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B 6 (Neustadt): Sperrung auf der Richtungsfahrbahn Hannover

Umleitung ab Abfahrt Otternhagen ab Montag, 10. August


Der Geschäftsbereich Hannover der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr lässt ab der kommenden Woche abgängige Entwässerungsrinnen im Bereich der Bundesstraße 6 bei Neustadt a. Rbge. (Region Hannover) austauschen. Die Arbeiten finden kurz hinter der Abfahrt Otternhagen in Fahrtrichtung Hannover statt und müssen unter Vollsperrung durchgeführt werden.

Den in Richtung Hannover fahrenden B-6-Verkehr auf eine der zwei Richtungsfahrbahnen nach Nienburg zu verschwenken, ist aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Da die Entwässerungsrinnen bis in den Wirkungsbereich der Mittelschutzplanke hineinragen, gehört diese und zeitweise auch eine der zwei Richtungsfahrspuren nach Nienburg zum Baufeld. Folglich muss eine Umleitungsstrecke abseits der B 6 eingerichtet werden.

Der aus Norden kommende Verkehr wird deshalb an der Abfahrt Otternhagen von der Bundesstraße geleitet und über die ausgeschilderte Verbindung Hannoversche Straße (L 193), Mecklenhorster Straße (L 193) und "Im Sanders-Hoope" (K 335) zur B-6-Auffahrt Bordenau geführt.

Die Arbeiten sollen voraussichtlich am Montag, 10. August beginnen und vier Wochen dauern. Auf der Umwleitungsstrecke ist mit stockendem Verkhr und längeren Wartezeiten zu rechnen.

Der überregionale B-6-Verkehr wird mittels Beschilderung frühzeitig auf die Vollsperrung bei Neustadt a. Rbge. hingewiesen. Verkehrsteilnehmer mit Ziel Hannover sollen ab Nienburg/Weser über die Bundesstraße 214 und die Autobahn 7 ausweichen. Entlang der ausgeschilderten Umleitungsstrecke im Stadtgebiet von Neustadt a. Rbge. gilt an der Hannoverschen Straße und der Mecklenhorster Straße absolutes Halteverbot. Eigentlich an der Einmündung Hannoversche Straße / Mecklenhorster Straße auf die Fahrbahn geführte Radfahrer müssen absteigen und den dortigen Fußgängerüberweg zur Querung der Hannoverschen Straße nutzen. An der Kreuzung "Im Sanders-Hoope" / B-6-Abfahrt Bordenau regelt eine Baustellenampel den Verkehr.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dankt allen Anwohnern und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis und bittet gleichzeitig um erhöhte Aufmerksamkit im Baustellenbereich und bei der Nutzung der ausgewiesenen Umleitungsstrecken.

Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.08.2020

Ansprechpartner/in:
Julia Fundheller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Hannover
Geschäftsbereichsleiterin
Dorfstraße 17-19
30519 Hannover
Tel: (0511) 39936-156
Fax: (0511) 39936-299

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