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eRechnung bei der NLStBV

Lieferanteninformation zur elektronischen Rechnungstellung


Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) empfängt elektronische Rechnungen. Dies hat mehrere Vorteile:

  • Sparen Sie Geld bei der Rechnungssendung für Papier, Porto und Arbeitszeit.
  • Senden Sie Ihre Rechnung in Sekundenschnelle an Ihren Auftraggeber.
  • Legen Sie sofort los – einfache Nutzbarkeit.

Durch die EU-Richtlinie 2014/55 und die Nds. eRechnungsverordnung sind öffentliche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet.

Die elektronische Rechnung gemäß dem Format XRechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz.

Eine reine PDF-Datei ist keine eRechnung!


Vorgehensweise:

  1. Erstellen Sie Ihre XRechnung im Niedersächsischen Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) oder in Ihrem ERP-System.
  2. Zur Einreichung Ihrer standardkonformen eRechnungen senden Sie diese an eRechnung@niedersachsen.de oder laden sie im NAVO hoch. Geben Sie in der eRechnung die Leitweg-ID Ihres Auftraggebers an. Eine Übersicht der verfügbaren Leitweg-IDs finden Sie in der Tabelle rechts.
  3. Die eRechnung wird an den Rechnungsempfänger weitergeleitet. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang der auf Formatkonformität geprüften Rechnung.
  4. Damit ist die eRechnung erfolgreich zugestellt und wird durch den Rechnungsempfänger bearbeitet.

Weitere Informationsseiten finden Sie auf den Informationsseiten eRechnung Niedersachsen.

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Weitere Informationen:

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2021
zuletzt aktualisiert am:
17.02.2023

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