B 215: Sanierung vom Ortseingang Eystrup bis hinter Hassel in diesem Jahr
Erster Infotermin für Gewerbetreibende
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäftsbereich Nienburg) plant, in diesem Jahr die Bundesstraße 215 zwischen den Ortschaften Eystrup und Hassel (Landkreis Nienburg) zu sanieren. Bei einem ersten Informationsangebot gab die Behörde am 26. Februar betroffenen Gewerbetreibenden einen Überblick über die Maßnahme und ging auf Fragen der Anwesenden ein. Etwa 30 Teilnehmerinnern und Teilnehmer nahmen den Termin im Dorfgemeinschaftshaus Hassel wahr.
Geplant ist eine Fahrbahninstandsetzung auf etwa fünf Kilometern Länge im Zuge der Bundesstraße, die aufgrund des Zustandes der Fahrbahnoberfläche notwendig geworden ist. Diese weist unter anderem Risse und Verdrückungen auf. Der Baustart für die Maßnahme ist derzeit für das Ende des zweiten Quartals 2025 angesetzt.
Für die Umsetzung der Arbeiten muss die B 215 von Eystrup bis hinter Hassel abschnittsweise voll gesperrt werden. Die gesamte zu sanierende Baustrecke beginnt am Ortseingang Eystrup auf Höhe der Feldstraße und endet an der Kreisgrenze zum Landkreis Verden hinter Hassel. Die Arbeiten werden voraussichtlich drei Monate in Anspruch nehmen. Um den örtlichen ÖPNV sowie den Schulbusverkehr nicht zu sehr einzuschränken, ist geplant einen Teil der Sanierungsarbeiten innerorts während der Sommerferien umzusetzen.
Aktuell werden die Baukosten der Fahrbahninstandsetzung auf circa 1,6 Millionen Euro geschätzt.
In Ergänzung zu der Fahrbahnerneuerung werden die straßenbegleitenden Radwege hinter Hassel Richtung Dörverden saniert. Diese Arbeiten übernimmt der Geschäftsbereich Nienburg für den benachbarten Geschäftsbereich Verden. Die dafür geschätzten Baukosten liegen bei etwa 300.000 Euro. Über die dann anstehenden Sperrungen wird wie gehabt rechtzeitig informiert.
Zusätzlich zu dem Informationstermin zur Maßnahme für die betroffenen Gewerbetreibenden plant der Geschäftsbereich ein weiteres Informationsangebot für die breite Öffentlichkeit zur Maßnahme. Dieses wird voraussichtlich Ende Mai, wenn die Vergabe erfolgt ist und die genauen Bauzeiten sowie -abschnitte feststehen, stattfinden.
Hinweis zu Vollsperrung / Umleitungsverkehren:
Die geplante Maßnahme muss unter einer Vollsperrung durchgeführt werden, um den derzeit geltenden Arbeitsschutzrichtlinien gerecht zu werden. Diese sehen vor, dass festgelegte Mindestbreiten und -abstände im Verkehrsraum eingehalten werden, sodass die Arbeiten sowohl für alle Verkehrsteilnehmer als auch für die Arbeitenden sicher durchgeführt werden können. Unter einer evtl. halbseitigen Sperrung wären die Abstände zum Verkehr aufgrund zu schmaler Fahrbahnbreiten zu gering. Die Vollsperrung der Straße bietet jedoch den Vorteil, dass die Arbeiten zügiger durchgeführt werden können und somit eine schnellere Fertigstellung der Baumaßnahme möglich ist.
Die dann eingerichteten Umleitungsstrecken werden im Rahmen der Bauvorbereitung mit sämtlichen betroffenen Behörden abgestimmt. Dazu gehören unter anderem die Polizei, die betroffenen Kommunen sowie die zuständigen Verkehrsbehörden. Die NLStBV beschildert grundsätzlich nur Umleitungsstrecken für die überörtlichen Verkehre. Dafür kommen nur klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen) infrage, um die prognostizierten Verkehrsmengen der gesperrten Strecke aufzunehmen. Für die Leitung innerörtlicher Verkehre ist ausschließlich die jeweilige Stadt / Gemeinde zuständig.
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.03.2025
Ansprechpartner/in:
Lisa Hustedt
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Nienburg
Öffentlichkeitsarbeit
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31582 Nienburg
Tel: (05021) 606-222
Fax: (05021) 606-200