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B 3 – Südschnellweg/ Brücke Hildesheimer Straße: Abstandsregelungen werden von LKW nicht eingehalten – Landesbehörde warnt vor LKW-Fahrverbot auf der Brücke

Neue Markierungen verdeutlichen nochmals die Einschränkungen


Die bereits seit November 2021 geltende Abstandregeln auf der Südschnellwegbrücke über die Hildesheimer Straße für den LKW-Verkehr über 7,5 Tonnen werden weiterhin nicht eingehalten. Um die geltenden Regeln nochmals zu verdeutlichen, lässt die Landesbehörde nun besondere Markierungen im Bereich der Brücke aufbringen. Die geltenden Abstandsregelungen von 80 Metern zwischen den LKW müssen dringend eingehalten werden, um die überlastete Schnellwegbrücke zu schützen. Sollten sich die LKW-Fahrer weiterhin nicht daran halten, müsse als nächster Schritt der LKW-Verkehr über 7,5 Tonnen von der Brücke genommen werden, warnt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am Mittwoch in Hannover.

Die neue Markierung wird voraussichtlich am Sonntag, 28.08.2022, aufgebracht. Dafür wird die Brücke in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr jeweils rund vier Stunden pro Fahrtrichtung gesperrt. Begonnen wird mit der Fahrrichtung zum Landwehrkreisel. Der Verkehr wird über die Abfahren Willmerstraße abgeleitet und kann auf der jeweils gegenüberliegenden Seite wieder auffahren.

Die Markierungen sehen ähnlich aus wie auf der Köhlbrandbrücke in Hamburg: Es handelt sich um deutlich sichtbare Dreiecke mit einem Pfeil in Fahrtrichtung. Zu Beginn haben diese einen Abstand von 50 Metern, im kritischen Bereich dann die erforderlichen 80 Meter. Außerdem werden zusätzlich größere Schilder sowohl als Vorhinweis als auch am Rampenanfang im Bereich der Brücke aufgestellt.

Die Brücke über die Hildesheimer Straße, deren Restnutzungsdauer Ende 2023 erreicht wird, steht unter engmaschiger Überwachung durch die Landesbehörde. Da die Brücke sonst regelmäßig ihre Belastungsgrenze überschreitet, müssen die geltenden Abstandsregelungen in jedem Fall eingehalten werden. Die Landesbehörde appelliert nochmals nachdrücklich an den LKW-Verkehr, sich an die Vorgaben zu halten. Anderenfalls müsse in nächster Konsequenz der LKW-Verkehr ganz von der Brücke verbannt werden.

Weiterhin wird insbesondere dem überregionalen LKW-Verkehr empfohlen, den Südschnellweg möglichst großräumig über A 2 und A 7 zu umfahren.

Die Landesbehörde bittet um Verständnis aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Alle Informationen zum Südschnellweg finden Sie im Internet unter www.suedschnellweg.niedersachsen.de .

Presseinformation Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.08.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle: Andreas Moseke, Heike Haltermann, Jens-Thilo Schulze

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-5144, -2413, -2451
Fax: (0511) 3034-2099

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