Bundesstraße 1: Verkehrseinschränkungen in Hameln auf der Münsterbrücke
Kraneinsatz zur Erneuerung der Münsterbrücke (Westteil) in den nächsten drei Wochen
Bei der Baudurchführung der Arbeiten an der Münsterbrücke kommt es in der Ortsdurchfahrt Hameln (Bundesstraße 1) durch den Einsatz von Autokränen zu weiteren Verkehrseinschränkungen.
Im Laufe der nächsten drei Wochen wird auf dem westlichen Teil der Weserbrücke zeitweise der Einsatz eines größeren Autokranes erforderlich. Die insgesamt 12 bis 18 m langen Bewehrungskörbe einschließlich der Stahlstützen für die Gründung der Behelfsbrücke werden Stück für Stück in die fertiggestellten Bohrungen für die sogenannten Großbohrpfähle eingehoben.
Auf Grund der erforderlichen Größe der Aufstellfläche für die Autokräne muss der Verkehr auf der Münsterbrücke jeweils für die Dauer von mehreren Stunden auf eine Fahrspur eingeengt werden. Der Verkehr wird in dieser Zeit mit einer Baustellenampel von Hand geregelt.
Während der Hubvorgänge unmittelbar neben der Fahrbahn bis zum Herausschwenken außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereiches ist aus Sicherheitsgründen ein kurzzeitiges Anhalten des Verkehrs für eine Dauer von bis zu ca. 5 Minuten erforderlich.
Der Fußgängerverkehr wird in den nächsten Wochen während der kritischen Hubvorgänge ebenfalls zeitweise ausschließlich über den südlichen Gehweg der Münsterbrücke geführt. Aus diesem Grund kann dieser für drei Wochen nicht als Radweg genutzt werden.
Zur Entlastung der Kreuzung der Bundesstraße 1 und der Landesstraße 433 wird der stadteinwärts fahrende Verkehr aus der L 433 (Klütstraße) und dem Breiten Weg während der nächsten drei Wochen über die Thiewallbrücke umgeleitet.
Der ÖPNV wird gesondert über durch die Verkehrsführung bedingte Veränderungen informiert.
Ab dem 4. April wird ein Großteil der Parkplätze unter der Hochstraße nördlich der Landesstraße 433 als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt und steht voraussichtlich bis zum Ende der Gesamtmaßnahme nicht mehr als öffentliche Parkplatzfläche zur Verfügung. Die Nutzung dieser Flächen für diesen Zweck wurde bereits im Zuge des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt.
Der regionale Geschäftsbereich Hameln der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet um Verständnis und wird entsprechend dem Planungs- und Baufortschritt über die Baumaßnahme und insbesondere über die Verkehrsführung berichten.Artikel-Informationen
erstellt am:
28.03.2011
Ansprechpartner/in:
Markus Brockmann
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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