Variantenvergleich
B 3: Ortsumgehung Elstorf
Das Planungsteam der NLStBV hat neun Varianten westlich und östlich von Elstorf in einem umfangreichen gesamtplanerischen Variantenvergleich untersucht und anhand unterschiedlicher Kriterien und Ziele wie z. B. verkehrliche Wirkung, Umweltverträglichkeit, landwirtschaftliche Betroffenheit oder Wirtschaftlichkeit bewertet. Die Varianten wurden im Zuge der Vorplanung gemeinsam mit Fachleuten vor Ort sowie Bürgervertreter/-innen erarbeitet. Hinweise und Ideen aus der Öffentlichkeit sind in die Planung eingeflossen.
Im Variantenvergleich für die B 3 OU Elstorf wurde überprüft, wie sich die einzelnen Varianten auf die übergeordneten Ziele verkehrlicher Nutzen, Raumordnung, Landwirtschaft, Umweltverträglichkeit (z. B. Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Landschaft etc.), Wirtschaftlichkeit und Entwurfs- und Sicherheitstechnik auswirken. Insgesamt bewerteten die Planer/innen der NLStBV die Varianten dabei im Hinblick auf fast 70 verschiedene Kriterien und über 140 Einflussgrößen.
Diese Einflussgrößen wurden in einem umfangreichen Vergleich für jede der neun Varianten in einer fünfstufigen Skala von -- bis ++ bewertet (siehe unten). Jeder einzelne Wert floss in eine Bewertungsmatrix ein, an deren Ende das Gesamtergebnis mit der Vorzugsvariante 1.3 stand: In der Summe aller gewichteten Kriterien ist die Variante 1.3 westlich Elstorf eindeutig die günstigste Variante. Sie wurde über alle Ziele hinweg mit ++ oder + bewertet.
Vorgehen bei der Bewertung
In der Regel liefern Gutachterbüros die Datenbasis für die Beurteilung der einzelnen Trassenvarianten. Dabei gibt es für die Bewertung der Kriterien bestimmte Faustregeln:
- Berücksichtigung von „harten Fakten“: Diese müssen messbar und quantifizierbar sein.
- Jedes Kriterium wird nur einmal (nicht mehrfach) berücksichtigt.
- Es können (rechtliche) Ausschlusskriterien vorliegen, so dass Varianten nur aus einem einzigen Grund / wegen eines einzigen Kriteriums verworfen werden müssen (z. B. wäre das Durchschneiden eines Naturschutzgebietes oder eines Siedlungsbereiches ein Ausschlussgrund, wenn es zumutbare Alternativen gibt).
- Erst unter Betrachtung aller Kriterien kann – nach Bewertung und Gewichtung – die Vorzugsvariante identifiziert werden.
Dabei kann es vorkommen, dass eine Variante bei einem bestimmten Kriterium sehr günstig abschneidet, sich aber gleichzeitig negativ auf ein anderes Kriterium auswirkt.
Liegt die mögliche Variante beispielsweise sehr weit von Wohnsiedlungen entfernt, so dass aus Lärmschutz-Sicht keine Belastungen für die Anwohner/innen zu erwarten sind, würde man diese Variante im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit für das Kriterium „Schutzgut Mensch“ besser bewerten als alternative Varianten, die näher an Siedlungsgebieten vorbeiführen. Im Hinblick auf die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“ wäre die Wirkung dieser Variante allerdings voraussichtlich weniger positiv; schließlich siedelt sich in siedlungsfernen Bereichen naturgemäß eine größere Tier- und Pflanzenvielfalt an als in der direkten Nähe von Wohngebieten.
Wenn alle Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchungen vorliegen, werden sie relativ zueinander bewertet und in eine drei- bis fünfstufige Bewertungsskala eingeordnet. Eine Übersicht aller gewichteten Kriterien finden Sie hier (PDF, 0,58 MB).
Es gibt Einflussgrößen und Kriterien, bei denen die Varianten nahezu gleich abschneiden. Diese werden als variantenneutral bezeichnet und ohne Gewichtung in der Variantenmatrix aufgeführt, um im Variantenvergleich die Unterschiede insgesamt zwischen den Varianten stärker herauszuarbeiten. Eine Übersicht aller neutral gewichteten Kriterien finden Sie hier (PDF, 0,53 MB).
In der vollständigen Bewertungsmatrix (PDF, 0,61 MB) können Sie die einzelnen Ergebnisse der Varianten für jedes Bewertungskriterium einsehen.
Die Vorzugsvariante 1.3 westlich von Elstorf.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
24.07.2022
Ansprechpartner/in:
Dirk Möller
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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