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L 133: Reduzierung der Geschwindigkeit auf einem Teilstück wegen Straßenschäden

Aus Sicherheitsgründen ist Schritt erforderlich


Die Falkenberger Landesstraße zwischen Lilienthal und Grasberg weist große Schäden an der Fahrbahn auf. Aus Sicherheitsgründen und um Unfälle zu vermeiden, haben die Straßenmeisterei Oyten, die Polizei und der Landkreis Osterholz beschlossen, auf einem Teilstück die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren.

Betroffen ist der Abschnitt hinter dem Ortsausgang Lilienthal zwischen der Abfahrt 2. Landwehrdamm und dem kleinen Parkplatz etwa 800 Meter weiter. Zuvor war dieser Bereich schon auf Tempo 50 reduziert worden. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Geschäftsbereich Verden bedauert diesen Schritt. Doch um vor allem Motorradfahrer vor Stürzen zu bewahren und weitere Schäden auf der Straße zu vermeiden, folgt nun dieser Schritt. Die Verkehrsschilder stellen die Straßenwärter in der kommenden Woche auf.

Die Anordnung gilt solange, bis die Schäden an der Landesstraße 133 beseitigt sind. Da es sich hier um eine sogenannte Moorstrecke handelt, ist ein Vollausbau erforderlich. Nur so hält die Sanierung auch langfristig. Für eine nachhaltige Sanierung muss in der Regel der komplette Oberbau ausgetauscht werden. Das erhöht den finanziellen Aufwand immens, zumal es nicht die einzige Moorstrecke im regionalen Geschäftsbereich Verden ist. Dort wird derzeit ein Sanierungskonzept erarbeitet, das auch für vergleichbare Landesstraßenabschnitte richtungweisend sein kann. Die Umsetzung ist jedoch erst überhaupt möglich, wenn auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Nach dem heutigen Stand wird das in diesem Jahr nicht der Fall sein.


Hintergrundinformation:

Im Haushaltsjahr 2025 wurden für den Erhalt der Landesstraßeninfrastruktur wieder mehr Mittel mobilisiert, so dass der Ansatz aus 2024 von 109,5 Mio. Euro im Landesstraßenbauplanfond auch in 2025 fortgeschrieben werden konnte. Dies ist zwar erfreulich, dennoch sind damit die finanziellen Möglichkeiten zur Gestaltung des Haushalts eng begrenzt. Eine strenge Prioritätensetzung ist unumgänglich. Der Erhaltungszustand der niedersächsischen Straßen und Brücken macht es notwendig, Schwerpunkte im Landesstraßenbauprogramm zu setzen. Hiervon sind sämtliche Geschäftsbereiche unserer Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und somit auch der regionale Geschäftsbereich Verden betroffen. Maßnahmen können also erst umgesetzt werden, wenn auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2025

Ansprechpartner/in:
Sheila Schönbeck

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Verden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bgm.-Münchmeyer-Straße 10
27283 Verden
Tel: (04231) 9857-105
Fax: (04231) 9857-250

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