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Maßnahmen zum Schutz vor dem Eichenprozessionsspinner


Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea), kurz EPS genannt, erweitert seit den 1990er-Jahren sein Verbreitungsgebiet. Auch Niedersachsen ist im nord-östlichen, aber auch westlichen Bereich davon betroffen.

Besonders betroffene Gebiete sind bis heute die Landkreise Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Lüneburg, Harburg, Heidekreis, Celle, Gifhorn, Helmstedt, Region Hannover, das Emsland sowie die Grafschaft Bentheim und die Städte Braunschweig und Wolfsburg. Es wurde festgestellt, dass die Besiedlung im Nordosten von Osten her kommend in Richtung Westen voranschreitet, im Westen dagegen breitet sich der EPS aus den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen kommend in Richtung Osten aus.

Die Larven des EPS ernähren sich von den Blättern der Eiche, die sie in sogenannten Prozessionen (daher der Name) über den Stamm erreichen. Der EPS ist ein Pflanzenschädling. Er stellt aber bei Hautkontakt auch für den Menschen durch die Brennhaare der Raupen eine Gesundheitsgefahr dar. Die Brennhaare enthalten das Nesselgift Thaumetopoein.

Bei Hautkontakt können diese Haare unangenehme Reaktionen hervorrufen, wie z. B.:

  • Hautirritationen (starker Juckreiz, vor allem abends und nachts, Pusteln und Quaddeln),
  • Atembeschwerden und Augenreizungen,
  • bis hin zu einem anaphylaktischen Schock.

Die Brennhaare können auch noch nach Jahren die gleiche gesundheitsschädigende Wirkung entfalten.

Mit Schildern warnt die Landesbehörde nötigenfalls vor dem Eichenprozessionsspinner   Bildrechte: NLStBV
Mit Schildern warnt die Landesbehörde nötigenfalls vor dem Eichenprozessionsspinner.

Um den vom EPS ausgehenden Gefahren entgegenzutreten, werden die Baumbestände von den Mitarbeitern der Autobahn- und Straßenmeistereien der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Rahmen von regelmäßigen Kontrollen begutachtet. In Abhängigkeit der Wahrscheinlichkeit, dass Verkehrsteilnehmer in direkten Kontakt zum EPS geraten können, werden weitere Maßnahmen ergriffen. Das umfasst das Aufstellen entsprechender Hinweisschilder oder die Sperrung eines mit EPS befallenden Areals (z. B. Parkplatz) bis hin zu konkreten Bekämpfungsmaßnahmen.

Die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen werden wegen der gesundheitlichen Gefährdung für die Betriebsdienstmitarbeiter und der speziell anzuwendenden Arbeitstechniken wie z. B. das Absaugen oder die chemische Behandlung der Nester vom Boden aus oder durch Befliegungen nur durch Fachfirmen durchgeführt.

Sofortmaßnahmen nach einem Kontakt mit Raupenhaaren sowie weitere Informationen können den Links und Dokumenten rechts entnommen werden.

Eichenprozessionsspinner   Bildrechte: NW-FVA, Abt. Waldschutz

Eichenprozessionsspinner (Symbolfoto).

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.11.2017
zuletzt aktualisiert am:
31.01.2022

Ansprechpartner/in:
Wolfgang Metz

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 23 (Betrieb und Verkehrsmanagement)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2605
Fax: (0511) 3034-2099

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