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Regionaler Geschäftsbereich Lingen

Die Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden – neben der Zentrale in Hannover – in der Fläche von ihren regionalen Geschäftsbereichen wahrgenommen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lingen auf Bundes- und Landesstraßen  
Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lingen auf Bundes- und Landesstraßen.

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lingen auf Bundes- und Landesstraßen:

  • Landkreise Cloppenburg, Emsland, Graftschaft Bentheim

Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Lingen auf Kreisstraßen:

  • Landkreis Cloppenburg
Dienstgebäude Lucaskamp 9 des Geschäftsbereichs Lingen Bildrechte: NLStBV

Dienstgebäude Lucaskamp 9 des Geschäftsbereichs Lingen.

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