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2. Bauabschnitt von östlich Horneburg bis östlich Buxtehude

Planung und Bau der Autobahn 26 von Drochtersen bis zur Autobahn 7


Autobahn GmbH künftig für Autobahnen in Niedersachsen zuständig

Ab dem 1. Januar 2021 übernimmt die Autobahn GmbH des Bundes sämtliche Aufgaben – das heißt Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung – für die rund 1.400 Autobahnkilometer in Niedersachsen von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die bislang hier als sogenannte Auftragsverwaltung für den Bund tätig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Quelle: www.lgn.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen (www.lgn.niedersachsen.de)
A 26: Übersichtskarte des 2. Bauabschnitts (Download als detailliertes PDF rechts).

Für den 9,15 km langen Abschnitt von östlich Horneburg bis östlich Buxtehude erging der Planfeststellungsbeschluss am 30. Januar 2004. Der Beschluss wurde beklagt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2005 die Trassenführung der A 26 von Horneburg bis einschließlich der Estequerung bestätigt. Zur Minimierung des Eingriffes in das Europäische Vogelschutzgebiet V 59 "Moore bei Buxtehude" war jedoch der Verlauf der A 26 von östlich der Este bis zur Landesgrenze Hamburg (K 40) zu überprüfen.

Die Trasse im Bereich östlich der Este bis zur Landesgrenze wurde daraufhin näher an die Ortslage Rübke gelegt. Dadurch wird die A 26 im Bereich der Anschlussstelle Buxtehude um bis zu 300 m nach Norden verlegt und liegt zum größten Teil außerhalb des Vogelschutzgebietes. Zusätzlich ist am Rand des Schutzgebietes eine Verbindung zwischen der vorhandenen K 40 und der A 26 neu herzustellen.

Zur Umsetzung dieser Planung war eine Änderung des bisherigen Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Das nötige Planänderungsverfahren wurde am 10. Januar 2008 eingeleitet. Der Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss erging am 14. November 2011 und ist seit 24. April 2013 unanfechtbar.

Teilabschnitte 2a, 2b

Im Teilabschnitt 2a von Horneburg bis an die Kreisstraße 26 (Anschlussstelle Jork) wurden im Sommer 2006 die Arbeiten begonnen. Bedingt durch die Planänderung und eine Klage gegen die vorgesehene Art der Estequerung konnte der 2. Bauabschnitt nicht komplett in Angriff genommen werden. Somit begannen die Arbeiten im Teilabschnitt 2b von der K 26 bis an die Este heran im Januar 2009.

Am 28. November 2014 wurde der fertig gestellte, rund 4,35 km lange Teilabschnitt zwischen Horneburg und Jork (2a) für den Pkw-Verkehr in Fahrtrichtung Stade freigegeben. Diese Teilfreigabe war dem Umstand geschuldet, dass der Planfeststellungsbeschluss ein vorläufiges Ende an dieser Stelle nicht vorgesehen hatte. Die Anwohner der zuführenden Straßen durften daher nicht stärker belastet werden, als dies zuvor der Fall war.

Gemeinsam mit dem Landkreis Stade wurde ein Verkehrsmonitoring eingeleitet, um zu ermitteln, wie sich die Verkehrsströme und -belastungen tatsächlich entwickeln. Die vorliegenden gutachterlichen Zahlen ließen eine Freigabe der A 26 zwischen Horneburg und Jork auch in Fahrtrichtung Hamburg für Pkw und Motorräder zu.

Seit 17. Juli 2015 ist der Teilabschnitt zwischen Horneburg und Jork auch in Fahrtrichtung Hamburg für den Pkw-Verkehr freigegeben.

Die aktuellen Zahlen des Verkehrsmonitorings finden Sie beim Landkreis Stade.

Blick auf die Südseite der Estebrücke aus Richtung Moorender Straße (Unterführung Gemeindestraße), Foto von Oktober 2018.   Bildrechte: NLStBV
Blick auf die Südseite der Estebrücke aus Richtung Moorender Straße (Unterführung Gemeindestraße), Foto von Oktober 2018.

Teilabschnitt 2c

Zu Beginn des Jahres 2014 wurde eine Baustraße im Teilabschnitt 2c (östlich der Este einschließlich der Anschlussstelle Buxtehude) hergestellt. Über die Baustraße werden vor allem die im Abschnitt 2c zu erstellenden Brückenbauwerke erschlossen. Das aufwendigste und für den Weiterbau der A 26 bedeutendste Bauwerk ist die 200 m lange Estebrücke bei Buxtehude. Beachten Sie hierzu auch unsere Presseinformation vom 08.10.2018.

Im Juni 2020 haben die Arbeiten für den Endausbau der Teilabschnitte 2b und 2c gemeinsam mit dem Bauabschnitt 3 begonnen. Im Endausbau ist die Herstellung aller Gewerke inbegriffen, die für den Betrieb der Bundesautobahn erforderlich sind.

Hierfür sind zunächst die für den Vorbelastungsdamm aufgetragenen Sandmassen abzutragen. Die Sandmassen umfassen ein Gesamtvolumen von ca. einer Million Kubikmeter Sand und werden anschließend für den Weiterbau der A 26 in den Abschnitten 4/4a verwendet.

Die Verkehrsfreigabe der Teilabschnitte 2b und 2c wird gemeinsam mit dem Bauabschnitt 3 für Ende 2022 prognostiziert.

Die Kosten für den Teilabschnitt 2 belaufen sich auf ingesamt rund 151 Millionen Euro.

Bundesautobahn 26
Die Autobahn-GmbH Bildrechte: Die Autobahn-GmbH
Autobahn GmbH des Bundes:

Am 1. Januar 2021 übernahm die Autobahn GmbH des Bundes sämtliche Aufgaben – das heißt Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung – für die rund 1.400 Autobahnkilometer in Niedersachsen.

Gefördert durch das EFRE-Bundesprogramm  

Gefördert durch das EFRE-Bundesprogramm

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.06.2010
zuletzt aktualisiert am:
05.03.2021

Ansprechpartner/in:
Friederike Wöbse

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Stade
Geschäftsbereichsleiterin
Harsefelder Straße 2
21680 Stade
Tel: (04141) 601-356
Fax: (04141) 601-397

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