- B 3: Ortsumgehung Celle
- B 3: Ortsumfahrung Elstorf
- B 4: Lüneburg bis Kirchweyhe
- B 4: Gifhorn bis Braunschweig
- B 6: Ortsumgehung Neustadt a. Rbge.
- B 70: Ledabrücke
- B 74: Ortsumfahrung Ritterhude
- B 188: Ausbau in Wolfsburg
- B 210: Riepe – Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich
- B 212: Harmenhausen bis Landesgrenze NI / HB
- B 215: Verlegung zwischen Nienburg und Rohrsen
- B 240: Holzminden – Hannover
- B 441: Ortsumgehung Wunstorf
- Schnellwege in Hannover
B 3 / B 80: Ersatzneubau der Weserbrücke in Hannoversch Münden
Fußweg an der Weserbrücke wird umgeleitet
Aktuelle Meldungen:
Fußweg an der Weserbrücke wird umgeleitet: Ab dem 21. Juli 2026 wird der Fußgängerverkehr an und über die Weserbrücke umgeleitet. Die nördliche Brückenseite steht ab diesem Zeitpunkt bis auf Weiteres nicht mehr für den Fußgängerverkehr zur Verfügung.
Grund hierfür sind vorbereitende Bauarbeiten im Bereich der Hochhauskreuzung/Veckerhäger Straße. Dort werden Verbauträger für eine spätere Stützwand im Gehwegbereich eingebaut.
Kampfmittelsondierungen vor Abschluss: Die im Zuge des Ersatzneubaus der Weserbrücke durchgeführten Kampfmittelsondierungen befinden sich kurz vor dem Abschluss. Die Untersuchungen dienen der vorsorglichen Überprüfung des Untergrunds auf mögliche Kampfmittel und sind ein üblicher Bestandteil größerer Infrastrukturmaßnahmen.Im Bereich der künftigen Widerlager und Pfeiler werden systematische Sondierungen und Bohrungen durchgeführt, um die Kampfmittelfreiheit des Baufeldes sicherzustellen. Aktuell laufen noch abschließende Untersuchungen.
Mit dem Abschluss der Sondierungen wird ein weiterer wichtiger Schritt in der Vorbereitung des Ersatzneubaus der Weserbrücke erreicht.
Baufeldvorbereitungen: Im nächsten Bauabschnitt werden außerhalb des Straßenraums Baustraßen angelegt und eingerichtet. Zudem erfolgt die weitere Vorbereitung des Baufeldes, unter anderem durch Erdarbeiten, die Herstellung von Arbeitsflächen sowie die Anpassung der Baustellenlogistik.Notwendigkeit der Maßnahme
Im Zusammenhang mit der Nachrechnung und Ertüchtigung der Brücken an Bundesfernstraßen wurde das Bauwerk nachgerechnet. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass es wesentliche rechnerische Nachweisdefizite aufweist und das erforderliche Ziellastniveau nicht erreicht. Weil eine statische Verstärkung wirtschaftlich und technisch nicht möglich ist, ist ein Ersatzneubau erforderlich. Zur dauerhaften Überwachung des bestehenden Brückenbauwerkes ist ein System zum Rissmonitoring installiert worden. Durch dicht getaktete Bauwerksprüfungen wird eine mögliche Schadenserweiterung überprüft. Zur weiteren Risikominimierung ist in beiden Fahrtrichtungen ein LKW-Mindestabstand von 100 m vorgeschrieben.
Die auf beiden Uferseiten bestehenden Knotenpunkte weisen verkehrliche Defizite auf und sollen innerhalb der Gesamtmaßnahme zu Kreisverkehren umgebaut werden.
Vorgesehene Planung
Als Ergebnis eines Variantenvergleichs soll die Brücke stromab in paralleler Lage unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der vorhandenen Brücke erstellt werden. Der Abbruch der Bestandsbrücke ist nach Anschluss der neuen Brücke an die umzubauenden Knotenpunkte vorgesehen. Die Brücke hat eine Länge von ca. 210 m und eine Querschnittsbreite von ca. 15 m. Der Brückenquerschnitt besteht künftig aus separaten Gehwegen, zwei Radfahrstreifen und zwei Kfz-Fahrstreifen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
21.07.2026
Ansprechpartner/in:
Henrik Hoppmann
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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