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Variantenvergleich Nordumgehung (V1) (Sandhorst/ Walle)

Abschnitt 1: Ortsumgehung Aurich


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Die landesplanerisch festgestellte und linienbestimmte Trasse der neuen B 210 (rot) mit der alternativen Linienführung „Variante 1“ (magenta) im Bereich Sandhorst (Download als PDF rechts)

Als Maßgabe der Linienbestimmung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist für den nordwestlichen Teil der Ortsumgehung Aurich eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Dabei ist die landesplanerisch festgestellte und linienbestimmte Trasse der neuen B 210 einer stadtferner verlaufenden Linienführung (Variante 1) gegenüberzustellen. Für die Variantenentscheidung sind zur Vorbereitung der weiteren Planung verschiedene Fachgutachten (Landwirtschaft, Städtebau, Verkehr, Natur) beauftragt worden. Diese Gutachten wurden am 11. Oktober 2012 im Rahmen einer Arbeitskreissitzung den Kommunen und anderen Trägern öffentlicher Belange vorgestellt.

In einem auf Grundlage der Gutachten durchgeführten Variantenvergleich ist die in der Linienbestimmungsentscheidung des BMVI festgelegte stadtnahe Linienführung (rot) nordwestlich von Aurich bestätigt worden.

Der Variantenvergleich mit Variantenentscheidung wurde am 13. Dezember 2012 in einer Arbeitskreissitzung vorgestellt.

Die Gutachten, der Variantenvergleich sowie die Protokolle der Arbeitskreissitzungen stehen rechts zum Herunterladen bereit.

Bundesstraße 210

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2013
zuletzt aktualisiert am:
05.04.2019

Ansprechpartner/in:
Frank Buchholz

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich
Geschäftsbereichsleiter
Eschener Allee 31
26603 Aurich
Tel: (04941) 951-101
Fax: (04941) 951-100

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