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B 3 / B 80: Ersatzneubau der Weserbrücke in Hannoversch Münden

Planfeststellungsbeschluss wird beklagt


Die Weserbrücke bei Hannoversch Münden im Zuge der B 3/ B 80   Bildrechte: NLStBV
Die Weserbrücke bei Hannoversch Münden im Zuge der B 3/ B 80.

Die geplante Baumaßnahme in Hannoversch Münden (Landkreis Göttingen) umfasst den Neubau der Weserbrücke im Zuge der B 3 / B 80. Bestandteil der Maßnahme ist der Umbau der angrenzenden ampelgesteuerten Kreuzungen zu Kreisverkehren.

Das für den Bau notwendige Planfeststellungsverfahren wurde am 28. Juni 2017 vom Landkreis Göttingen eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss ist am 18. Oktober 2018 ergangen. Der Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der Weserbrücke wird vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beklagt. Ein Gerichtstermin steht derzeit noch nicht fest. Die Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) bleibt abzuwarten.

Notwendigkeit der Maßnahme

Im Zusammenhang mit der Nachrechnung und Ertüchtigung der Brücken an Bundesfernstraßen wurde das Bauwerk nachgerechnet. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass es wesentliche rechnerische Nachweisdefizite aufweist und das erforderliche Ziellastniveau nicht erreicht. Weil eine statische Verstärkung wirtschaftlich und technisch nicht möglich ist, ist ein Ersatzneubau erforderlich. Zur dauerhaften Überwachung des bestehenden Brückenbauwerkes ist ein System zum Rissmonitoring installiert worden. Durch dicht getaktete Bauwerksprüfungen wird eine mögliche Schadenserweiterung überprüft. Zur weiteren Risikominimierung ist in beiden Fahrtrichtungen ein LKW-Mindestabstand von 100 m vorgeschrieben.

Die auf beiden Uferseiten bestehenden Knotenpunkte weisen verkehrliche Defizite auf und sollen innerhalb der Gesamtmaßnahme zu Kreisverkehren umgebaut werden.

Vorgesehene Planung

Als Ergebnis eines Variantenvergleichs soll die Brücke stromab in paralleler Lage unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der vorhandenen Brücke erstellt werden. Der Abbruch der Bestandsbrücke ist nach Anschluss der neuen Brücke an die umzubauenden Knotenpunkte vorgesehen. Die Brücke hat eine Länge von ca. 210 m und eine Querschnittsbreite von ca. 15 m. Der Brückenquerschnitt besteht künftig aus separaten Gehwegen, zwei Radfahrstreifen und zwei Kfz-Fahrstreifen.


Vorgesehener Brückenquerschnitt (Prinzipdarstellung)   Bildrechte: NLStBV
Vorgesehener Brückenquerschnitt (Prinzipdarstellung).
B 3/ B 80: Weserbrücke
Erneuerung der Weserbrücke Hann. Münden:

  Voruntersuchung
(PDF, 10,33 MB)

  Lageplan
(PDF, 1,64 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
22.10.2020

Ansprechpartner/in:
Udo Othmer

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Gandersheim
Geschäftsbereichsleiter
Stiftsfreiheit 3
37581 Bad Gandersheim
Tel: (05382) 953-191
Fax: (05382) 1043

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