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B 51: Beschränkungen in Ostercappeln-Haaren werden aufgehoben

Verkehrsbeeinträchtigungen infolge von Restarbeiten am Knotenpunkt mit der L 109 noch bis Ende September


Am Donnerstag, 21. August, werden die Einbahnstraßenregelung sowie die Sperrung der Einmündung Vehrter Straße (L 109) auf der B 51 in Ostercappeln-Haaren (Landkreis Osnabrück) aufgehoben. Die dortige Baumaßnahme ist zu diesem Zeitpunkt weitgehend fertig gestellt. Mit Verkehrsbeeinträchtigungen infolge der Durchführung von Restarbeiten muss weiterhin bis Ende September gerechnet werden.

Die gesamten Baukosten (Fahrbahnerneuerung und Umgestaltung des Knotenpunktes) betragen etwa 2,5 Millionen Euro. Der Geschäftsbereich Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dankt den Anwohnern und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis und bittet gleichzeitig weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.08.2008
zuletzt aktualisiert am:
15.06.2010

Ansprechpartner/in:
Uta Weiner-Kohl

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Osnabrück
Geschäftsbereichsleiterin
Mercatorstraße 11
49080 Osnabrück
Tel: (0541) 503-781
Fax: (0541) 503-779

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