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Geschichte

Die Küstenautobahn A 20 (früher A 22)


Die ursprüngliche Planung der Küstenautobahn   Bildrechte: NLStBV
Die ursprüngliche Planung der Küstenautobahn.

Bereits in den 1960er-Jahren war die Küstenautobahn, damals noch unter der Bezeichnung A 22, Gegenstand der überregionalen Verkehrsplanung für Norddeutschland. Die Wirtschaftsminister der vier Küstenländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen empfahlen ihren jeweiligen Länderkabinetten im August 1969, sich vorrangig für den Bau einer Küstenautobahn von Ostholstein bis an die niederländische Grenze einzusetzen. Ein große und detaillierte verkehrswirtschaftliche Untersuchung wurde in Auftrag gegeben. Der beauftragte Arbeitskreis sollte dabei neben einem Elbeübergang bei Stade weitere Übergangsmöglichkeiten bei Glückstadt und Brunsbüttelkoog in die Untersuchungen einbeziehen. Die Strecke wurde in die drei Abschnitte Leer – Westerstede, Westerstede – A 27 und A 27 – Elbequerung eingeteilt.

Während der westliche Abschnitt Leer – Westerstede im Bedarfsplan 1976 in die vordringliche Stufe 1a eingeordnet und inzwischen verwirklicht werden konnte (heute A 28), waren die Abschnitte östlich Westerstede lediglich der Stufe 1b bzw. dem so genannten "möglichen weiteren Bedarf" zugeordnet.

Im Oktober 1979 wurde auf politischer Ebene beschlossen, dass vor dem Hintergrund wachsenden Umweltbewusstseins – aber auch finanzieller Engpässe –, auf verschiedene große Autobahnplanungen zu verzichten sei. Auch die A 22 zwischen Westerstede und der Elbe wurde nicht in den folgenden Bedarfsplan übernommen, sodass die Planungen nicht fortgeführt werden konnten.

Im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes 2003 gab Niedersachsen erneut eine Linienführung der A 22 in das Bewertungsverfahren.

Dabei konnte sich die A 22 in einer umfangreichen Untersuchung, die die verkehrswirtschaftlichen und umweltbezogenen Wirkungen bewertete, aufgrund ihres hohen volkswirtschaftlichen Nutzens gegenüber einer in Konkurrenz stehenden Linienführung der A 20 von Stade bis zur A 1 bei Sittensen durchsetzen. Die A 22 wurde im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht und mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag" eingestuft. Die konkurrierende A 20 südlich Stade ist dagegen im neuen Bedarfsplan nicht mehr enthalten.

Im Zusammenhang mit der in weiten Teilen bereits fertig gestellten A 20 entlang der Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie dem übrigen Autobahnnetz soll im Norden der Bundesrepublik unter Ausnutzung des vorhandenen Wesertunnels bei Dedestorf und der geplanten Elbequerung bei Glückstadt eine durchgängige Fernstraßenverbindung vom Baltikum zu den westeuropäischen Staaten entstehen. Die A 22 sollte ein wichtiger Teil dieser geplanten europäischen Magistrale sein.

Mit der Linienbestimmung durch das seinerzeitige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 25. Juni 2010 wurde die A 22 passend zur A 20 in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, deren Verlängerung sie darstellen wird, ebenfalls in A 20 umbenannt. Dies hat jedoch nichts mit dem ursprünglich unter dieser Bezeichnung konkurrierenden Entwurf (siehe oben) zu tun.

Autobahn 20 (ehemals A 22)
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