- B 3: Ortsumgehung Celle
- B 3: Ortsumfahrung Elstorf
- B 4: Lüneburg bis Kirchweyhe
- B 4: Gifhorn bis Braunschweig
- B 6: Ortsumgehung Neustadt a. Rbge.
- B 70: Ledabrücke
- B 74: Ortsumfahrung Ritterhude
- B 188: Ausbau in Wolfsburg
- B 210: Riepe – Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich
- B 212: Harmenhausen bis Landesgrenze NI / HB
- B 215: Verlegung zwischen Nienburg und Rohrsen
- B 240: Holzminden – Hannover
- B 441: Ortsumgehung Wunstorf
- Schnellwege in Hannover
B 209: Ersatzbauwerke über Aller und Seebrücken bei Rethem
In der Samtgemeinde Rethem (Landkreis Heidekreis) werden im Zuge der Bundesstraße 209 drei Brückenbauwerke erneuert. Der Planungsbereich erstreckt sich von der Ortschaft Rethem bis zu dem Campingplatz an der B 209 östlich des Großen Sees. Die B 209 stellt eine wichtige West-Ost-Verbindung zwischen den Mittelzentren Nienburg, Rethem, Walsrode und der A 27 dar.
Allerbrücke
Die Aller wird künftig mit einem neuen Bauwerk gequert. Der Baubeginn befindet sich in der Ortschaft Rethem westlich der Einmündung Junkernstraße. Die B 209 wird von dort nach Norden in Dammlage verschwenkt, mit dem neuen Brückenbauwerk über die Aller geführt und bis zum Kleinen See parallel zur vorhandenen B 209 geführt.
In diesem Zuge wird der derzeit vorhandene Knotenversatz an der Kreisstraße 113 künftig aufgehoben, so dass sich die Linksabbieger nicht mehr gegenseitig behindern. Aus Sicherheitsgründen werden im Zuge der B 209 hier Linksabbiegestreifen hergestellt.
Der Rad- und Fußverkehr wird künftig auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,5 m auf der Südseite über die Allerbrücke geführt. Mittelinseln am Ortseingang Rethem und im Bereich der K 113 erleichtern die Querung der B 209.
Kleine Seebrücke
Die Brücke über den Kleinen See wird ebenfalls nördlich der B 209 neu hergestellt. Im Anschluss wird die neue B 209 auf den Bestand verschwenkt. Die vorhandene Bundesstraße wird in dem verlassenen Bereich zurückgebaut.
Fährseebrücke
Der Große See wird künftig ebenfalls mit einem neuen Ersatzbauwerk gequert. Die B 209 wird in Dammlage nach Norden verschwenkt und mit dem neuen Brückenbauwerk über den Großen See geführt. In Höhe des Campingplatzes wird die Bundesstraße wieder auf den Bestand verschwenkt. Die vorhandene Fahrbahn wird in dem verlassenen Bereich zurückgebaut. Das nördlich gelegene Gebäude gehört zum Campingplatz und wird baubegleitend zurückgebaut.
In diesem Zuge werden die vorhandenen Bushaltestellen im Bereich des Campingplatzes als Buskap barrierefrei wieder hergestellt. Auch hier ist eine Mittelinsel als Querungshilfe vorgesehen. Ein Linksabbiegestreifen zum Campingplatz wird hergestellt.
Der neu hergestellte gemeinsame Geh- und Radweg bekommt eine Breite von 2,5 Metern.
Zwischen den Bauwerken bleibt die alte Lage der B 209 überwiegend erhalten. Nur zwischen Allerbrücke und Kleiner See wird die Bundesstraße aufgrund des geringen Abstands vollständig verlegt.
Aktueller Planungsstand
Der Feststellungsentwurf wurde durch die NLStBV (Geschäftsbereich Verden) und den Fachplanern aufgestellt. Dieser basiert auf dem Vorentwurf, wird zusätzlich durch den Grunderwerbsplan ergänzt und dient als Grundlage für die Erwirkung des Baurechts. Im November 2025 erfolgte daraufhin die Beantragung des Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts beim zuständigen Landkreis. Die weitere Zeitschiene ist abhängig von der Dauer des Verfahrens.
Anschließend folgen die Ausführungsplanung sowie die Vorbereitung der Vergabe der Bauleistung.
Da im Bereich der Aller mit archäologischen Funden zu rechnen ist und auch ein umfangreicher Kampfmittelverdacht im Planungsgebiet vorliegt, sind archäologische Grabungen sowie Kampfmittelsondierungen als bauvorbereitende Maßnahmen vor Beginn der Baumaßnahme vorgesehen. Außerdem sind Bohrkernentnahmen geplant.
Der für die Baumaßnahme erforderliche Gebäuderückbau auf dem Grundstück des ehemaligen Betriebes „Landmaschinen-Meyer“ westlich der Allerbrücke erfolgt bereits.
Grunderwerb
Für den Bau der Brücken ist es erforderlich, dass die benötigten Flächen sowohl für die Brücken an sich angekauft und teilweise für die Einrichtung von Baueinrichtungsflächen vorübergehend genutzt werden. Hinzu kommen Flächen für die Kompensationsmaßnahmen.
Damit eine Gleichbehandlung aller Eigentümer erfolgt, werden nach dem Planfeststellungsbeschluss Wertgutachten für die betroffenen Flächen durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt. Während der Erstellung der Gutachten werden parallel dazu bereits Bauerlaubnisverträge geschlossen, damit keine Verzögerungen den Bau betreffend auftreten. Ebenfalls wird die vorübergehende Nutzung der Flächen entschädigt.
Bauablauf
Ziel ist, den Verkehr während der Durchführung der Baumaßnahme möglichst aufrecht zu erhalten und auf der vorhandenen bzw. der neuen B 209 zu führen. Während der Anpassungen an die bestehende B 209 muss die Verkehrsführung auf der B 209 jedoch für einen kurzen Zeitraum entsprechend (z. B. mit einstreifiger Verkehrsführung / tlw. Umleitungsverkehr mit kurzzeitiger Vollsperrung) angepasst werden.
Hintergrund
Im Zusammenhang mit der Nachrechnung und Ertüchtigung der Brücken an Bundesfernstraßen wurden die Bauwerke nachgerechnet. Im Ergebnis sind alle drei Brücken als nicht zukunftsfähig anzusehen. Demnach wurde dem Geschäftsbereich Verden ein Planungsauftrag für diese Maßnahme erteilt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.01.2026
Ansprechpartner/in:
Sheila Schönbeck
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Verden
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