Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

Baurecht für das Kehdinger Kreuzes bei Drochtersen (A 20 / A 26)

Planfeststellungsbeschluss für den Anschluss A 20 / A 26 wird ab 17. März öffentlich ausgelegt


Ein wichtiger Schritt für den Neubau des Kehdinger Kreuzes, Anschluss der A 20 an die A 26 bei Drochtersen nördlich von Stade, ist vollzogen: Der Planfeststellungsbeschluss für das Kreuz Kehdingen liegt vor, die öffentliche Auslegung beginnt am 17. März 2025, teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, hier zuständige Planfeststellungsbehörde, am Montag in Hannover mit. Bauherr ist die Autobahngesellschaft des Bundes (AdB).

In der Zeit vom 17. März bis zum 16. April 2025 kann der Planfeststellungsbeschluss eingesehen werden unter: https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und https://www.uvp-verbund.de. Die Unterlagen sind auf dem UVP-Portal auch über diese Veröffentlichungsfrist hinaus zugänglich.

Durch die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau des Kehdinger Kreuzes (A 20/ A 26) auf der Internetseite der Landesbehörde werden die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses bewirkt. Das heißt: Der Planfeststellungsbeschluss gilt den Betroffenen gegenüber, denen er nicht gesondert zugestellt wurde, mit dem Ende der Veröffentlichungsfrist als zugestellt.

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Das Kehdinger Kreuz

Der Anschluss „Kehdinger Kreuz“ der A 20 an die A 26 wird im nordöstlichen Teil Niedersachsens südlich der Gemeinde Drochtersen realisiert. Das Kreuz liegt südlich der geplanten festen Elbquerung der A 20 und schließt an den 5. Bauabschnitt der A 26 an.

Das Kehdinger Kreuz wird als vierarmiger Knotenpunkt in Form eines vollständigen Kleeblatts gebaut. Mit den Anschlüssen an das nachgeordnete Straßennetz beträgt die Länge dieses planfestgestellten Abschnittes rund 3.200 Meter.

Das Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 24. August 2017 eingeleitet. Der Erörterungstermin fand am 27. und 28. August 2018 in Drochtersen statt. Es folgte ein Planänderungsverfahren. Nach der ergänzenden Auslegung in der Zeit vom 11. Januar 2023 bis zum 10. Februar 2023 und der Aktualisierung der Planunterlagen durch den Bauherrn, die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), wurde der Planfeststellungsbeschluss nun mit Datum vom 27. Februar 2025 durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erlassen.

Weitere Informationen zu dem Planfeststellungsverfahren des Kehdinger Kreuzes finden Sie unter https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/planfeststellung/aktuelle_grossere_verfahren/a-20-a-26-neubau-des-kreuzes-kehdingen-157610.html

Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle: Andreas Moseke, Heike Haltermann, Jens-Thilo Schulze

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-5144, -2413, -2451
Fax: (0511) 3034-2099

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln