße bietet jedoch den Vorteil, dass die Arbeiten zügiger durchgeführt werden können und somit eine schnellere Fertigstellung der Baumaßnahme möglich ist.
Die dann eingerichteten Umleitungsstrecken werden im Rahmen der Bauvorbereitung mit sämtlichen betroffenen Behörden abgestimmt. Dazu gehören unter anderem die Polizei, die betroffenen Kommunen sowie die zuständigen Verkehrsbehörden. Die NLStBV beschildert grundsätzlich nur Umleitungsstrecken für die überörtlichen Verkehre. Dafür kommen nur klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) infrage, um die prognostizierten Verkehrsmengen der gesperrten Strecke aufzunehmen. Für die Leitung innerörtlicher Verkehre ist ausschließlich die jeweilige Stadt/Gemeinde zuständig.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.07.2025
Ansprechpartner/in:
Lisa Hustedt
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Nienburg
Öffentlichkeitsarbeit
Bismarckstraße 39
31582 Nienburg
Tel: (05021) 606-222
Fax: (05021) 606-200